08.06.2026

Schichtzuschläge in Österreich: Nacht, Wochenende & Feiertag

Viele Menschen, die in Schichtsystemen arbeiten, wissen nicht genau, was ihnen für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit zusteht. Das ist verständlich – denn die Regeln sind nicht immer einfach zu finden. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Schichtzuschläge in Österreich verständlich und zeigt, wie viel davon steuerfrei bleibt.

Was sind Schichtzuschläge?

Schichtzuschläge sind zusätzliche Zahlungen, die Arbeitnehmer für Arbeit zu besonderen Zeiten erhalten. Dazu zählen Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Sie kommen zum normalen Grundlohn dazu.

Wichtig: Man unterscheidet zwischen zwei Begriffen. Eine Zulage wird für besonders schwierige oder belastende Arbeitsbedingungen gezahlt – zum Beispiel für Hitze oder Lärm. Ein Zuschlag hingegen wird für besondere Arbeitszeiten gezahlt – also dafür, wann jemand arbeitet. In diesem Artikel geht es um Zuschläge.

Wichtiger Hinweis: Die genauen Prozentsätze für Zuschläge sind im Kollektivvertrag geregelt – das ist eine gesetzliche Vereinbarung über Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen in einer Branche. Es gibt keinen einheitlichen Prozentsatz für alle Berufe in Österreich.

Nachtzuschlag in Österreich

Ab wann gilt Nachtarbeit?

Nachtarbeit beginnt laut den meisten Kollektivverträgen (KV) bei Arbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) definiert Nachtarbeit im engeren Sinn als Arbeit zwischen 22:00 und 5:00 Uhr.

Wer gilt als Nachtarbeitnehmer?

Als Nachtarbeitnehmer gilt, wer in mindestens 48 Nächten pro Kalenderjahr mindestens 3 Stunden zwischen 22:00 und 5:00 Uhr arbeitet.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag?

Der Nachtzuschlag hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab.

Sonntagszuschlag in Österreich

Sonntag ist in Österreich ein gesetzlich geschützter Ruhetag. Arbeit an einem Sonntag ist daher etwas Besonderes – und wird entsprechend entlohnt. Laut WKO gilt für Sonntagsarbeit im Allgemeinen ein Zuschlag von 100 % des Grundstundenlohns. Das bedeutet: Wer an einem Sonntag arbeitet, bekommt den doppelten Stundenlohn. Die genaue Regelung ist jedoch im jeweiligen KV festgelegt.

Warum ist der Sonntag besonders geschützt? Sonntage gelten gesellschaftlich als gemeinsamer Ruhetag – für Familie, Erholung und soziales Leben. Das österreichische Arbeitsrecht schützt diesen Tag deshalb ausdrücklich und verpflichtet Arbeitgeber, Sonntagsarbeit zu entlohnen oder durch Freizeit auszugleichen. Der Anspruch auf Ausgleich richtet sich ebenfalls nach dem KV.


Wichtig: Schauen Sie in Ihren eigenen KV, um den genauen Prozentsatz zu kennen.

Feiertagszuschlag in Österreich

Welche Tage sind gesetzliche Feiertage?

In Österreich gibt es laut Arbeitsruhegesetz (ARG) 13 gesetzliche Feiertage:

  • 1. Jänner (Neujahr)
  • 6. Jänner (Heilige Drei Könige)
  • Ostermontag
  • 1. Mai (Staatsfeiertag)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • 15. August (Mariä Himmelfahrt)
  • 26. Oktober (Nationalfeiertag)
  • 1. November (Allerheiligen)
  • 8. Dezember (Mariä Empfängnis)
  • 25. Dezember (Weihnachten)
  • 26. Dezember (Stefanitag)

Achtung: Der 24. Dezember (Heiligabend) und der 31. Dezember (Silvester) sind KEINE gesetzlichen Feiertage im Sinne des Arbeitsruhegesetzes. Für diese Tage gelten besondere Regelungen je nach KV, aber nicht automatisch der gesetzliche Feiertagszuschlag.

Wie viel bekommt man für Feiertagsarbeit?

Wer an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf zwei Entgeltanteile:

  • Feiertagsentgelt: Grundlohn für den Feiertag – unabhängig davon, ob man arbeitet (= Normallohn)
  • Feiertagsarbeitsentgelt: Zusätzliche Zahlung für die tatsächlich geleistete Arbeit (= Zuschlag)

Im Ergebnis bekommt man am Feiertag also den doppelten Lohn: einmal das normale Entgelt und einmal den Zuschlag obendrauf. (Arbeitsruhegesetz § 9)

Dieser Anspruch gilt auch dann, wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt.

Steuern auf Schichtzuschläge – was bleibt netto?

§ 68 Einkommensteuergesetz (EStG) regelt, welche Zuschläge steuerfrei bleiben können. Die Bestimmung umfasst verschiedene Fälle und Konstellationen – dieser Abschnitt stellt die für Schichtarbeiter wichtigsten Punkte dar. Für die individuelle Berechnung ist immer die Lohnverrechnung des Arbeitgebers maßgeblich

Gemeinsamer Freibetrag: 400 € pro Monat

SFN-Zuschläge (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge), die damit zusammenhängenden Überstundenzuschläge sowie das Feiertagsarbeitsentgelt sind gemeinsam bis zu 400 € pro Monat steuerfrei (§ 68 Abs. 1 EStG, Stand ab 1.1.2026). Was über diese Grenze hinausgeht, wird wie normaler Lohn besteuert.

Wichtig: Steuerfrei sind nur die Zuschläge – also der Betrag, der zusätzlich zum Grundlohn gezahlt wird. Der Grundlohn selbst ist immer steuerpflichtig, auch an Sonn- und Feiertagen.

Erhöhter Freibetrag für überwiegende Nachtarbeiter: 600 € pro Monat

Wer in einem Monat mehr als die Hälfte seiner Normalarbeitszeit zwischen 19 und 7 Uhr arbeitet – also in einer klassischen Dauernachtschicht tätig ist – hat Anspruch auf einen erhöhten gemeinsamen Freibetrag von 600 € pro Monat (§ 68 Abs. 6 EStG). Das ist für viele Schichtarbeiter in Produktion und Logistik relevant.

Voraussetzungen für steuerfreie Nachtzuschläge

Nicht jeder Zuschlag für Nachtarbeit ist automatisch steuerfrei. Das Gesetz (§ 68 Abs. 6 EStG) stellt drei Bedingungen:

  • Die Arbeit muss zwischen 19 und 7 Uhr erbracht werden – das ist das steuerliche Zeitfenster, das sich vom kollektivvertraglichen unterscheiden kann.
  • Es müssen mindestens 3 zusammenhängende Stunden (Blockzeit) in dieses Fenster fallen.
  • Die Nachtarbeit muss auf einem betrieblichen Erfordernis beruhen – sie darf nicht willkürlich in die Nacht verlegt worden sein.

Feiertagsarbeit ab 2026

Ab 1.1.2026 ist das Feiertagsarbeitsentgelt (also der Grundstundenlohn für die tatsächlich am Feiertag geleistete Arbeit) ausdrücklich in den 400-€-Freibetrag einbezogen – das wurde gesetzlich verankert. Das Feiertagsentgelt selbst (der Lohn, den man auch ohne Arbeit für den Feiertag bekommt) bleibt steuerpflichtig.

Hinweis zur individuellen Berechnung

Wie viel von Ihren Zuschlägen konkret steuerfrei bleibt, hängt von der Summe aller begünstigten Zahlungen im jeweiligen Monat ab. Die Berechnung erfolgt in der Lohnverrechnung Ihres Arbeitgebers. Bei Fragen empfiehlt sich ein Blick auf die Lohnabrechnung oder eine Rückfrage bei der Arbeiterkammer.

Was gilt für Zeitarbeitnehmer?

Bei Zeitarbeit – also wenn man über ein Personalunternehmen in einem anderen Betrieb eingesetzt wird – gelten besondere Regeln. In der Regel gilt der Kollektivvertrag des Einsatzbetriebs. Das heißt: Welche Zuschläge gezahlt werden müssen, hängt von der Branche ab, in der man eingesetzt ist.

Das ist ein wichtiger Punkt, denn in manchen Branchen sind die KV-Zuschläge höher, in anderen niedriger. Deshalb lohnt es sich, den eigenen KV zu kennen und bei Unklarheiten nachzufragen.

Wer über APS Group vermittelt wird, kann sich direkt an das Team wenden, um zu klären, welcher KV gilt und welche Zuschläge im jeweiligen Einsatz zustehen. Das ist kein komplizierter Prozess – eine kurze Anfrage genügt.

So findest du deinen Kollektivvertrag

Den eigenen KV zu finden ist einfacher, als viele denken. Die WKO bietet eine kostenlose Suche an:

  1. Schritt 1: Gehen Sie auf wko.at/kollektivvertrag
  2. Schritt 2: Geben Sie Ihre Branche oder den Namen Ihres Arbeitgebers in das Suchfeld ein (z. B. „Handel“, „Metallgewerbe“, „Spedition“).
  3. Schritt 3: Wählen Sie den passenden KV aus der Liste aus. Achten Sie darauf, ob Sie Arbeiter oder Angestellter sind – das kann unterschiedliche KVs ergeben.
  4. Schritt 4: Suchen Sie im KV-Dokument nach den Abschnitten zu Zuschlägen, Zulagen und Sonderzahlungen. Dort finden Sie die genauen Prozentsätze für Nacht, Sonntag und Feiertag.

Wenn Sie unsicher sind, welcher KV für Sie gilt, fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder – bei Zeitarbeit – direkt bei APS Group nach.

Fragen und Antworten

Was sind Schichtzuschläge und wer hat Anspruch darauf?

Schichtzuschläge sind zusätzliche Zahlungen zum Grundlohn für Arbeit zu besonderen Zeiten – also nachts, sonntags oder an Feiertagen. Der Anspruch auf Feiertagszuschläge ist gesetzlich verankert (Arbeitsruhegesetz); Nacht- und Sonntagszuschläge darüber hinaus hängen vom jeweiligen Kollektivvertrag ab – die meisten KVs in Gewerbe, Industrie, Handel und Logistik sehen diese vor.

Ab wann gilt Nachtarbeit in Österreich?

Die meisten Kollektivverträge zählen Arbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr als Nachtarbeit. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) definiert Nachtarbeit im engeren Sinn als Arbeit zwischen 22:00 und 5:00 Uhr.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag in Österreich?

Die genaue Höhe des Nachtzuschlags ist im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt – es gibt keinen einheitlichen Prozentsatz für alle Branchen in Österreich. Den eigenen KV findet man kostenlos auf wko.at/kollektivvertrag.

Was bekomme ich für Sonntagsarbeit?

Für Sonntagsarbeit gilt laut WKO in der Regel ein Zuschlag von 100 % des Grundstundenlohns – man bekommt also den doppelten Stundenlohn. Der genaue Prozentsatz kann je nach Kollektivvertrag abweichen.

Welche gesetzlichen Feiertage gibt es in Österreich?

Österreich hat laut Arbeitsruhegesetz (ARG) 13 gesetzliche Feiertage, darunter Neujahr, Ostermontag, 1. Mai, Weihnachten und den Nationalfeiertag am 26. Oktober. Achtung: Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind keine gesetzlichen Feiertage.

Was bekomme ich, wenn ich an einem Feiertag arbeite?

Wer an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf doppelten Lohn: einmal das normale Feiertagsentgelt und zusätzlich das Feiertagsarbeitsentgelt für die geleisteten Stunden. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt.

Wie viel von meinen Zuschlägen ist steuerfrei?

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) sind gemeinsam bis zu 400 € pro Monat steuerfrei (§ 68 EStG, ab 1.1.2026). Der Grundlohn selbst ist immer steuerpflichtig – auch an Sonn- und Feiertagen.

Gibt es einen höheren Steuerfreibetrag für Nachtschichtarbeiter?

Ja: Wer mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit im Monat zwischen 19:00 und 7:00 Uhr arbeitet, profitiert von einem erhöhten Freibetrag von 600 € pro Monat (§ 68 Abs. 6 EStG). Das ist besonders relevant für Beschäftigte in Produktion und Logistik mit Dauernachtschicht.

Welche Zuschläge gelten bei Zeitarbeit?

Bei Zeitarbeit gilt in der Regel der Kollektivvertrag des Einsatzbetriebs – die Zuschläge hängen also von der Branche ab, in der man eingesetzt ist. Wer über APS Group vermittelt wird, kann direkt beim Team nachfragen, welcher KV gilt und welche Zuschläge zustehen.

Wie finde ich meinen Kollektivvertrag?

Den eigenen KV findet man schnell und kostenlos auf wko.at/kollektivvertrag – einfach Branche oder Arbeitgeber eingeben und den passenden Vertrag auswählen. Bei Unklarheiten hilft auch die Arbeiterkammer oder – bei Zeitarbeit – direkt der Personaldienstleister.

 

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