Anspruchsberechtigt für alle Sozialleistungen sind jene MitarbeiterInnen, die zum Tage, an dem die Anspruchs-voraussetzung für eine Sozialleistung erfüllt ist, betriebsratsumlagepflichtig zum Betriebsratsfonds des APS Betriebsrates gehören. Die Auszahlung bei Teilzeitbeschäftigung erfolgt anteilig nach den Beschäftigungsstunden:
1-19 Wochenstunden 50%, 20-30 Wochenstunden 75%, ab der 31. Wochenstunde 100% der oben angeführten Beträge. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen sowie nicht konsumierte Leistungen ist ausgeschlossen. Der Betriebsrat behält sich Änderungen obig angeführter Leistungen in Art, Höhe und Umfang vor. Alle Leistungen gelten ab dem 3. Monat der Betriebszugehörigkeit.