Nach einem Jahr 2025, das stark vom Inflationsausgleich geprägt war, starten die Kollektivvertragsverhandlungen 2026 unter veränderten Vorzeichen. Während im Vorjahr vor allem die Sicherung der Kaufkraft im Mittelpunkt stand, zeichnet sich 2026 als mögliches Übergangsjahr ab, mit ersten Anzeichen einer wirtschaftlichen Stabilisierung, aber weiterhin deutlichen Unterschieden zwischen den Branchen.
Die vereinbarten Gehaltserhöhungen bewegen sich – je nach Branche – in unterschiedlichen Spannbreiten und fallen nicht einheitlich aus. Zudem ist zu beachten: Nicht alle Kollektivverträge treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft, viele starten zu späteren Zeitpunkten im Jahr.
Wir haben die wichtigsten Entwicklungen rund um die Kollektivverträge 2026 für Sie zusammengefasst und zeigen, welche Branchen und Berufsgruppen heuer mit Anpassungen rechnen können und wo Zurückhaltung spürbar ist.
Was ist ein Kollektivvertrag und welche Inhalte hat er?
Ein Kollektivvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem oder mehreren Arbeitgeberverbänden abgeschlossen. Er regelt nicht nur Gehälter, Mindestlöhne, Sonderzahlungen und Zulagen, sondern auch Urlaubs- und Arbeitszeiten sowie Kündigungsfristen und -termine. Ein Kollektivvertrag gilt jeweils für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe und schafft damit einheitliche Rahmenbedingungen für viele Beschäftigte.
Kollektivverträge bestehen etwa für Angestellte in der Bauindustrie, im Handel oder im Gesundheitswesen. Welcher Vertrag konkret auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet, können Sie in der Regel Ihrem Lohnzettel entnehmen. Maßgeblich ist die Mitgliedschaft Ihres Arbeitgebers in einem bestimmten Arbeitgeberverband – sie entscheidet darüber, welcher Kollektivvertrag für Sie gilt.
Gerade in wirtschaftlich bewegten Zeiten – wie auch 2026 – bleiben Kollektivverträge besonders wichtig: Sie sichern Mindestgehälter ab, tragen zur Stabilisierung der Kaufkraft bei und geben sowohl Arbeitnehmern als auch Unternehmen Planungssicherheit. Im Unterschied zu individuellen Gehaltsverhandlungen gelten kollektivvertragliche Regelungen für ganze Berufsgruppen und schaffen damit eine breite, verlässliche Grundlage für faire Arbeitsbedingungen.
Kollektivvertrag: Gut zu wissen
Kollektivverträge decken in Österreich fast alle Branchen ab – vom Kellner bis hin zum IT-Techniker. Rund 98 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer fallen unter einen dieser Verträge. Der große Vorteil? Sie schaffen Klarheit darüber, welche Regelungen für ein Arbeitsverhältnis gelten. Außerdem entfällt die Notwendigkeit, das Gehalt individuell auszuhandeln, da der Kollektivvertrag eine verbindliche Untergrenze festlegt. In den letzten Jahrzehnten haben die Sozialpartner damit einen wichtigen Beitrag zum sozialen Ausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geleistet.
Wer gemäß einem Kollektivvertrag verdient, profitiert in der Regel von jährlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen, die von den Gewerkschaften verhandelt und durchgesetzt werden. Diese tariflichen Erhöhungen beziehen sich ausschließlich auf den im Vertrag festgelegten Mindestlohn und werden automatisch wirksam.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn verdienen – also eine Überzahlung erhalten – haben hingegen nur dann Anspruch auf eine jährliche Erhöhung, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaft dies explizit vereinbart haben. Eine solche Anpassung wird als Ist-Lohn-Erhöhung bezeichnet. Das bedeutet: Eine Überzahlung führt nicht automatisch zu einem zusätzlichen prozentuellen Gehaltsanstieg.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Zeitarbeit geboten: Hier richtet sich der anwendbare Kollektivvertrag häufig nach dem jeweiligen Einsatzbetrieb, nicht ausschließlich nach dem Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister.
Wie oft wird der Kollektivvertrag neu verhandelt?
In Österreich werden auch 2026 rund 450 Kollektivverträge neu verhandelt. Dabei treten nicht alle Vereinbarungen automatisch am 1. Jänner in Kraft – einige starten erst zu späteren Zeitpunkten im Jahr, insbesondere wenn Mehrjahresabschlüsse vorliegen.
Besonders intensiv verlaufen traditionell die Verhandlungen zum Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe. Dieser KV gilt weiterhin oft als Leitabschluss, an dem sich andere Branchen orientieren.
Diese Berufe verdienen 2026 mehr Gehalt
Nach den inflationsgeprägten Jahren stehen auch 2026 wieder zahlreiche Kollektivvertragsverhandlungen an. Einige Branchen haben ihre KV-Abschlüsse für 2026 bereits fixiert, während andere noch in laufenden Verhandlungen oder Mehrjahresabschlüssen stecken.
Eine kleine Übersicht zur Orientierung:
- Frühe Abschlüsse: Branchen wie Metall, Bau und Handel haben ihre Kollektivverträge oft bereits zu Jahresbeginn fixiert.
- Späte Abschlüsse: In Bereichen wie Gesundheit oder Pflege können die Anpassungen erst im Laufe des Jahres wirksam werden.
Doch was bedeutet das genau? Verdienen Sie auch mehr dieses Jahr? Wir zeigen Ihnen, welche Berufe 2026 mit mehr Geld rechnen können.
Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe
Der Kollektivvertrag im Metallgewerbe gilt auch 2026 weiterhin als Leitabschluss, an dem sich andere Branchen orientieren. Der Abschluss für 2026 ist bereits fixiert und tritt ab 1. Jänner 2026 in Kraft, mit einer Laufzeit auch für 2027, um Beschäftigten und Betrieben mehr Planungssicherheit zu geben.
Die IST-Löhne werden um 1,8 % erhöht, maximal um 85 € pro Monat, während die kollektivvertraglichen Mindestgrundlöhne in der Lohngruppe Techniker sowie in den Lohngruppen 1 bis 7 um 2,2 % steigen. Auch die Lehrlingseinkommen werden angepasst: Das 1. Lehrjahr liegt künftig bei etwa 1.000 €, das 2. bei 1.148,75 €, das 3. bei 1.493,38 € und das 4. Lehrjahr bei 2.000 €. Darüber hinaus werden die kollektivvertraglichen Zulagen, Entfernungszulagen und das Nächtigungsgeld angehoben, und auch die Nachtarbeits- und Schichtzulagen für die 2. und 3. Schicht steigen entsprechend.
Für Lehrlinge bleibt die Möglichkeit bestehen, sich die Kosten für ein Klima-Ticket Österreich erstatten zu lassen, um umweltfreundliche Mobilität zu fördern. Der Abschluss wurde zudem als Mehrjahresmodell gestaltet, wodurch einige Regelungen zur ganzjährigen Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Berufszweige Spengler und Kupferschmiede bis 30. April 2027 gelten.
Insgesamt profitieren so rund 98.000 Beschäftigte und 18.000 Lehrlinge in Österreich von den Anpassungen, die trotz moderater prozentualer Steigerungen einen spürbaren Effekt auf die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.
Kollektivvertrag für die Arbeiter in Eisenbahnunternehmen
Für 2026 ist der Kollektivvertrag im Eisenbahnbereich bereits abgeschlossen und gilt für rund 55.000 Beschäftigte seit Dezember 2025. Die KV- und IST-Gehälter steigen um 3 % (max. +150 €), Nebenbezüge um 3 % und die Sonn‑ und Feiertagszulagen um 8,36 %.
Zusätzlich gibt es mehr Urlaub: Ab dem 15. Jahr der Unternehmenszugehörigkeit drei zusätzliche Tage, ab dem 18. Jahr die sechste Urlaubswoche. Der Abschluss sorgt so für spürbare Verbesserungen bei Lohn, Zulagen und Freizeit und stärkt Planungssicherheit und Kaufkraft der Beschäftigten.
Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung
Für Beschäftigte im Bereich Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung bringt der Kollektivvertrag ab 1. Jänner 2026 eine Anpassung der Mindestgrundgehälter um 2,7 % in allen Verwendungsgruppen. Auch die Lehrlingseinkommen steigen in allen vier Lehrjahren um 3 %. Die Sondervergütung für Nachtarbeit gemäß § 6 Abs. 1 RKV wird um 2,7 % angehoben und beträgt künftig € 2,62.
Aufwandsentschädigungen und Zulagen werden ebenfalls angepasst: Das Taggeld gemäß § 10 2.b steigt auf € 9,97, für § 10 2.c auf € 23,65 bzw. € 21,48, für § 10 2.d auf € 30,00 bzw. € 23,65 und das Nächtigungsgeld gemäß § 10 2.f auf € 17,00.
Das Kilometergeld beträgt je nach Jahreskilometer: bis 15.000 km € 0,50, 15.001–20.000 km € 0,48, darüber € 0,46.
Rahmenrechtlich gibt es neue Regelungen für Ferialpraktikanten, Volontäre und Ferialaushilfen: Sie erhalten in den ersten beiden vollen Monaten ein monatliches Mindestgrundgehalt von 85 % der entsprechenden Verwendungsgruppe, ab dem dritten Monat das volle Mindestgrundgehalt. Der KV gilt damit nicht für kurzfristige, freiwillige Tätigkeiten ohne Arbeitsverpflichtung im Betrieb.
Kollektivvertrag für Beschäftigte im Handel
Für die Beschäftigten im Handel gibt es 2026 noch keinen endgültigen KV-Abschluss, da die vierte Verhandlungsrunde keinen Durchbruch brachte. Das Angebot der Arbeitgeber sieht derzeit Lohnerhöhungen von 2,55 % für alle Lohngruppen vor.
Erfreulich aus Arbeitnehmerperspektive: Wesentliche Verschlechterungen im Rahmenrecht konnten erfolgreich abgewendet werden. So dürfen Samstagsdienste nicht beliebig ausgeweitet werden und Altersteilzeit sowie Bildungskarenz bleiben bestehen.
Zulagen: Die Kältezulage soll um 4,65 %, die Nachtzulage um 4,35 % steigen. Bestehende Überzahlungen bleiben unverändert.
Die finale Umsetzung hängt noch von den weiteren Verhandlungen und der Zustimmung der Beschäftigten ab. Bis dahin bieten die bisherigen Regelungen weiterhin Orientierung und Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handel.
Kollektivvertrag öffentlicher Dienst
Für 2026 liegt der KV-Abschluss unverändert bei 3,3 %, gültig ab 1. Juli 2026 für Gehälter und Zulagen. Für 2027 und 2028 sind Nulllohnrunden ausgeschlossen, sodass die Gehälter bis Ende 2028 durchschnittlich um Ø 5,4 % steigen – besonders zugunsten niedriger Einkommen.
Die soziale Staffelung zeigt sich konkret:
- Polizeischüler + 8,24 %
- Diplomierte Krankenpfleger + 7,62 %
- Junglehrer + 5,73 %
Für 2027 erfolgt ab 1. August eine Fixbetragserhöhung nach Einkommensstufen, ab 2028 ab 1. September eine weitere staffelwirksame Erhöhung. Zulagen und Vergütungen steigen 2027 und 2028 jeweils um 1 %.
Kollektivvertrag Karitative Arbeitgeber
Für die rund 17.700 Beschäftigten in über 40 gemeinnützigen Organisationen – tätig in Pflege, Behindertenarbeit, Obdachlosenhilfe, Armutsbetreuung oder Bildung – wurde für 2026 und 2027 ein neuer Kollektivvertrag abgeschlossen. Ab 1. April 2026 steigen die Kollektivvertragsgehälter, Zulagen und Zuschläge um 2,6 %, ab 1. Jänner 2027 folgt eine weitere Erhöhung um mindestens 2,3 %, abhängig von der Inflation. Der Pflegezuschuss von 135,50 € brutto pro Vollzeitmonat wurde für zwei Jahre fortgeschrieben.
Rahmenrechtliche Verbesserungen ab 1. Jänner 2026: Eltern von Kindern mit Behinderung erhalten eine zusätzliche Woche Pflegefreistellung, Präsenzdienstzeiten werden bei Neuantritten als Vordienstzeiten angerechnet, und Lehrlinge in einer Lehre mit Matura erhalten fünf Tage bezahlte Freistellung.
Ab 2027 wird zudem eine neue Lohn- und Gehaltsstufe ab dem 18. Berufsjahr eingeführt, sodass langjährige Beschäftigte von einem zusätzlichen Biennalsprung profitieren.
Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen durch Spardruck von Bund, Ländern und Fördergebern konnte ein Kompromiss erzielt werden, der sowohl Gehaltserhöhungen als auch Verbesserungen im Rahmenrecht bietet.
Kollektivvertrag für Beschäftigte in der IT-Branche
Für die über 90.000 Beschäftigten der IT-Branche liegt für 2026 noch kein neuer Kollektivvertragsabschluss vor. Trotz mehrerer Verhandlungsrunden konnten sich die Sozialpartner bisher nicht auf eine Erhöhung der IST-Gehaltssumme einigen, da die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt haben.
Die aktuelle Situation zeigt, dass die Beschäftigten dringend Planbarkeit und Stabilität benötigen, da Lebenshaltungskosten weiter steigen. Am 22. Jänner versammelten sich tausende IT-Beschäftigte vor der Wirtschaftskammer und weitere gewerkschaftliche Maßnahmen in Betriebsversammlungen werden vorbereitet, um Druck für einen gerechten Kollektivvertragsabschluss auszuüben.
Bis zur Einigung bleibt der KV für 2026 offen, und die endgültigen Gehaltserhöhungen werden noch festgelegt.
Erhöhungen in weiteren Branchen
Taxi und Fahrtendienst
Für Beschäftigte im Taxi- und Fahrtendienst wurde der Kollektivvertrag 2026 abgeschlossen. Ab 1. Jänner 2026 beträgt der monatliche Mindestlohn 2.060 €.
Die Sozialpartner haben vereinbart, dass diese Erhöhung zu entsprechenden Tarifanpassungen in Bereichen wie Taxi-, Patienten- oder Schülerbeförderung führt, wobei die Gewerkschaft Vida die Umsetzung unterstützt.
Brauindustrie
Für Beschäftigte in der Brauindustrie treten die Anpassungen ab 1. Oktober 2025 in Kraft und gelten damit auch als Grundlage für 2026. Die Ist-Gehälter steigen um 2,55 %, Mehrarbeits- und Überstundenpauschalen werden ebenfalls um 2,55 % erhöht.
Beschäftigte in privaten Krankenanstalten
Für die Beschäftigten in privaten Krankenanstalten liegt für 2026 noch kein endgültiger Kollektivvertragsabschluss vor. Die Gewerkschaft Vida hat das von den Arbeitgebern vorgelegte Angebot zurückgewiesen, da es die Beschäftigten über Jahre real schlechter stellen würde und die ohnehin belastenden Arbeitsbedingungen ignoriert.
Die Arbeitgeber drängen auf einen Drei-Jahres-Abschluss, mit geplanten Lohnerhöhungen erst ab Juli 2026:
- ab 1. Juli 2026: + 2,75 %
- ab 1. August 2027: + 1 %
- ab 1. September 2028: + 1,25 %
Bisherige Verbesserungen aus 2025 bleiben relevant, darunter Zulagenanpassungen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste, zusätzliche Urlaubstage für langjährige Mitarbeitende, unbefristete Anrechnung facheinschlägiger Vordienstzeiten und eine Erweiterung der Gehaltstabelle um drei Stufen.
Bis zu einer Einigung bleibt der KV offen, und die endgültigen Gehaltserhöhungen für 2026–2028 werden noch festgelegt.
Beschäftigte in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
Für die rund 66.000 Beschäftigten in der DFG treten die Lohnanpassungen ab 1. Jänner 2026 in Kraft. Die Bruttolöhne steigen im Durchschnitt um 3,25 %, Facharbeiter mit Lehrabschluss in der Reinigungstechnik erhalten 4,5 %, Lehrlinge 6 %.
Der Abschluss basiert auf einer rollierenden Inflation von 3 % und berücksichtigt Nachverhandlungen, da die tatsächliche Teuerung über 2,7 % lag. Zudem werden die Lohngruppen von sechs auf vier reduziert, um das Lohnschema zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten.
Nahrungs- und Genussmittelgewerbe
Für die Beschäftigten der Nahrungs- und Genussmittelindustrie wurde am 16. Jänner 2026 ein neuer Kollektivvertragsabschluss erreicht. Die Mindestgehälter und Ist-Gehälter steigen um 2,55 %, mit einer Deckelung bei 150 €, die Lehrlingseinkommen ebenfalls um 2,55 %. Zudem wurde eine Freizeitoption eingeführt, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern.
Der Abschluss schafft Planbarkeit und Sicherheit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, da Hersteller durch wachsende Marktkonzentration im Handel, Absatzrückgänge (z. B. im Getränkebereich durch das Pfandsystem) sowie hohe Energie- und Rohstoffpreise unter Druck stehen.
Diakonie Österreich
Für die rund 10.000 Beschäftigten wurde am 29. Jänner 2026 ein Zwei-Jahres-Abschluss erzielt. Der Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft. Ab 1. April 2026 steigen die KV-Gehälter, Zulagen und Lehrlingseinkommen um 2,6 %, die IST-Gehälter um 2,4 %.
Der Flexibilisierungszuschlag erhöht sich ab 1. Jänner 2026 auf 38 €, und Heimhelfer erhalten ab 1. Jänner 2026 eine Aufzahlung von 20 € monatlich bei Vollzeit. Zudem wurde die Pflegefreistellung für Eltern von Kindern mit Behinderung über 12 Jahre ab 1. April 2026 erweitert.
Ab 1. Jänner 2027 steigen KV- und IST-Gehälter sowie Lehrlingseinkommen um mindestens 2,3 %. Liegt die Inflation darüber, wird die Differenz zur Hälfte abgegolten, maximal jedoch bis 2,5 %. Diese Regelung gilt auch für Zulagen, Zuschläge und Lehrlingsentgelte. Gleichzeitig wird das Rahmenrecht für 2027 neu verhandelt, und der Zusatz-KV zum Pflegezuschuss tritt ab 1. Jänner 2027 neu in Kraft.
Speditions- und Lagereibetriebe
Für die über 9.000 Beschäftigten in den Speditions- und Lagereibetrieben gilt ein laufender Zweijahresabschluss, der bereits 2024 und 2025 vereinbart wurde. Die Gehaltsentwicklung für 2026 orientiert sich weiterhin an diesem Abschluss, der bereits frühzeitige Inflationsanpassungen und Fixbeträge für Planungssicherheit vorsieht. Damit profitieren die Beschäftigten weiterhin von stabilen und inflationsangepassten Löhnen, während die Rahmenbedingungen des bestehenden Kollektivvertrags unverändert bleiben.
Fazit
Für 2026 zeichnen sich weniger einheitliche Lohnsteigerungen ab als im Vorjahr. Die Höhe der Gehaltserhöhungen variiert stark zwischen den Branchen – von geringen Anpassungen in verhandelnden Branchen wie der IT oder privaten Krankenanstalten bis zu stabilen Erhöhungen in Bereichen mit laufenden Zweijahres- oder Mehrjahresabschlüssen wie Metall, Spedition oder Reinigung.
Die klare Botschaft für Arbeitnehmer:
- Lohnzettel prüfen: Kontrollieren, ob der richtige Kollektivvertrag angewendet wird.
- KV-Einstufung kontrollieren: Gehalt, Zulagen und Lehrlingsentgelte entsprechen oft den spezifischen KV-Regelungen.
- Bei Unsicherheiten Beratung einholen, etwa bei Gewerkschaften, Arbeiterkammer oder HR-Abteilung.
2026 erfordert daher mehr Aufmerksamkeit und Planung. Nicht alle Kollektivverträge starten automatisch am 1. Jänner, und die Spannbreiten der Erhöhungen unterscheiden sich deutlich zwischen den Branchen.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer 2026?
Für viele Arbeitnehmer ist 2026 ein Jahr, in dem nicht alle Kollektivvertragsanpassungen gleichzeitig und einheitlich greifen. Prüfen Sie daher sorgfältig Ihre persönliche Situation:
- Gilt mein Kollektivvertrag schon für 2026? Nicht alle KV starten automatisch am 1. Jänner.
- Habe ich Anspruch auf Mindest- oder IST-Erhöhung? Dies hängt von Ihrem KV und Ihrer Einstufung ab.
- Wann wirkt die Erhöhung? Manche Anpassungen treten gestaffelt, erst Monate nach Jahresbeginn, in Kraft.
Tipp: Prüfen Sie Gehalt und Zulagen auf dem Lohnzettel und bitten Sie bei Unklarheiten Gewerkschaft, Arbeiterkammer oder HR-Abteilung um Beratung.
Fragen und Antworten
Was genau ist ein Kollektivvertrag?Ein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverbänden, die regelt, was in einer Branche beim Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaub und mehr gilt – und zwar für viele Beschäftigte gleichzeitig.
Warum betrifft mich der Kollektivvertrag als Arbeitnehmer?Weil fast alle Beschäftigten in Österreich unter so einen Vertrag fallen und er Mindestgehälter, Zulagen und Rechte verbindlich festlegt.
Bedeutet „verdienen jetzt mehr“ automatisch mehr Geld für mich?Nicht unbedingt. Ob du wirklich mehr bekommst, hängt davon ab, ob dein Kollektivvertrag für 2026 schon angepasst wurde und ob du Mindestlohn oder „Ist-Lohn“ bekommst.
Was ist der Unterschied zwischen Mindestlohn und Ist-Lohn?Der Mindestlohn ist der im KV festgelegte Grundbetrag. Wenn du darüber verdienst, steigt dein Lohn nur dann automatisch, wenn es eine Vereinbarung für „Ist-Löhne“ gibt.
Welche Branchen haben 2026 mehr Geld bekommen?Unter anderem verdienen 2026 mehr: Metallgewerbe, Eisenbahn, Gewerbe/Handwerk/Dienstleistung, Reinigung und Nahrungs- und Genussmittel – dort steigen Mindestlöhne, Zulagen oder Ist-Löhne.
Gelten die neuen KV-Gehälter immer ab 1. Jänner?Nein. Manche Verträge gelten schon ab 1. Jänner, andere erst später im Jahr, je nachdem, wie die Verhandlungen gelaufen sind.
Was ist, wenn mein KV noch nicht abgeschlossen ist?Dann kannst du vorerst mit den alten Vereinbarungen arbeiten, bis eine Einigung erzielt wurde und klar ist, ob und wie viel mehr Lohn es gibt.
Muss mein Chef die neuen KV-Regeln automatisch anwenden?Ja, wenn für dein Arbeitsverhältnis ein bestimmter KV gilt, dann gelten dessen Regeln automatisch – auch Gehaltserhöhungen.
Wie erkenne ich, welcher Kollektivvertrag für mich gilt?Das steht meist auf deinem Lohnzettel oder du fragst deine Personalabteilung. Der Arbeitgeberverband deines Arbeitgebers entscheidet, welcher Vertrag angewendet wird.
Was passiert, wenn ich mehr als den KV-Mindestlohn verdiene?Dann zählt dein aktuelles Gehalt („Ist-Lohn“). Ob es zusätzlich steigt, hängt davon ab, ob der KV explizit auch eine Erhöhung der Ist-Löhne vorsieht.
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