Betriebsrat

Als Betriebsrat der APS Group vertreten wir ehrenamtlich über 2.000 Mitarbeiter. Wir unterstützen sämtliche Mitarbeiter, unabhängig ob überlassen oder direkt bei APS Group angestellt. Wir stehen bei Fragen und Angelegenheiten von Aus- und Weiterbildungen, bei arbeitsrechtlichen Themen, wie z.B. Kündigungen oder anderen Rechtsansprüchen mit Integrität und rechtlicher Kompetenz zur Verfügung. Dabei treibt uns der Sinn für soziale Gerechtigkeit und Fairness an.

Mitarbeiter der APS Group können darauf vertrauen, dass wir als Betriebsrat in einem empathischen, loyalen und vertrauensvollen Rahmen, für Ihre Interessen eintreten.

Als Betriebsrat arbeiten wir stetig an der Verbesserung der Arbeitsverhältnisse bei APS Group.

  • Wir treffen Betriebsvereinbarungen,
  • unterstützen organisatorisch aber auch finanziell Aus- und Weiterbildungen,
  • verbessern (arbeits-)rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeiter
  • sorgen uns um finanzielle Zuschüsse während der Beschäftigung (Essenzulagen, Gutscheine, etc.) als auch bei Beendigungen von Dienstverhältnissen.
  • Auch betriebsunabhängige psychologische Beratung unterstützen wir finanziell, sofern es gewünscht wird.

Das alles gelingt uns durch einen kontinuierlichen und wertschätzenden Austausch mit Mitarbeitern sowie in regelmäßigen Gesprächen mit der APS Group Geschäftsführung.

APS Group Mitarbeiter informieren wir persönlich, telefonisch, über unsere eigene APS Group Betriebsrats-APP. Aber auch per E-Mail und Facebook informieren wir über Neuigkeiten oder Änderungen unserer Leistungen. Natürlich sind auch auf diesen Wegen für APS Group Mitarbeiter erreichbar. Darüber hinaus zeichnen wir uns über sehr gute Verbindungen zu den Betriebsräten der Unternehmen, in denen unsere APS Group Mitarbeiter eingesetzt sind, aus.

Zu unseren Hauptaufgaben zählen die Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen, Überwachung von Lohnauszahlungen und Einhaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen die das Arbeitsverhältnis von APS Group Mitarbeitern betreffen.

Betriebsrat Mitglieder

Angelika Hobisch

Betriebsratsvorsitzende Angestellten Betriebsrat

angelika.hobisch@apsgroup.at

+43 5 7001 7202

Rene Wendler

Betriebsratsvorsitzender Arbeiter Betriebsrat

rene.wendler@apsgroup.at

+43 5 7001 2022

Thomas Matuska

Betriebsratsvorsitzender Stellvertreter Arbeiter Betriebsrat

thomas.matuska@apsgroup.at

+43 5 7001 1213

„Sie haben als Mitarbeiter der APS Group Sorgen oder Fragen zu Ihrem Dienstverhältnis? Dann zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.“

Leistungskatalog aus dem Arbeiter-Betriebsratsfonds ab 01.01.2024

Eheschließung, Eintragung der Partnerschaft

(nach Vorlage der entsprechenden Urkunde)

€ 220,-

Geburt eines Kindes

(nach Vorlage der Geburtsurkunde)

€ 220,-

Haushaltsgründung

(Nachweis Meldezettel)

€ 140,-

Unterstützung für Höherqualifizierung

(Matura, Fachhochschule, Lehrabschlussprüfung, Meisterprüfung)
Pro Ausbildungsjahr nach erfolgreichem Abschluss

€ 140,-

Heilbehelfe (Sehen-Hören)

Keine Computer/Arbeitsbrillen
Anspruch alle 2 Jahre, sowie für Mitarbeiterkinder, jedoch maximal € 200,-

€ 200,-

Zahnersatzkosten

(nach Vorlage einer bestätigten Rechnung)
Rückvergütung einmal jährlich, jedoch maximal € 200,-

€ 200,-

Zuschuss Zahnhygiene, einmal jährlich

(wenn Kosten nicht von der ÖGK übernommen werden)

€ 60,-

Krankenhausunterstützung

(max. 28 Tage)

€ 12,-/ Tag

ÖGK Vorsorgeuntersuchung (Gesundenuntersuchung)

(nach Vorlage einer Bestätigung der ÖGK, 1x jährlich)

€ 60,-

Kurzuschuss, Rehazuschuss

(nach Vorlage einer Aufenthaltsbestätigung)

€ 160,-

Zuschuss für Psychiatrische und Psychologische Behandlungen

Für MitarbeiterInnen pro Kalenderjahr, jedoch maximal € 200,-
Für Mitarbeiterkinder pro Kalenderjahr, jedoch maximal € 200,-
(nach Vorlage der Rechnungen/ Honorarnoten)

€ 200,-
€ 200,-

Zahnregulierungen

(sowie für Mitarbeiterkinder)
Rückvergütung einmal jährlich, jedoch maximal € 200,-

€ 200,-

Schullandwoche/Sportwoche

(nach Vorlage einer Bestätigung der Schule)

€ 160,-

Pensionsantritt

Vollzeit
Teilzeit, geringfügig
(Zuschuss wird in Form von Gutschein überreicht)

€ 180,-
€ 90.-

Hinterbliebenenunterstützung

im Todesfall von aktivem/-er Mitarbeiter/-in

€ 700,-

Anspruchsberechtigt für alle Sozialleistungen sind jene MitarbeiterInnen, die zum Tage, an dem die Anspruchs-voraussetzung für eine Sozialleistung erfüllt ist, betriebsratsumlagepflichtig zum Betriebsratsfonds des APS Betriebsrates gehören. Die Auszahlung bei Teilzeitbeschäftigung erfolgt anteilig nach den Beschäftigungsstunden:
1-19 Wochenstunden 50%, 20-30 Wochenstunden 75%, ab der 31. Wochenstunde 100% der oben angeführten Beträge. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen sowie nicht konsumierte Leistungen ist ausgeschlossen. Der Betriebsrat behält sich Änderungen obig angeführter Leistungen in Art, Höhe und Umfang vor. Alle Leistungen gelten ab dem 3. Monat der Betriebszugehörigkeit.

Leistungskatalog aus dem Angestellten-Betriebsratsfonds ab 01.01.2024 - ab dem 3. Monat der Betriebszugehörigkeit:

Haushaltsgründung

(Nachweis Meldezettel)

€ 140,-

Einmalige Unterstützung für Höherqualifizierung

(Matura, Fachhochschule, Lehrabschlussprüfung, Meisterprüfung, Uniabschluss)
nach Vorlage des Zertifikates/Zeugnisses bei erfolgreichem Abschluss

€ 140,-

Zuschuss Zahnhygiene

€ 60,-

Krankenhausunterstützung

(max. 28 Tage)

€ 12,-/Tag

ÖGK Vorsorgeuntersuchung (Gesundenuntersuchung)

€ 60,-

Kurzuschuss, Rehazuschuss

(nach Vorlage einer Aufenthaltsbestätigung)

€ 160,-

Schullandwoche/Sportwoche der Mitarbeiterkinder

(nach Vorlage einer Bestätigung der Schule)

€ 160,-

Leistungskatalog aus dem Angestellten-Betriebsratsfonds ab 01.01.2024 - ab dem 6. Monat der Betriebszugehörigkeit:

Eheschließung, Eintragung der Partnerschaft

(nach Vorlage der entsprechenden Urkunde)

€ 220,-

Geburt eines Kindes

(nach Vorlage der Geburtsurkunde)

€ 220,-

Heilbehelfe (Sehen-Hören)

Keine Bildschirm-/Arbeitsbrille
Anspruch alle 4 Jahre, sowie für Mitarbeiterkinder, jedoch maximal

€ 200,-

Zahnersatzkosten

(nach Vorlage einer bestätigten Rechnung); maximal

€ 200,-

Zuschuss für Psychiatrische und Psychologische Behandlungen

Für MitarbeiterInnen und Mitarbeiterkinder maximal
(nach Vorlage der Rechnungen/ Honorarnoten)

€ 200.-

Zahnregulierungen

(sowie für Mitarbeiterkinder)
Rückvergütung maximal

€ 200,-

Anspruchsberechtigt für alle Sozialleistungen sind jene MitarbeiterInnen, die zum Tage, an dem die Anspruchsvoraussetzung für eine Sozialleistung erfüllt ist, betriebsratsumlagepflichtig zum Betriebsratsfonds des APS Betriebsrates gehören.
Die Auszahlung bei Teilzeitbeschäftigung erfolgt anteilig nach den Beschäftigungsstunden: 1-30 Wochenstunden 50%, ab der 31. Wochenstunde 100% der oben angeführten Beträge.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen sowie nicht konsumierte Leistungen ist ausgeschlossen.
Der Betriebsrat behält sich Änderungen obig angeführter Leistungen in Art, Höhe und Umfang vor.
Alle Leistungen können einmal alle 12 Monate ab Eintrittsdatum in Anspruch genommen werden.

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