27.03.2026

Bewerben und Arbeiten als Nicht-Österreicher

Österreich hat eine hohe Lebensqualität und eine starke Wirtschaft. Es gibt jedoch zu wenige Arbeitskräfte – das ist ein wachsendes Problem. Ein Grund dafür ist die Bevölkerungsentwicklung: Rund 21 % der Menschen in Österreich sind älter als 65 Jahre (Stand: 1. Jänner 2025), und es werden weniger Kinder geboren. Deshalb sinkt die Zahl der Menschen, die arbeiten können. Ohne Arbeitskräfte aus dem Ausland kann die Wirtschaft ihren Bedarf kaum decken.

Laut Statistik Austria waren 2025 durchschnittlich rund 139.900 Stellen nicht besetzt. Das sind zwar 19,5 % weniger als 2024 – aber der Fachkräftemangel bleibt ein großes Thema.

Ausländische Fachkräfte sind sehr wichtig für Österreich: Von den rund 2,6 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, die in Österreich leben, waren 2024 etwa 69 % berufstätig. Ohne sie würde die Wirtschaft unter großem Druck stehen.

Ein weiterer Vorteil: Viele Behördenwege und Bewerbungsschritte sind heute digital. Zum Beispiel können Sie Ihren Antrag auf eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis online stellen – etwa über die offizielle Rot-Weiß-Rot-Karte-Plattform (www.migration.gv.at). Auch Bewerbungsgespräche finden häufig per Video statt. Das spart Zeit und macht den Prozess einfacher und transparenter – besonders für internationale Bewerberinnen und Bewerber.

Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis

In Österreich werden viele Arbeitskräfte gesucht, besonders in bestimmten Branchen. Wenn Sie aus dem Ausland kommen und in Österreich arbeiten möchten, müssen Sie einige Regeln beachten. Grundsätzlich gilt: Sie brauchen eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis.

Wer darf ohne besondere Erlaubnis arbeiten?

Wenn Sie Bürger eines EU-Landes, eines EWR-Landes (Island, Liechtenstein oder Norwegen) oder der Schweiz sind, dürfen Sie in Österreich frei arbeiten und wohnen – ohne weitere Genehmigungen.

Wenn Sie aus einem anderen Land kommen (sogenannte Drittstaaten), brauchen Sie einen Aufenthaltstitel. Das ist eine offizielle Genehmigung, in Österreich zu leben und zu arbeiten. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln:

Rot-Weiß-Rot-Karte

Diese Karte ist für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Sie gilt zum Beispiel für:

  • besonders hochqualifizierte Personen
  • Fachkräfte in Berufen, bei denen es zu wenige Arbeitskräfte gibt (sogenannte „Mangelberufe“)
  • Personen, die ihr Studium in Österreich abgeschlossen haben

Die Karte erlaubt Ihnen, in Österreich zu wohnen und bei einem bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Nach mindestens 21 Monaten Beschäftigung innerhalb von 24 Monaten können Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen. Mit dieser Karte dürfen Sie bei jedem Arbeitgeber in Österreich arbeiten – ohne Einschränkungen.

Wie funktioniert das Punktesystem?

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird nach einem Punktesystem vergeben. Bewertet werden:

  • Ihre Ausbildung und Qualifikation
  • Ihre Berufserfahrung
  • Ihre Deutschkenntnisse
  • Ihr Alter

Je nach Kategorie brauchen Sie unterschiedlich viele Punkte:

  • Besonders Hochqualifizierte: mindestens 70 von 100 Punkten
  • Fachkräfte in Mangelberufen: mindestens 55 von 90 Punkten – plus eine passende Ausbildung im jeweiligen Beruf
  • Sonstige Schlüsselkräfte: mindestens 55 Punkte – plus ein Bruttogehalt von mindestens € 3.465 pro Monat (Stand 2026)

Die aktuelle Liste der Mangelberufe finden Sie jedes Jahr aktualisiert auf der offiziellen Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung:

Blaue Karte EU

Diese Karte ist für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die bereits einen Arbeitsvertrag in Österreich haben. Sie funktioniert ähnlich wie die Rot-Weiß-Rot-Karte, gilt aber unter bestimmten Bedingungen auch in anderen EU-Ländern.

Weitere Aufenthaltstitel

Es gibt auch andere Möglichkeiten, zum Beispiel für Forscher, Selbständige oder Familienangehörige von Personen, die bereits in Österreich leben. Welcher Titel für Sie passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Arbeitssuche-Visum

Wenn Sie hochqualifiziert sind, aber noch keinen Job in Österreich gefunden haben, können Sie zunächst mit einem Arbeitssuche-Visum nach Österreich einreisen. Dieses Visum gilt für sechs Monate und erlaubt Ihnen, in Österreich nach einer Arbeitsstelle zu suchen. Wichtig: Mit diesem Visum dürfen Sie noch nicht arbeiten. Wenn Sie innerhalb der sechs Monate einen passenden Job finden, können Sie direkt in Österreich die Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen.

Familiennachzug

Wenn Sie bereits in Österreich leben und arbeiten, können Ihre Familie möglicherweise zu Ihnen ziehen. Das nennt man Familiennachzug. Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann sowie Ihre minderjährigen unverheirateten Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, nach Österreich zu kommen – zum Beispiel, wenn Sie eine Niederlassungsbewilligung, einen Daueraufenthalt-EU oder eine Rot-Weiß-Rot-Karte besitzen.

Wichtige Voraussetzung: Ausreichendes Einkommen

Sie müssen nachweisen, dass Sie genug Geld verdienen, um Ihre Familie zu versorgen – ohne staatliche Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Mindestbeträge für 2025 sind:

  • Alleinstehende: € 1.273,99 netto pro Monat
  • Ehepaare: € 2.009,58 netto pro Monat
  • Pro Kind zusätzlich: € 196,57 netto pro Monat

(Quelle: migration.gv.at – die Beträge werden jährlich angepasst)

Tipps für die Beantragung der Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Familienangehörige von Personen mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte können direkt eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen. Mit dieser Karte dürfen sie in Österreich bei jedem Arbeitgeber arbeiten – ohne Einschränkungen.

Für den Antrag brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Nachweis über Wohnung in Österreich (z.B. Mietvertrag)
  • Einkommensnachweise (z.B. Gehaltszettel oder Arbeitsvertrag)
  • Dokumente zum Familienstand (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
  • Bei Kindern: Nachweis über das Sorgerecht

Beim Erstantrag teilweise zusätzlich erforderlich:

  • Strafregisterauszug aus Ihrem Heimatland – nicht älter als 3 Monate
  • Nachweis über Deutschkenntnisse auf A1-Niveau

Ausnahme: Wenn Ihr Familienmitglied eine Rot-Weiß-Rot-Karte oder eine Blaue Karte EU besitzt, müssen Sie keinen A1-Sprachnachweis erbringen.

Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung-rot-weiss-rot-karte/rot-weiss-rot-karte-plus.html

Saisonarbeit oder Studium: Beschäftigungsbewilligung

Eine weitere Möglichkeit, in Österreich zu arbeiten, ist die Beschäftigungsbewilligung. Sie ist wichtig für:

  • Studierende und Schüler
  • Personen, die Saisonarbeit in der Landwirtschaft oder im Tourismus machen möchten

Wichtig zu wissen:

  • Die Beschäftigungsbewilligung gilt nur für einen bestimmten Job bei einem bestimmten Arbeitgeber
  • Sie ist zeitlich begrenzt – maximal ein Jahr
  • Nicht Sie, sondern Ihr Arbeitgeber muss die Bewilligung für Sie beantragen – bei der zuständigen regionalen Stelle des Arbeitsmarktservice (AMS)

Besondere Regelungen für türkische Staatsangehörige

Auf Basis des Ankara-Abkommens zwischen der EU und der Türkei können türkische Staatsangehörige nach einer gewissen Zeit der Beschäftigung in Österreich bestimmte Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Jedoch gilt: Für den ersten Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt gibt es keine Erleichterungen. Eine wichtige Voraussetzung ist außerdem, dass Sie bereits ordnungsgemäß in einem EU-Land gearbeitet haben.

Da dieses Thema rechtlich komplex ist, empfehlen wir eine individuelle Beratung – zum Beispiel bei der Arbeiterkammer oder einem auf Fremdenrecht spezialisierten Anwalt.

Neue Regelungen für Saisonarbeit (seit März 2024)

Seit März 2024 gelten für Arbeitgeber, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, neue Pflichten:

  • Die bereitgestellte Unterkunft muss den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen
  • Es muss ein separater Mietvertrag ausgestellt werden
  • Die Mietkosten dürfen nicht automatisch vom Lohn abgezogen werden

Wichtig: Informieren Sie sich zuerst!

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Österreich zu bekommen. Die Regeln sind je nach Situation unterschiedlich. Holen Sie sich deshalb immer zuerst Informationen – bevor Sie einen Antrag stellen.

Diese Stellen helfen Ihnen kostenlos:

Das AMS hilft Ihnen bei vielen Fragen rund um Arbeit und Aufenthaltstitel. Sie können dort auch:

  • einen Chatbot nutzen – rund um die Uhr, für einfache Fragen
  • ein Video-Beratungsgespräch vereinbaren – bequem von zu Hause aus

Deutschkenntnisse

Wenn Sie als Drittstaatsangehöriger nach Österreich kommen oder hier bleiben möchten, müssen Sie in vielen Fällen Deutschkenntnisse nachweisen. Ob und wie viel Deutsch Sie brauchen, hängt davon ab, welchen Aufenthaltstitel Sie beantragen.

Auch beim Punktesystem der Rot-Weiß-Rot-Karte spielen Deutschkenntnisse eine wichtige Rolle – sie bringen Ihnen zusätzliche Punkte. Grundsätzlich gilt: Gute Deutschkenntnisse sind in Österreich immer ein Vorteil – auch wenn sie für Ihren Job auf den ersten Blick nicht nötig scheinen.

Welche Sprachniveaus gibt es?

Deutschkenntnisse werden nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) beurteilt. Es gibt sechs Stufen:

  • A1 / A2 – Grundkenntnisse (Anfänger)
  • B1 / B2 – Mittlere Kenntnisse
  • C1 / C2 – Sehr gute Kenntnisse

Je nach Aufenthaltstitel und Situation brauchen Sie ein bestimmtes Niveau.

Welche Zertifikate werden anerkannt?

Nicht jedes Sprachzeugnis wird von den österreichischen Behörden akzeptiert. Anerkannt werden nur Zertifikate von offiziell zugelassenen Einrichtungen, zum Beispiel:

Wichtig: Das Zertifikat darf bei der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Ein abgelaufenes Zertifikat wird nicht akzeptiert.

Sie können Ihren Deutschnachweis auch durch eine anerkannte Online-Prüfung erbringen – zum Beispiel über den ÖIF, das Goethe-Institut oder TELC.

Wie können Sie Ihr Deutsch verbessern?

Es gibt viele kostenlose oder günstige Möglichkeiten, Deutsch zu lernen:

Bewerben in Österreich – aber richtig

In Österreich gibt es bestimmte Regeln und Gewohnheiten bei Bewerbungen. Wenn Sie diese beachten, haben Sie bessere Chancen, eingeladen zu werden.

Das Bewerbungsschreiben

  • Erklären Sie kurz und klar, welche Erfahrungen und Fähigkeiten Sie haben
  • Maximal eine A4-Seite – nicht länger
  • Zeigen Sie, dass Sie sich über das Unternehmen informiert haben – zum Beispiel über seine Produkte oder Dienstleistungen. Diese Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmens
  • Immer mehr Unternehmen akzeptieren auch Video-Bewerbungen oder Bewerbungen über Plattformen wie LinkedIn – hier können Sie Ihre Persönlichkeit und Kommunikationsfähigkeiten direkt zeigen

Wenn ein österreichisches Unternehmen eine Stelle auf Deutsch ausschreibt, sollten Sie Ihre Bewerbung unbedingt auch auf Deutsch verfassen – mit deutschsprachigem Lebenslauf und Anschreiben. Das zeigt Respekt und erhöht Ihre Chancen deutlich.

Der Lebenslauf

  • Klar, übersichtlich und gut lesbar
  • Beginnen Sie mit dem aktuellsten Job oder Abschluss und gehen Sie dann rückwärts (= umgekehrt chronologisch)
  • Enthalten sein sollten:
    • Persönliche Daten und Kontaktdaten
    • Ausbildung und Berufserfahrung
    • Weitere Kenntnisse (z.B. Computer-Programme, Führerschein, Fremdsprachen)
  • Tipp: Viele Unternehmen nutzen heute automatische Systeme (KI), die Bewerbungen nach bestimmten Schlüsselwörtern durchsuchen. Passen Sie Ihren Lebenslauf deshalb gezielt an die Stellenausschreibung an – verwenden Sie ähnliche Begriffe wie im Job-Inserat

Foto im Lebenslauf

In Österreich ist es üblich und erwartet, ein Porträtfoto in den Lebenslauf einzufügen. Achten Sie darauf:

  • Professionell und freundlich wirkend
  • Aktuell
  • Kein Urlaubsfoto oder Schnappschuss aus der Freizeit

Online-Präsenz

Personalabteilungen suchen heute oft im Internet nach Bewerberinnen und Bewerbern – zum Beispiel auf LinkedIn oder anderen sozialen Netzwerken. Deshalb:

  • Pflegen Sie ein professionelles LinkedIn-Profil
  • Achten Sie darauf, was auf Ihren öffentlichen Social-Media-Profilen sichtbar ist

Ein gutes Online-Profil kann Ihre Chancen deutlich verbessern.

Das Bewerbungsgespräch

Wenn Sie zu einem Gespräch eingeladen werden – herzlichen Glückwunsch! Das ist ein wichtiger Schritt. Das Gespräch kann persönlich im Unternehmen stattfinden oder per Video-Konferenz (z.B. über Zoom oder Teams).

Vorbereitung für ein Online-Gespräch

  • Testen Sie Ihre Technik vorher (Kamera, Mikrofon, Internet)
  • Sorgen Sie für einen ruhigen, ordentlichen Hintergrund
  • Achten Sie auf gute Beleuchtung – Ihr Gesicht sollte gut sichtbar sein
  • Positionieren Sie die Kamera auf Augenhöhe

Verhalten im Gespräch

In Österreich sind folgende Dinge besonders wichtig:

  • Pünktlichkeit – kommen Sie rechtzeitig, bei Online-Gesprächen loggen Sie sich pünktlich ein
  • Höflichkeit – freundlich und respektvoll auftreten
  • Bescheidenheit – Arroganz oder zu selbstsicheres Auftreten wird in Österreich nicht gern gesehen
  • Akademische Titel – In Österreich werden Titel wie „Doktor“ oder „Magister“ ernst genommen. Wenn Ihr Gesprächspartner einen Titel hat, sprechen Sie ihn damit an – zum Beispiel „Herr Doktor“ oder „Frau Magister“

Kleidung

Kleiden Sie sich ordentlich und professionell – passend zur Stelle und zum Unternehmen:

  • Bei klassischen Berufen (z.B. Banken, Recht, Verwaltung): formelle Kleidung
  • Bei kreativen oder Tech-Berufen: etwas lockerer ist in Ordnung
  • Grundregel: Kleidung sollte immer sauber, gepflegt und angemessen sein

Verbotene Fragen im Gespräch

Manche Fragen darf ein Arbeitgeber in Österreich gesetzlich nicht stellen. Die Rechtsgrundlage ist das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Sie müssen diese Fragen nicht beantworten. Wenn eine Verweigerung Ihre Bewerbungschancen gefährdet, dürfen Sie die Frage sogar wahrheitswidrig beantworten – ohne rechtliche Konsequenzen (sogenanntes „Recht auf Lügen“).

Verboten sind Fragen zu:

ThemaAusnahme
Kinder & Familienplanung
Familienstand & sexuelle Orientierung
Religion & WeltanschauungKirchen und religiöse Einrichtungen
Politische Einstellung & ParteizugehörigkeitParteien & Gewerkschaften als Arbeitgeber
GewerkschaftsmitgliedschaftParteien & Gewerkschaften als Arbeitgeber
Freizeitverhalten & Hobbys
Gesundheitszustand & BehinderungBei Gefahr für andere oder gesetzlicher Vorschrift (z.B. Lebensmittelbranche)
Vermögen & SchuldenBei Positionen mit Verantwortung über Geld (z.B. Bankkassier)
VorstrafenBei sachlichem Bezug zur Stelle (z.B. Verkehrsdelikte bei Berufskraftfahrern)
Ethnische Zugehörigkeit & Alter

 

Fazit

Sie möchten in Österreich arbeiten, sind aber kein österreichischer Staatsbürger? Das ist möglich – und 2026 ist Österreich weiterhin ein attraktives Ziel für Fachkräfte aus aller Welt. Das Land bietet eine hohe Lebensqualität, eine starke Wirtschaft und viele offene Stellen.

Was hat sich verändert?

Der Bewerbungsprozess wird moderner:

  • Immer mehr Gespräche finden per Video statt
  • Viele Unternehmen nutzen KI-Systeme, um Bewerbungen zu prüfen
  • Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen können Sie heute digital beantragen – einfacher und schneller als früher

Passen Sie sich diesen Veränderungen an – das erhöht Ihre Chancen.

Unser wichtigster Tipp

Informieren Sie sich frühzeitig – bevor Sie nach Österreich kommen oder einen Antrag stellen. So können Sie:

  • Herausfinden, welcher Aufenthaltstitel für Sie der richtige ist
  • Alle Voraussetzungen rechtzeitig erfüllen
  • Die Bewerbung gut vorbereiten

Nützliche Links für den Start:

Viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung in Österreich!

FAQ: Arbeiten in Österreich als Ausländer

Darf ich als EU-Bürger in Österreich arbeiten?

Ja, als Bürger eines EU-, EWR-Landes oder der Schweiz dürfen Sie in Österreich ohne besondere Genehmigung arbeiten und wohnen. Sie brauchen dafür keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis.

Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte?

Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Sie wird nach einem Punktesystem vergeben, das Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter bewertet.

Kann ich in Österreich arbeiten, ohne Deutsch zu sprechen?

In manchen Berufen – besonders in der IT oder im internationalen Umfeld – ist Englisch ausreichend. Dennoch verbessern gute Deutschkenntnisse Ihre Chancen deutlich und bringen Ihnen beim Punktesystem der Rot-Weiß-Rot-Karte zusätzliche Punkte.

Welche Deutschkenntnisse brauche ich, um in Österreich zu arbeiten?

Das hängt von Ihrem Aufenthaltstitel ab – für viele Titel sind Deutschkenntnisse auf A1-Niveau vor der Einreise erforderlich. Beim Punktesystem der Rot-Weiß-Rot-Karte bringen bessere Deutschkenntnisse mehr Punkte.

Kann meine Familie zu mir nach Österreich ziehen?

Ja, Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen nachziehen. Sie müssen dafür ein ausreichendes Einkommen nachweisen – für 2025 mindestens € 2.009,58 netto pro Monat für ein Ehepaar.

Was ist der Unterschied zwischen der Rot-Weiß-Rot-Karte und der Rot-Weiß-Rot-Karte plus?

Die Rot-Weiß-Rot-Karte erlaubt Ihnen, bei einem bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus erhalten Sie nach mindestens 21 Monaten Beschäftigung innerhalb von 24 Monaten und erlaubt Ihnen dann, bei jedem Arbeitgeber in Österreich zu arbeiten.

Wie kann ich als Nicht-EU-Bürger in Österreich nach einem Job suchen?

Hochqualifizierte Personen können mit einem Arbeitssuche-Visum für sechs Monate nach Österreich einreisen, um einen Job zu suchen. Während dieser Zeit dürfen Sie noch nicht arbeiten – erst wenn Sie einen Job gefunden haben, können Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen.

Welche Fragen darf ein Arbeitgeber beim Bewerbungsgespräch in Österreich nicht stellen?

Fragen zu Kindern, Familienplanung, Religion, politischer Einstellung, Gesundheitszustand oder ethnischer Zugehörigkeit sind gesetzlich verboten (mit ein paar Ausnahmen). Die Rechtsgrundlage dafür ist das österreichische Gleichbehandlungsgesetz (GlBG).

Wo finde ich die aktuelle Liste der Mangelberufe in Österreich?

Die Liste wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit aktualisiert und auf der offiziellen Migrationsplattform veröffentlicht. Sie finden sie unter www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung/bundesweite-mangelberufe.

Wo bekomme ich kostenlose Beratung zum Thema Arbeiten in Österreich?

Die Arbeiterkammer (www.arbeiterkammer.at), das AMS (www.ams.at) und die offizielle Migrationsplattform (www.migration.gv.at) bieten kostenlose Informationen und Beratung. Das AMS bietet auch Online-Chatbots und Video-Beratungsgespräche an.

Darf mir nach dem Ende eines Einsatzes sofort gekündigt werden?

Nein. Nach dem Ende einer Überlassung darf Ihnen frühestens am fünften Arbeitstag gekündigt werden. Eine frühere Kündigung ist rechtsunwirksam.

Habe ich als Zeitarbeitnehmer dieselben Kündigungsfristen wie Festangestellte?

Nicht immer. In den ersten zwei Jahren sind die Fristen für Zeitarbeitnehmer kürzer. Ab einer Beschäftigung von mehr als zwei Jahren bei derselben Zeitarbeitsfirma gleichen sich die Fristen schrittweise an jene für Festangestellte an.

Was soll ich tun, wenn ich glaube, dass meine Kündigung ungerechtfertigt war?

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