Österreich hat eine hohe Lebensqualität und eine starke Wirtschaft. Es gibt jedoch zu wenige Arbeitskräfte – das ist ein wachsendes Problem. Ein Grund dafür ist die Bevölkerungsentwicklung: Rund 21 % der Menschen in Österreich sind älter als 65 Jahre (Stand: 1. Jänner 2025), und es werden weniger Kinder geboren. Deshalb sinkt die Zahl der Menschen, die arbeiten können. Ohne Arbeitskräfte aus dem Ausland kann die Wirtschaft ihren Bedarf kaum decken.
Laut Statistik Austria waren 2025 durchschnittlich rund 139.900 Stellen nicht besetzt. Das sind zwar 19,5 % weniger als 2024 – aber der Fachkräftemangel bleibt ein großes Thema.
Ausländische Fachkräfte sind sehr wichtig für Österreich: Von den rund 2,6 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, die in Österreich leben, waren 2024 etwa 69 % berufstätig. Ohne sie würde die Wirtschaft unter großem Druck stehen.
Ein weiterer Vorteil: Viele Behördenwege und Bewerbungsschritte sind heute digital. Zum Beispiel können Sie Ihren Antrag auf eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis online stellen – etwa über die offizielle Rot-Weiß-Rot-Karte-Plattform (www.migration.gv.at). Auch Bewerbungsgespräche finden häufig per Video statt. Das spart Zeit und macht den Prozess einfacher und transparenter – besonders für internationale Bewerberinnen und Bewerber.
Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis
In Österreich werden viele Arbeitskräfte gesucht, besonders in bestimmten Branchen. Wenn Sie aus dem Ausland kommen und in Österreich arbeiten möchten, müssen Sie einige Regeln beachten. Grundsätzlich gilt: Sie brauchen eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis.
Wer darf ohne besondere Erlaubnis arbeiten?
Wenn Sie Bürger eines EU-Landes, eines EWR-Landes (Island, Liechtenstein oder Norwegen) oder der Schweiz sind, dürfen Sie in Österreich frei arbeiten und wohnen – ohne weitere Genehmigungen.
Wenn Sie aus einem anderen Land kommen (sogenannte Drittstaaten), brauchen Sie einen Aufenthaltstitel. Das ist eine offizielle Genehmigung, in Österreich zu leben und zu arbeiten. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln:
Rot-Weiß-Rot-Karte
Diese Karte ist für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Sie gilt zum Beispiel für:
- besonders hochqualifizierte Personen
- Fachkräfte in Berufen, bei denen es zu wenige Arbeitskräfte gibt (sogenannte „Mangelberufe“)
- Personen, die ihr Studium in Österreich abgeschlossen haben
Die Karte erlaubt Ihnen, in Österreich zu wohnen und bei einem bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Nach mindestens 21 Monaten Beschäftigung innerhalb von 24 Monaten können Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen. Mit dieser Karte dürfen Sie bei jedem Arbeitgeber in Österreich arbeiten – ohne Einschränkungen.
Wie funktioniert das Punktesystem?
Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird nach einem Punktesystem vergeben. Bewertet werden:
- Ihre Ausbildung und Qualifikation
- Ihre Berufserfahrung
- Ihre Deutschkenntnisse
- Ihr Alter
Je nach Kategorie brauchen Sie unterschiedlich viele Punkte:
- Besonders Hochqualifizierte: mindestens 70 von 100 Punkten
- Fachkräfte in Mangelberufen: mindestens 55 von 90 Punkten – plus eine passende Ausbildung im jeweiligen Beruf
- Sonstige Schlüsselkräfte: mindestens 55 Punkte – plus ein Bruttogehalt von mindestens € 3.465 pro Monat (Stand 2026)
Die aktuelle Liste der Mangelberufe finden Sie jedes Jahr aktualisiert auf der offiziellen Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung:
- www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung/bundesweite-mangelberufe/
- www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung/regionale-mangelberufe/
Blaue Karte EU
Diese Karte ist für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die bereits einen Arbeitsvertrag in Österreich haben. Sie funktioniert ähnlich wie die Rot-Weiß-Rot-Karte, gilt aber unter bestimmten Bedingungen auch in anderen EU-Ländern.
Weitere Aufenthaltstitel
Es gibt auch andere Möglichkeiten, zum Beispiel für Forscher, Selbständige oder Familienangehörige von Personen, die bereits in Österreich leben. Welcher Titel für Sie passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Arbeitssuche-Visum
Wenn Sie hochqualifiziert sind, aber noch keinen Job in Österreich gefunden haben, können Sie zunächst mit einem Arbeitssuche-Visum nach Österreich einreisen. Dieses Visum gilt für sechs Monate und erlaubt Ihnen, in Österreich nach einer Arbeitsstelle zu suchen. Wichtig: Mit diesem Visum dürfen Sie noch nicht arbeiten. Wenn Sie innerhalb der sechs Monate einen passenden Job finden, können Sie direkt in Österreich die Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen.
Familiennachzug
Wenn Sie bereits in Österreich leben und arbeiten, können Ihre Familie möglicherweise zu Ihnen ziehen. Das nennt man Familiennachzug. Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann sowie Ihre minderjährigen unverheirateten Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, nach Österreich zu kommen – zum Beispiel, wenn Sie eine Niederlassungsbewilligung, einen Daueraufenthalt-EU oder eine Rot-Weiß-Rot-Karte besitzen.
Wichtige Voraussetzung: Ausreichendes Einkommen
Sie müssen nachweisen, dass Sie genug Geld verdienen, um Ihre Familie zu versorgen – ohne staatliche Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Mindestbeträge für 2025 sind:
- Alleinstehende: € 1.273,99 netto pro Monat
- Ehepaare: € 2.009,58 netto pro Monat
- Pro Kind zusätzlich: € 196,57 netto pro Monat
(Quelle: migration.gv.at – die Beträge werden jährlich angepasst)
Tipps für die Beantragung der Rot-Weiß-Rot-Karte plus
Familienangehörige von Personen mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte können direkt eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen. Mit dieser Karte dürfen sie in Österreich bei jedem Arbeitgeber arbeiten – ohne Einschränkungen.
Für den Antrag brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis über Krankenversicherung
- Nachweis über Wohnung in Österreich (z.B. Mietvertrag)
- Einkommensnachweise (z.B. Gehaltszettel oder Arbeitsvertrag)
- Dokumente zum Familienstand (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
- Bei Kindern: Nachweis über das Sorgerecht
Beim Erstantrag teilweise zusätzlich erforderlich:
- Strafregisterauszug aus Ihrem Heimatland – nicht älter als 3 Monate
- Nachweis über Deutschkenntnisse auf A1-Niveau
Ausnahme: Wenn Ihr Familienmitglied eine Rot-Weiß-Rot-Karte oder eine Blaue Karte EU besitzt, müssen Sie keinen A1-Sprachnachweis erbringen.
Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung-rot-weiss-rot-karte/rot-weiss-rot-karte-plus.html
Saisonarbeit oder Studium: Beschäftigungsbewilligung
Eine weitere Möglichkeit, in Österreich zu arbeiten, ist die Beschäftigungsbewilligung. Sie ist wichtig für:
- Studierende und Schüler
- Personen, die Saisonarbeit in der Landwirtschaft oder im Tourismus machen möchten
Wichtig zu wissen:
- Die Beschäftigungsbewilligung gilt nur für einen bestimmten Job bei einem bestimmten Arbeitgeber
- Sie ist zeitlich begrenzt – maximal ein Jahr
- Nicht Sie, sondern Ihr Arbeitgeber muss die Bewilligung für Sie beantragen – bei der zuständigen regionalen Stelle des Arbeitsmarktservice (AMS)
Besondere Regelungen für türkische Staatsangehörige
Auf Basis des Ankara-Abkommens zwischen der EU und der Türkei können türkische Staatsangehörige nach einer gewissen Zeit der Beschäftigung in Österreich bestimmte Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
Jedoch gilt: Für den ersten Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt gibt es keine Erleichterungen. Eine wichtige Voraussetzung ist außerdem, dass Sie bereits ordnungsgemäß in einem EU-Land gearbeitet haben.
Da dieses Thema rechtlich komplex ist, empfehlen wir eine individuelle Beratung – zum Beispiel bei der Arbeiterkammer oder einem auf Fremdenrecht spezialisierten Anwalt.
Neue Regelungen für Saisonarbeit (seit März 2024)
Seit März 2024 gelten für Arbeitgeber, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, neue Pflichten:
- Die bereitgestellte Unterkunft muss den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen
- Es muss ein separater Mietvertrag ausgestellt werden
- Die Mietkosten dürfen nicht automatisch vom Lohn abgezogen werden
Wichtig: Informieren Sie sich zuerst!
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Österreich zu bekommen. Die Regeln sind je nach Situation unterschiedlich. Holen Sie sich deshalb immer zuerst Informationen – bevor Sie einen Antrag stellen.
Diese Stellen helfen Ihnen kostenlos:
- Arbeiterkammer Österreich (Beratung für Arbeitnehmer): www.arbeiterkammer.at
- Wirtschaftskammer Österreich: www.wko.at
- Offizielle Informationen zu Einreise und Aufenthalt: www.migration.gv.at
- AMS – Arbeitsmarktservice Österreich (das österreichische Arbeitsamt): www.ams.at
Das AMS hilft Ihnen bei vielen Fragen rund um Arbeit und Aufenthaltstitel. Sie können dort auch:
- einen Chatbot nutzen – rund um die Uhr, für einfache Fragen
- ein Video-Beratungsgespräch vereinbaren – bequem von zu Hause aus
Deutschkenntnisse
Wenn Sie als Drittstaatsangehöriger nach Österreich kommen oder hier bleiben möchten, müssen Sie in vielen Fällen Deutschkenntnisse nachweisen. Ob und wie viel Deutsch Sie brauchen, hängt davon ab, welchen Aufenthaltstitel Sie beantragen.
Auch beim Punktesystem der Rot-Weiß-Rot-Karte spielen Deutschkenntnisse eine wichtige Rolle – sie bringen Ihnen zusätzliche Punkte. Grundsätzlich gilt: Gute Deutschkenntnisse sind in Österreich immer ein Vorteil – auch wenn sie für Ihren Job auf den ersten Blick nicht nötig scheinen.
Welche Sprachniveaus gibt es?
Deutschkenntnisse werden nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) beurteilt. Es gibt sechs Stufen:
- A1 / A2 – Grundkenntnisse (Anfänger)
- B1 / B2 – Mittlere Kenntnisse
- C1 / C2 – Sehr gute Kenntnisse
Je nach Aufenthaltstitel und Situation brauchen Sie ein bestimmtes Niveau.
Welche Zertifikate werden anerkannt?
Nicht jedes Sprachzeugnis wird von den österreichischen Behörden akzeptiert. Anerkannt werden nur Zertifikate von offiziell zugelassenen Einrichtungen, zum Beispiel:
- ÖIF – Österreichischer Integrationsfonds: www.integrationsfonds.at
- Goethe-Institut: www.goethe.de
- ÖSD – Österreichisches Sprachdiplom: www.osd.at
- TELC: www.telc.net
Wichtig: Das Zertifikat darf bei der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Ein abgelaufenes Zertifikat wird nicht akzeptiert.
Sie können Ihren Deutschnachweis auch durch eine anerkannte Online-Prüfung erbringen – zum Beispiel über den ÖIF, das Goethe-Institut oder TELC.
Wie können Sie Ihr Deutsch verbessern?
Es gibt viele kostenlose oder günstige Möglichkeiten, Deutsch zu lernen:
- ÖIF – kostenlose Online-Kurse: www.integrationsfonds.at/sprachkurse
- Duolingo – kostenlos: www.duolingo.com
- Babbel – günstig: www.babbel.com/de
Bewerben in Österreich – aber richtig
In Österreich gibt es bestimmte Regeln und Gewohnheiten bei Bewerbungen. Wenn Sie diese beachten, haben Sie bessere Chancen, eingeladen zu werden.
Das Bewerbungsschreiben
- Erklären Sie kurz und klar, welche Erfahrungen und Fähigkeiten Sie haben
- Maximal eine A4-Seite – nicht länger
- Zeigen Sie, dass Sie sich über das Unternehmen informiert haben – zum Beispiel über seine Produkte oder Dienstleistungen. Diese Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmens
- Immer mehr Unternehmen akzeptieren auch Video-Bewerbungen oder Bewerbungen über Plattformen wie LinkedIn – hier können Sie Ihre Persönlichkeit und Kommunikationsfähigkeiten direkt zeigen
Wenn ein österreichisches Unternehmen eine Stelle auf Deutsch ausschreibt, sollten Sie Ihre Bewerbung unbedingt auch auf Deutsch verfassen – mit deutschsprachigem Lebenslauf und Anschreiben. Das zeigt Respekt und erhöht Ihre Chancen deutlich.
Der Lebenslauf
- Klar, übersichtlich und gut lesbar
- Beginnen Sie mit dem aktuellsten Job oder Abschluss und gehen Sie dann rückwärts (= umgekehrt chronologisch)
- Enthalten sein sollten:
- Persönliche Daten und Kontaktdaten
- Ausbildung und Berufserfahrung
- Weitere Kenntnisse (z.B. Computer-Programme, Führerschein, Fremdsprachen)
- Tipp: Viele Unternehmen nutzen heute automatische Systeme (KI), die Bewerbungen nach bestimmten Schlüsselwörtern durchsuchen. Passen Sie Ihren Lebenslauf deshalb gezielt an die Stellenausschreibung an – verwenden Sie ähnliche Begriffe wie im Job-Inserat
Foto im Lebenslauf
In Österreich ist es üblich und erwartet, ein Porträtfoto in den Lebenslauf einzufügen. Achten Sie darauf:
- Professionell und freundlich wirkend
- Aktuell
- Kein Urlaubsfoto oder Schnappschuss aus der Freizeit
Online-Präsenz
Personalabteilungen suchen heute oft im Internet nach Bewerberinnen und Bewerbern – zum Beispiel auf LinkedIn oder anderen sozialen Netzwerken. Deshalb:
- Pflegen Sie ein professionelles LinkedIn-Profil
- Achten Sie darauf, was auf Ihren öffentlichen Social-Media-Profilen sichtbar ist
Ein gutes Online-Profil kann Ihre Chancen deutlich verbessern.
Das Bewerbungsgespräch
Wenn Sie zu einem Gespräch eingeladen werden – herzlichen Glückwunsch! Das ist ein wichtiger Schritt. Das Gespräch kann persönlich im Unternehmen stattfinden oder per Video-Konferenz (z.B. über Zoom oder Teams).
Vorbereitung für ein Online-Gespräch
- Testen Sie Ihre Technik vorher (Kamera, Mikrofon, Internet)
- Sorgen Sie für einen ruhigen, ordentlichen Hintergrund
- Achten Sie auf gute Beleuchtung – Ihr Gesicht sollte gut sichtbar sein
- Positionieren Sie die Kamera auf Augenhöhe
Verhalten im Gespräch
In Österreich sind folgende Dinge besonders wichtig:
- Pünktlichkeit – kommen Sie rechtzeitig, bei Online-Gesprächen loggen Sie sich pünktlich ein
- Höflichkeit – freundlich und respektvoll auftreten
- Bescheidenheit – Arroganz oder zu selbstsicheres Auftreten wird in Österreich nicht gern gesehen
- Akademische Titel – In Österreich werden Titel wie „Doktor“ oder „Magister“ ernst genommen. Wenn Ihr Gesprächspartner einen Titel hat, sprechen Sie ihn damit an – zum Beispiel „Herr Doktor“ oder „Frau Magister“
Kleidung
Kleiden Sie sich ordentlich und professionell – passend zur Stelle und zum Unternehmen:
- Bei klassischen Berufen (z.B. Banken, Recht, Verwaltung): formelle Kleidung
- Bei kreativen oder Tech-Berufen: etwas lockerer ist in Ordnung
- Grundregel: Kleidung sollte immer sauber, gepflegt und angemessen sein
Verbotene Fragen im Gespräch
Manche Fragen darf ein Arbeitgeber in Österreich gesetzlich nicht stellen. Die Rechtsgrundlage ist das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Sie müssen diese Fragen nicht beantworten. Wenn eine Verweigerung Ihre Bewerbungschancen gefährdet, dürfen Sie die Frage sogar wahrheitswidrig beantworten – ohne rechtliche Konsequenzen (sogenanntes „Recht auf Lügen“).
Verboten sind Fragen zu:
| Thema | Ausnahme |
|---|---|
| Kinder & Familienplanung | – |
| Familienstand & sexuelle Orientierung | – |
| Religion & Weltanschauung | Kirchen und religiöse Einrichtungen |
| Politische Einstellung & Parteizugehörigkeit | Parteien & Gewerkschaften als Arbeitgeber |
| Gewerkschaftsmitgliedschaft | Parteien & Gewerkschaften als Arbeitgeber |
| Freizeitverhalten & Hobbys | – |
| Gesundheitszustand & Behinderung | Bei Gefahr für andere oder gesetzlicher Vorschrift (z.B. Lebensmittelbranche) |
| Vermögen & Schulden | Bei Positionen mit Verantwortung über Geld (z.B. Bankkassier) |
| Vorstrafen | Bei sachlichem Bezug zur Stelle (z.B. Verkehrsdelikte bei Berufskraftfahrern) |
| Ethnische Zugehörigkeit & Alter | – |
Fazit
Sie möchten in Österreich arbeiten, sind aber kein österreichischer Staatsbürger? Das ist möglich – und 2026 ist Österreich weiterhin ein attraktives Ziel für Fachkräfte aus aller Welt. Das Land bietet eine hohe Lebensqualität, eine starke Wirtschaft und viele offene Stellen.
Was hat sich verändert?
Der Bewerbungsprozess wird moderner:
- Immer mehr Gespräche finden per Video statt
- Viele Unternehmen nutzen KI-Systeme, um Bewerbungen zu prüfen
- Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen können Sie heute digital beantragen – einfacher und schneller als früher
Passen Sie sich diesen Veränderungen an – das erhöht Ihre Chancen.
Unser wichtigster Tipp
Informieren Sie sich frühzeitig – bevor Sie nach Österreich kommen oder einen Antrag stellen. So können Sie:
- Herausfinden, welcher Aufenthaltstitel für Sie der richtige ist
- Alle Voraussetzungen rechtzeitig erfüllen
- Die Bewerbung gut vorbereiten
Nützliche Links für den Start:
- Offizielle Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung: www.migration.gv.at
- Arbeitsmarktservice Österreich (AMS): www.ams.at
- Arbeiterkammer Österreich: www.arbeiterkammer.at
- Wirtschaftskammer Österreich: www.wko.at
- Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – Informationen zu Sprache und Integration: www.integrationsfonds.at
Viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung in Österreich!
FAQ: Arbeiten in Österreich als Ausländer
Ja, als Bürger eines EU-, EWR-Landes oder der Schweiz dürfen Sie in Österreich ohne besondere Genehmigung arbeiten und wohnen. Sie brauchen dafür keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Sie wird nach einem Punktesystem vergeben, das Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter bewertet.
In manchen Berufen – besonders in der IT oder im internationalen Umfeld – ist Englisch ausreichend. Dennoch verbessern gute Deutschkenntnisse Ihre Chancen deutlich und bringen Ihnen beim Punktesystem der Rot-Weiß-Rot-Karte zusätzliche Punkte.
Das hängt von Ihrem Aufenthaltstitel ab – für viele Titel sind Deutschkenntnisse auf A1-Niveau vor der Einreise erforderlich. Beim Punktesystem der Rot-Weiß-Rot-Karte bringen bessere Deutschkenntnisse mehr Punkte.
Ja, Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen nachziehen. Sie müssen dafür ein ausreichendes Einkommen nachweisen – für 2025 mindestens € 2.009,58 netto pro Monat für ein Ehepaar.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte erlaubt Ihnen, bei einem bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus erhalten Sie nach mindestens 21 Monaten Beschäftigung innerhalb von 24 Monaten und erlaubt Ihnen dann, bei jedem Arbeitgeber in Österreich zu arbeiten.
Hochqualifizierte Personen können mit einem Arbeitssuche-Visum für sechs Monate nach Österreich einreisen, um einen Job zu suchen. Während dieser Zeit dürfen Sie noch nicht arbeiten – erst wenn Sie einen Job gefunden haben, können Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen.
Fragen zu Kindern, Familienplanung, Religion, politischer Einstellung, Gesundheitszustand oder ethnischer Zugehörigkeit sind gesetzlich verboten (mit ein paar Ausnahmen). Die Rechtsgrundlage dafür ist das österreichische Gleichbehandlungsgesetz (GlBG).
Die Liste wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit aktualisiert und auf der offiziellen Migrationsplattform veröffentlicht. Sie finden sie unter www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung/bundesweite-mangelberufe.
Die Arbeiterkammer (www.arbeiterkammer.at), das AMS (www.ams.at) und die offizielle Migrationsplattform (www.migration.gv.at) bieten kostenlose Informationen und Beratung. Das AMS bietet auch Online-Chatbots und Video-Beratungsgespräche an.
Nein. Nach dem Ende einer Überlassung darf Ihnen frühestens am fünften Arbeitstag gekündigt werden. Eine frühere Kündigung ist rechtsunwirksam.
Nicht immer. In den ersten zwei Jahren sind die Fristen für Zeitarbeitnehmer kürzer. Ab einer Beschäftigung von mehr als zwei Jahren bei derselben Zeitarbeitsfirma gleichen sich die Fristen schrittweise an jene für Festangestellte an.
Dieser Beitrag dient rein zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
