18.01.2024

Steuerreform 2024: Mehr Netto für Arbeitnehmer

2024 markiert für Österreich ein Jahr finanzieller Veränderungen: Eine umfassende Steuerreform tritt in Kraft, die Lohnsteuer sinkt und die kalte Progression wird Geschichte. Was bedeutet das für Sie persönlich? Ein Grund zur Freude, denn Ihr Nettogehalt steigt!

Überall wird über die Abschaffung der kalten Progression gesprochen, doch das ist nur ein Teil der guten Nachrichten. Die Reform bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine Reihe von Vorteilen. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf die wichtigsten Änderungen werfen.

Was die österreichische Steuerreform 2024 für Sie bereithält

Durch das Ende der kalten Progression entfällt die automatische Erhöhung des Steuersatzes bei unveränderter Kaufkraft. Das Resultat: Ihr Durchschnittssteuersatz fällt niedriger aus und inflationsbedingte Steuererhöhungen werden effektiv reduziert. Darüber hinaus wurden die Lohn- und Einkommensteuersätze angepasst und staatliche Beihilfen erhöht.

Auch bei den Krankenversicherungsbeiträgen gibt es Anpassungen. Insbesondere Facharbeiter und Zeitarbeitnehmer können aufatmen: Sie profitieren von einem höheren Nettoeinkommen, da die Reform vor allem Teilzeitbeschäftigte entlastet. Ein weiterer Meilenstein: Einkommen bis zu 12.816 € sind nun steuerfrei, und die Grenzen für Zuverdienste wurden erhöht.

Entlastung durch niedrigere Lohn- und Einkommensteuer

Die Steuerreform 2024 bringt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige deutliche Vorteile. Hier ein Überblick:

  • Tarifsenkungen über alle Steuerstufen hinweg: Jede Steuerstufe profitiert von der Reform. Einkommen bis zu 12.816 € sind steuerfrei. Für die erste Steuerstufe bis 20.818 € beträgt der Steuersatz 20 %. Ab 20.818 € sind es 30 %, ab 34.513 € 40 % und für Einkommen zwischen 66.612 € und 99.266 € fallen 48 % Steuern an.
  • Höhere Absetzbeträge: Mit dem Wegfall der kalten Progression steigen auch die Absetzbeträge wie der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Unterhaltsabsetzbetrag. Das wirkt sich direkt auf Ihr Bankkonto aus.
  • Mehr Netto für alle: Die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer bedeutet für alle Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto. Zusätzlich sorgt die Abschaffung der kalten Progression für eine spürbare Entlastung.

Senkung der Krankenversicherungsbeiträge

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden 2024 reduziert, was eine erhebliche Entlastung darstellt. Wichtige Neuerungen im Überblick:

  • Kinderlose Paare profitieren: Ab 2024 können sich kinderlose Paare zu einem Beitragssatz von 3,4 % des Bruttoeinkommens des Partners mitversichern.
  • Erleichterungen für Geringfügig Beschäftigte: Wer geringfügig beschäftigt ist, kann sich nun günstiger selbst bei der Kranken- und Pensionsversicherung versichern. Der monatliche Beitrag sinkt auf 73,20 €.
  • Niedrigere KV-Beiträge für Geringverdiener: Personen mit einem Einkommen bis 2.500 € monatlich zahlen jetzt 1,7 % weniger an Krankenversicherungsbeiträgen.

Steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung als Bindungsinstrument

Ab 2024 öffnet sich ein neues Kapitel in der Mitarbeiterbeteiligung. Unternehmen können ihre Mitarbeiter nun mit bis zu 3.000 € steuerfrei am Gewinn beteiligen. Ein echter Anreiz, der die Bindung zwischen Unternehmen und Belegschaft stärkt. Dabei gilt: Die Gewinnbeteiligung muss vom Arbeitnehmer akzeptiert werden und kann nicht exklusiv für einzelne Personen, sondern muss für ganze Arbeitsgruppen angeboten werden.

Diese Form der Mitarbeiterbeteiligung bietet Unternehmen eine attraktive, kosteneffiziente Alternative zu traditionellen Finanzierungsmethoden. Durch die steuerliche Begünstigung bleibt diese Beteiligung bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfrei.

Vereinfachung und Digitalisierung der Steuererklärung

Steuererklärungen können ein komplexes Unterfangen sein, doch ab 2024 wird es einfacher. Die Arbeitnehmerveranlagung, die für alle mit ausschließlich lohnsteuerpflichtigen Einkünften relevant ist, erfolgt nun automatisch. Für das Jahr 2023 wird diese automatische Veranlagung in der zweiten Jahreshälfte 2024 umgesetzt.

Dank dieser Neuerung entfällt für viele die Notwendigkeit, selbst Anträge zu stellen. Zudem erleichtern digitale Plattformen wie Finanz-Online und das digitale Amt das Einreichen von Anträgen und ersparen Ihnen den Weg zu Behörden. Ein Schritt hin zu mehr Effizienz und weniger Bürokratie.

Familien werden stärker unterstützt

Die Steuerreform 2024 trägt den Bedürfnissen von Familien Rechnung durch erhöhte Beihilfen und Zuschüsse. So steigt die Familienbeihilfe ab dem 1. Januar 2024 auf 180,90 € pro Monat – ein zusätzlicher Betrag zur regulären Familienbeihilfe. Diese Beihilfe wird für die Dauer der Auszahlung gewährt und kann auch rückwirkend, maximal jedoch fünf Jahre rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, bezogen werden.

Des Weiteren wird für berufstätige Väter, die sich nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit nehmen, ab dem 1. Januar 2024 der „Familienzeitbonus“ eingeführt. Dieser Bonus umfasst täglich 52,46 Euro und summiert sich auf insgesamt rund 1.600 Euro.

Fazit: Steuererleichterungen vor allem für Geringverdiener

Die Steuerreform 2024 kommt insbesondere Arbeitnehmern und niedrigeren Einkommensgruppen zugute. Die Senkung der Lohnsteuer sowie die Abschaffung der kalten Progression sorgen dafür, dass Arbeitnehmer signifikant entlastet werden. Ein Schwerpunkt der Reform liegt dabei auf der Unterstützung von Geringverdienern.

Die Kombination aus reduzierten Abgaben auf Arbeit, niedrigeren Krankenversicherungsbeiträgen, dem Wegfall der kalten Progression, sowie erhöhten Familienbeihilfen bildet das Kernstück der Reform.

Um die Vorteile der Steuerreform und der gestiegenen Beihilfen voll auszuschöpfen, empfiehlt sich die Nutzung von Finanz-Online. Wichtig: Sie haben bis zu fünf Jahre Zeit für die Einreichung einer Arbeitnehmerveranlagung. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Nutzung von Finanz-Online und der Antragsmöglichkeiten ist die Arbeiterkammer eine hilfreiche Anlaufstelle. Dort erhalten Sie neben Informationsmaterialien auch die Möglichkeit, sich für ein Beratungsgespräch anzumelden.

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