25.04.2023

Risikofrei arbeiten

In der modernen Arbeitswelt ist es von größter Bedeutung, dass Mitarbeiter risikofrei arbeiten können. Sicherheit am Arbeitsplatz ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wesentlicher Faktor für die Produktivität und das Wohlbefinden der Angestellten. In diesem Blogbeitrag werden wir die besten Praktiken und Strategien vorstellen, mit denen Unternehmen sicherstellen können, dass ihre Mitarbeiter in einer sicheren Umgebung arbeiten und wie sie potenzielle Gefahren frühzeitig erkennen und minimieren können.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit ist ein elementarer Bestandteil jedes Arbeitsplatzes, denn nur so können Verletzungen und Schäden vermieden werden. Begriffsdefinitionen und Ziele der Arbeitssicherheit gibt es zahlreiche. Angefangen bei der Reduktion von Unfällen und Verletzungen bis hin zur Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind eng miteinander verknüpft, jedoch gibt es hier einen wichtigen Unterschied: Während sich die Arbeitssicherheit auf den Schutz vor Unfällen fokussiert, liegt der Fokus des Gesundheitsschutzes auf dem Schutz vor Langzeitschäden wie durch Lärm oder Chemikalien. Gesetzliche Rahmenbedingungen tragen maßgeblich zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei.

Diese werden regelmäßig angepasst und verschärft, um Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.

Arbeitssicherheit in Österreich

Arbeitssicherheit hat in Österreich einen hohen Stellenwert und wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften geregelt. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ist dabei eine wichtige Grundlage: Diese Regelungen betreffen nicht nur bestimmte Branchen, sondern sind für alle Unternehmen, unabhängig von deren Größe, verpflichtend.

Die Vorschriften zum Schutz der arbeitenden Menschen umfassen unter anderem den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie giftigen oder brennbaren Chemikalien, Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen wie Lärm sowie die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen. Grundlegendes Ziel des modernen Arbeitsschutzes ist die Prävention, also die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Im ASchG sind die Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festgelegt. Arbeitgeber müssen systematisch alle Gefährdungen und gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz ermitteln, beurteilen und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festlegen. Arbeitgeber müssen auch über den neuesten Stand der Technik hinsichtlich Arbeitsmittel und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung informiert sein.

Arbeitnehmer wiederum müssen gemäß den Anweisungen ihrer Arbeitgeber vorgeschriebene Schutzmaßnahmen anwenden und sich so verhalten, dass eine Gefährdung vermieden wird. Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen, die von Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden, müssen ordnungsgemäß benutzt werden. Wenn Arbeitnehmer Mängel erkennen oder ein Arbeitsunfall oder ein Ereignis, das beinahe zu einem Unfall geführt hätte, auftritt, müssen sie dies Arbeitgebern oder den für den Arbeitnehmerschutz im Betrieb verantwortlichen Beauftragten melden.

Praktische Tipps für die Arbeitssicherheit

Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung

Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind oft nötig, um Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu sichern. PSA ist jede Ausrüstung, die Sie tragen oder benutzen, um sich vor Gefahren zu schützen, und auch zusätzliche Ausrüstung mit demselben Ziel. Manchmal ist es gesetzlich vorgeschrieben oder aufgrund einer Risikobewertung notwendig.

Bei der Risikobewertung sollte das STOP-Prinzip angewendet werden. Das heißt, zuerst sollten Sie überlegen, wie Sie Gefahren durch Austausch (z. B. andere Arbeitsmethoden oder Materialien), technische Lösungen (z. B. räumliche Trennung, Absaugung) oder organisatorische Maßnahmen (z. B. zeitliche Begrenzung, Schulung) verringern können. Danach sollten die verbleibenden Gefahren durch PSA minimiert werden. Geeignete PSA entsprechen dem Stand der Technik und reduzieren die Risiken auf ein Minimum. Weitere Kriterien sind Passform, Gewicht, Handhabung und Verstellbarkeit, je nach Arbeitsaufgabe.

Es gibt viele Arten von PSA, die je nach Arbeitsumgebung und Gefahren ausgewählt werden müssen. Einige gängige PSA sind:

  • Schutzkleidung: Schutzkleidung schützt den Körper vor Gefahren wie Hitze, Kälte oder Chemikalien. Beispiele sind Schutzanzüge, Schürzen, Handschuhe und Schutzbrillen.
  • Schutzhelme: Schutzhelme schützen den Kopf vor Gefahren wie herabfallenden Gegenständen oder Stößen. In einigen Bereichen, wie dem Bauwesen, sind sie gesetzlich vorgeschrieben.
  • Atemschutzgeräte: Atemschutzgeräte schützen die Atmung vor schädlichen Stoffen wie Staub, Gasen oder Dämpfen. Es gibt verschiedene Typen, wie Filtermasken oder Atemschutzgeräte mit Druckluftversorgung.
  • Gehörschutz: Gehörschutz schützt das Gehör vor Lärm. Beispiele sind Ohrstöpsel oder Gehörschutz-Kopfhörer.

Ergonomie und gesunde Arbeitsumgebung

Eine gesunde und ergonomische Arbeitsumgebung ist wichtig, um Ermüdungserscheinungen zu reduzieren, das Stressniveau zu senken und die Durchblutung zu fördern, was letztlich die Produktivität und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz fördert. Es gibt verschiedene Maßnahmen, um eine ergonomische Arbeitsumgebung zu schaffen.

  1. Workstations: Der Arbeitsplatz sollte so gestaltet sein, dass die Arbeitnehmer eine gute Körperhaltung einnehmen können. Ein Tisch mit der richtigen Höhe und Größe, um bequem zu arbeiten, ist ein Muss. Der Tisch sollte so ausgerichtet sein, dass die Armlehnen direkt anschließen, um eine übermäßige Belastung einer Körperseite zu vermeiden.
  2. Beleuchtung: Eine ausreichende Beleuchtung oder Tageslicht sind wichtig, um eine Überanstrengung der Augen zu vermeiden und eine angenehme Arbeitsumgebung zu schaffen.
  3. Temperatur und Luftfeuchtigkeit: Die optimale Temperatur am Arbeitsplatz liegt zwischen 20 und 22° Celsius, und die optimale Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 60 Prozent.
  4. Geräuschpegel: Ein hoher Geräuschpegel kann zu Stress und Ablenkung führen, was die Produktivität beeinträchtigen kann. Arbeitgeber sollten daher Maßnahmen ergreifen, um den Geräuschpegel zu reduzieren, etwa durch Schalldämmung von Maschinen oder durch die Bereitstellung von Schutzausrüstung wie Gehörschutz.
  5. Ergonomische Arbeitskleidung: Arbeitgeber können spezielle Arbeitskleidung bereitstellen, die den Körper stützt und das Verletzungsrisiko reduziert. Eine solche Kleidung kann etwa eine Unterstützung für den Rücken oder die Knie enthalten.
  6. Ergonomische Werkzeuge: Werkzeuge, die speziell für eine ergonomische Benutzung entwickelt wurden, können die Belastung des Körpers reduzieren und Verletzungen vermeiden.
  7. Ergonomische Möbel wie Stühle mit verstellbarer Höhe und Rückenlehne können eine bessere Körperhaltung fördern und den Druck auf den Rücken und die Gelenke reduzieren.

Umgang mit spezifischen Gefahren

Der sichere Umgang mit spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes. Jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, seine Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz und im Betrieb zu schützen, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten.

Es gibt verschiedene Arten von Gefahren am Arbeitsplatz: Zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle und Verletzungen zählen etwa Stolpern, Rutschen und Stürzen. Auch der Umgang mit Gefahrstoffen kann eine besondere Gefährdung darstellen, bei der es wichtig ist, sicher und gesund zu arbeiten, um Unbeteiligte oder die Umwelt nicht zu gefährden oder zu schädigen.

Verschiedene Ansätze für individuellen Schutz

Um den Umgang mit spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz sicherer zu machen, ist es wichtig, dass die Beschäftigten entsprechend unterwiesen werden. Einige Tätigkeiten sind mit höheren Risiken verbunden als andere. Deshalb dürfen diese Aufgaben nur von unterwiesenen Personen ausgeführt werden. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, eine zuverlässige Person, die mit der Arbeit vertraut ist, mit der Aufsicht zu betrauen, wenn eine gefährliche Arbeit von mehreren Personen gemeinsam ausgeführt wird.

Um den Umgang mit spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz sicherer zu gestalten, gibt es verschiedene Ansätze. Eine Gefährdungsbeurteilung kann helfen, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung zu ergreifen. Persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherheitsschuhe oder Schutzbrillen können ebenfalls dazu beitragen, Verletzungen zu vermeiden. Zur Schärfung des Bewusstseins für spezifische Gefahren am Arbeitsplatz und zur Vorbereitung auf mögliche Gefahrensituationen können Schulungen und Unterweisungen dienen.

Wichtig ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenarbeiten, um den Umgang mit spezifischen Arbeitsplatzgefahren sicherer zu gestalten. Dabei sollten verschiedene Ansätze und Maßnahmen kombiniert werden, um eine umfassende und wirksame Lösung zu finden.

Verhalten bei Unfällen und Notfällen

Bei Unfällen und Notfällen am Arbeitsplatz ist es wichtig, schnell und richtig zu handeln. Österreichische Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ausreichend viele ausgebildete Ersthelfer zu beschäftigen; wie viele, hängt von der Betriebsgröße und der Gefährdungskategorie ab. Es ist empfehlenswert, dass möglichst viele Mitarbeiter zumindest eine Grundausbildung in Erster Hilfe absolvieren, um im Notfall unterstützen zu können. Erkundigen Sie sich beim Betriebsrat oder beim Arbeitgeber, welche Erste-Hilfe-Angebote in Ihrem Betrieb zur Verfügung stehen

Im Notfall sollten Ersthelfer die Unfallstelle absichern, Verletzte aus der Gefahrenzone bringen und einen Notruf unter 112 absetzen. Danach sollten Ersthelfer herbeigerufen werden, um mit der Ersten Hilfe zu beginnen. Erste Hilfe kann Leben retten und ist in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben.

Bei Unfällen am Arbeitsplatz ist es wichtig, dass der Arbeitgeber eine lückenlose Rettungskette sicherstellt. Dies kann ein betrieblicher Ersthelfer oder die Zusammenarbeit mit einem Rettungsdienst sein. Jeder Mitarbeiter sollte über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb informiert sein.

Es ist wichtig, bei Unfällen und Notfällen am Arbeitsplatz schnell und angemessen zu reagieren. Eine Ausbildung in Erster Hilfe kann im Ernstfall Leben retten.

Fazit: Gemeinsam für ein gefahrenfreies Umfeld

Arbeitsunfälle und Verletzungen sind auch im 21. Jahrhundert noch an der Tagesordnung. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen und Mitarbeiter Hand in Hand arbeiten, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind dabei die zentralen Bausteine, die dazu beitragen, Unfälle zu verhindern und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu erhalten.

Die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist entscheidend, um den Umgang mit spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz sicherer zu gestalten. Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und Unterweisungen sind dabei nur einige der Maßnahmen, die dazu beitragen, mögliche Risiken zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Durch gemeinsame Anstrengungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und die Umsetzung von präventiven Maßnahmen kann ein sicheres und gefahrenfreies Arbeitsumfeld gewährleistet werden.

Fragen und Antworten

Wer ist in Österreich für die Arbeitssicherheit verantwortlich?

Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung, er ist gesetzlich verpflichtet, alle Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Arbeitnehmer sind verpflichtet, die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten und Mängel zu melden.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz?

Arbeitssicherheit fokussiert sich auf den Schutz vor Unfällen, also akuten Gefahren wie Stürzen oder Maschinenverletzungen. Gesundheitsschutz zielt auf die Vermeidung von Langzeitschäden, etwa durch Lärm, Chemikalien oder ergonomische Fehlbelastungen.

Was ist das STOP-Prinzip bei der Arbeitssicherheit?

STOP steht für Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen und Persönliche Schutzausrüstung. Es beschreibt die Reihenfolge, in der Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollen, persönliche Schutzausrüstung ist dabei immer die letzte Maßnahme, nicht die erste.

Wann muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden?

PSA muss immer dann getragen werden, wenn Gefährdungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend minimiert werden können. Welche PSA erforderlich ist, ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung, der Arbeitgeber stellt sie kostenlos zur Verfügung.

Was soll ich tun, wenn ich am Arbeitsplatz eine Gefahr entdecke?

Melden Sie die Gefahr sofort Ihrem Vorgesetzten oder dem für den Arbeitnehmerschutz zuständigen Beauftragten im Betrieb. Wenn die Gefahr ernst, unmittelbar und nicht vermeidbar ist, dürfen Sie den Arbeitsplatz verlassen, bis die Gefahr beseitigt ist.

Muss der Arbeitgeber PSA kostenlos zur Verfügung stellen?

Ja, persönliche Schutzausrüstung muss vom Arbeitgeber kostenlos bereitgestellt werden, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitnehmer dürfen nicht verpflichtet werden, PSA selbst zu kaufen oder sich die Kosten abziehen zu lassen.

Muss ich als Arbeitnehmer eine Erste-Hilfe-Ausbildung haben?

Eine gesetzliche Pflicht zur Erste-Hilfe-Ausbildung für alle Arbeitnehmer gibt es nicht, aber es ist sinnvoll, zumindest eine Grundausbildung zu absolvieren. Betriebe sind verpflichtet, ausreichend viele ausgebildete Ersthelfer zu beschäftigen. Fragen Sie beim Betriebsrat oder Arbeitgeber nach verfügbaren Angeboten.

Welche Gefahren kommen am häufigsten am Arbeitsplatz vor?

Zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle in Österreich gehören Stolpern, Rutschen und Stürzen sowie der unsachgemäße Umgang mit Arbeitsmitteln. Auch Gefahrstoffe, Lärm und ergonomische Fehlbelastungen zählen zu den verbreiteten Risiken, besonders in gewerblichen Berufen.

Darf mein Arbeitgeber Kosten für PSA vom Lohn abziehen?

Nein, persönliche Schutzausrüstung muss vom Arbeitgeber kostenlos bereitgestellt werden. Selbstbehalte, Lohnabzüge oder die Koppelung der Kostenübernahme an eine Mindestbeschäftigungsdauer sind gesetzlich nicht zulässig.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wer führt sie durch?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse aller möglichen Gefahren an einem Arbeitsplatz, gesetzlich vorgeschrieben nach dem ASchG. Sie wird vom Arbeitgeber, meist gemeinsam mit Sicherheitsfachkräften und dem Betriebsrat, erstellt und regelmäßig aktualisiert.

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