11.04.2024

Gesetzliche Ruhezeiten in Österreich: Regelungen, Rechte und Pflichten

Ruhezeiten spielen eine entscheidende Rolle im österreichischen Arbeitsalltag, da sie sicherstellen, dass Arbeitnehmer angemessene Erholungsphasen haben. Diese Zeiten, gesetzlich festgelegt, sind von grundlegender Bedeutung für die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Produktivität der Arbeitnehmer. Sie gewährleisten, dass ausreichend Zeit für Erholung und persönliche Angelegenheiten gegeben ist, was wiederum die Arbeitsleistung verbessern und das Risiko von Burnout und Gesundheitsproblemen verringern kann.

Was versteht man unter Ruhezeiten?

Ruhezeiten stellen sicher, dass Arbeitnehmer angemessene Pausen und Erholungsphasen während ihres Arbeitsalltags erhalten. Im Kontext des Arbeitsrechts bezieht sich der Begriff “Ruhezeiten” auf festgelegte Zeiträume, in denen Arbeitnehmer von ihrer beruflichen Tätigkeit befreit sind und keine Arbeitsaufgaben ausführen müssen. Grundlegend werden in Österreich die Ruhezeiten in tägliche und wöchentliche Ruhezeiten unterteilt.

Gesetzliche Regelungen zu täglichen Ruhezeiten

Die täglichen Ruhezeiten legen fest, dass Arbeitnehmer nach einem Arbeitstag eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben müssen, bevor sie wieder zur Arbeit antreten dürfen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer ausreichend Zeit für Erholung und Regeneration haben, um ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten.

Wichtig für Arbeitnehmer im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe: Durch den Kollektivvertrag oder auch durch den Arbeitsvertrag selbst kann unter spezifischen Bedingungen hier die tägliche Ruhezeit auf maximal acht Stunden verkürzt werden.

Wöchentliche Ruhezeiten und Sonntagsruhe

Die wöchentlichen Ruhezeiten sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer regelmäßig längere Erholungsphasen erhalten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 36 Stunden ununterbrochene Ruhezeit pro Woche, in die der Sonntag fallen muss. Diese längeren Ruhezeiten ermöglichen es den Arbeitnehmern, sich von der Arbeitsbelastung zu erholen, soziale Kontakte zu pflegen und ihre Freizeit zu genießen. Während dieser Zeit dürfen Arbeitnehmer nur beschäftigt werden, wenn dies auf Grund der Ausnahmen, die im Arbeitsruhegesetz aufgezählt sind, zulässig ist.

Ausnahmen für Wochenend- und Feiertagsruhe

Es kann sein, dass in Zeiten vorübergehend erhöhten Arbeitsaufkommens durch eine Betriebsvereinbarung oder, in Betrieben ohne Betriebsrat, durch den Arbeitsvertrag Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe gestattet werden. Diese Ausnahmen beschränken sich auf maximal vier Wochenenden oder Feiertage pro Arbeitnehmer und Jahr. Gut zu wissen: Dies kann nicht an vier aufeinander folgenden Wochenenden erfolgen. Außerdem steht es den Arbeitnehmern frei, eine Wochenend- und Feiertagsarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen, ohne dabei in irgendeiner Form benachteiligt zu werden.

Rufbereitschaft

Wenn während der täglichen Ruhezeit eine Rufbereitschaft vereinbart wird, ist dies an bis zu zehn Tagen pro Monat zulässig. Sollte während der Rufbereitschaft ein Arbeitseinsatz erforderlich sein, kann die tägliche Ruhezeit auf acht Stunden verkürzt werden. Allerdings ist es notwendig, dass innerhalb von zwei Wochen nach dem Arbeitseinsatz eine andere tägliche Ruhezeit um mindestens vier Stunden verlängert wird. Sollte ein Arbeitseinsatz dazu führen, dass die Ruhezeit von acht Stunden nicht eingehalten wird, muss nach dem Ende dieses Arbeitseinsatzes eine Ruhezeit von acht Stunden erfolgen. Wenn infolgedessen am nächsten Tag Arbeitszeit ausfällt, muss diese Zeit trotzdem bezahlt werden.

Ausnahmen für Verkaufstätigkeiten nach dem Öffnungszeitengesetz

Die Wochenendruhe muss für alle Arbeitnehmer dieser Branche spätestens am Samstag um 13 Uhr beginnen. Für diejenigen, die mit unabdingbaren Abschluss-, Reinigungs-, Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten beschäftigt sind, muss die Wochenendruhe spätestens am Samstag um 15 Uhr beginnen.

Ausnahmen für Schichtbetriebe

Für Schichtbetriebe sowie in Fällen abweichender gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Regelungen und bei der Einbeziehung von Fenstertagen gelten Ausnahmen von den üblichen Bestimmungen. Arbeitnehmer, die während der Wochenendruhe offiziell beschäftigt werden dürfen, haben stattdessen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden während der Woche (Wochenruhe). Diese Wochenruhe muss einen vollständigen Kalendertag einschließen. Sprich: Unzulässig wäre beispielsweise von Mittwoch 06:00 Uhr bis Donnerstag 18:00 Uhr (= 36 Stunden), da kein ganzer Kalendertag umfasst ist.

Auch für die Schichtarbeit im Baugewerbe sowie in Zeitungsbetrieben gibt es unterschiedliche Ausnahmen. Wochenendruhe und Wochenruhe wird auch als wöchentliche Ruhezeit bezeichnet. Sollten Arbeitnehmer während dieser Zeit beschäftigt werden, haben sie Anspruch auf sogenannte Ersatzruhe in der folgenden Arbeitswoche. Die Dauer der Ersatzruhe muss der Zeit entsprechen, die innerhalb eines Zeitraums von 36 Stunden vor dem Arbeitsbeginn der nächsten Arbeitswoche beschäftigt wurde. Sie muss unmittelbar vor dem Beginn der folgenden wöchentlichen Ruhezeit liegen, es sei denn, es wurde vor Arbeitsantritt für die Ersatzruhe eine andere Vereinbarung getroffen.

Pausenregelungen

In Österreich sind auch gesetzlich vorgeschriebene Pausen während der Arbeitszeit festgelegt, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer angemessene Erholungszeiten erhalten. Gemäß den Arbeitszeitbestimmungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Pausen, die je nach Arbeitszeitdauer variieren. Zum Beispiel beträgt die gesetzliche Mindestpause bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden 30 Minuten. Bei Bedarf oder aus betrieblichen Gründen kann die gesetzlich vorgeschriebene Pause aufgeteilt werden. Statt einer zusammenhängenden Pause können diese in zwei Pausen zu je 15 Minuten oder drei Pausen zu je 10 Minuten aufgeteilt werden.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden beträgt die gesetzliche Mindestpause sogar 45 Minuten. Die Betriebsvereinbarung kann aber auch eine Verkürzung der Ruhepause auf mindestens 15 Minuten ermöglichen, wenn dies im Interesse der Arbeitnehmer liegt oder aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Pausen ist für Arbeitgeber jedenfalls obligatorisch.

Besonderheiten im Schichtbetrieb

Im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb, der auch am Wochenende durchläuft, müssen angemessene Kurzpausen eingehalten werden, deren Gesamtdauer 30 Minuten beträgt. Diese Kurzpausen können auch im teilkontinuierlichen Betrieb gehalten werden, der werktags durchläuft. Kurzpausen werden als Arbeitszeit angerechnet. Arbeitnehmer, die dem Nachtschwerarbeitsgesetz unterliegen, haben zusätzlich Anspruch auf eine zehnminütige Pause pro Nacht.

Rechte der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitnehmer in Österreich haben das Recht auf angemessene Ruhezeiten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehören wie bereits weiter oben erwähnt tägliche Ruhezeiten von mindestens elf Stunden zwischen den Arbeitstagen sowie wöchentliche Ruhezeiten von mindestens 36 Stunden, die üblicherweise auf das Wochenende fallen. Darüber hinaus haben Arbeitnehmer Anspruch auf Pausen während der Arbeitszeit, deren Dauer je nach Arbeitszeitdauer variiert.

Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass diese Ruhezeiten eingehalten werden. Dies beinhaltet die Dokumentation der Arbeitszeiten und Pausen sowie die Schaffung eines Arbeitsumfelds, das die Einhaltung der Ruhezeiten ermöglicht. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter ausreichend Zeit für Erholung und Regeneration haben, um ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Ruhezeit können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Arbeitszeitaufzeichnungen

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, für jeden Arbeitnehmer den Beginn und das Ende der Arbeitszeit zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen müssen nicht nur die tägliche Arbeitszeit, sondern auch die wöchentliche Arbeitszeit sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten enthalten. Arbeitnehmer haben einmal pro Monat das Recht, kostenfrei eine Kopie der sie betreffenden Arbeitszeit-Aufzeichnungen zu erhalten. Diese Kopie muss vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.

Fazit: Kennen Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Ruhezeiten

Ruhezeiten im österreichischen Arbeitsrecht gewährleisten angemessene Pausen und Erholungsphasen für Arbeitnehmer, wobei sie in tägliche und wöchentliche Zeiträume unterteilt sind und sicherstellen, dass Arbeitnehmer von ihrer beruflichen Tätigkeit befreit sind. Es gibt von den Ruhezeiten für einige Branchen Ausnahmeregelungen, die jedoch alle dennoch garantieren, dass Arbeitnehmer sich regenerieren, Stress abbauen und ihre körperliche sowie geistige Gesundheit erhalten. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Ruhephasen trägt aber nicht nur zum Wohlbefinden der Mitarbeiter bei, sondern steigert auch deren Produktivität und Motivation. Arbeitgeber sollten daher die gesetzlichen Bestimmungen zur Ruhezeit respektieren und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter ausreichend Zeit für Erholung und Regeneration erhalten.

Es ist wichtig, dass auch Sie sich Ihrer spezifischen Rechte und Pflichten hinsichtlich der Ruhezeiten bewusst sind. Bei Fragen oder Unklarheiten sollten Sie sich daher weitergehend informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung (z.B. bei der Arbeiterkammer) in Anspruch nehmen. Dies kann dabei helfen, Missverständnisse zu klären und sicherzustellen, dass Ihre Rechte respektiert werden.

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