Mitarbeiter der APS Group können darauf vertrauen, dass wir als Betriebsrat in einem empathischen, loyalen und vertrauensvollen Rahmen, für Ihre Interessen eintreten.
Betriebsrat Mitglieder

Thomas Zemljc
Betriebsratsvorsitzender Angestellten Betriebsrat


Sylvia Seebacher
Betriebsratsvorsitzender Stellvertreterin Angestellten Betriebsrat

„Sie haben als Mitarbeiter der APS Group Sorgen oder Fragen zu Ihrem Dienstverhältnis? Dann zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.“
Leistungskatalog aus dem Arbeiter-Betriebsratsfonds ab 01.01.2024
Eheschließung, Eintragung der Partnerschaft
(nach Vorlage der entsprechenden Urkunde)€ 220,-
Geburt eines Kindes
(nach Vorlage der Geburtsurkunde)€ 220,-
Haushaltsgründung
(Nachweis Meldezettel)€ 140,-
Unterstützung für Höherqualifizierung
(Matura, Fachhochschule, Lehrabschlussprüfung, Meisterprüfung)Pro Ausbildungsjahr nach erfolgreichem Abschluss
€ 140,-
Heilbehelfe (Sehen-Hören)
Keine Computer/ArbeitsbrillenAnspruch alle 2 Jahre, sowie für Mitarbeiterkinder, jedoch maximal € 200,-
€ 200,-
Zahnersatzkosten
(nach Vorlage einer bestätigten Rechnung)Rückvergütung einmal jährlich, jedoch maximal € 200,-
€ 200,-
Zuschuss Zahnhygiene, einmal jährlich
(wenn Kosten nicht von der ÖGK übernommen werden)€ 60,-
Krankenhausunterstützung
(max. 28 Tage)€ 12,-/ Tag
ÖGK Vorsorgeuntersuchung (Gesundenuntersuchung)
(nach Vorlage einer Bestätigung der ÖGK, 1x jährlich)€ 60,-
Kurzuschuss, Rehazuschuss
(nach Vorlage einer Aufenthaltsbestätigung)€ 160,-
Zuschuss für Psychiatrische und Psychologische Behandlungen
Für MitarbeiterInnen pro Kalenderjahr, jedoch maximal € 200,-Für Mitarbeiterkinder pro Kalenderjahr, jedoch maximal € 200,-
(nach Vorlage der Rechnungen/ Honorarnoten)
€ 200,-
€ 200,-
Zahnregulierungen
(sowie für Mitarbeiterkinder)Rückvergütung einmal jährlich, jedoch maximal € 200,-
€ 200,-
Schullandwoche/Sportwoche
(nach Vorlage einer Bestätigung der Schule)€ 160,-
Pensionsantritt
VollzeitTeilzeit, geringfügig
(Zuschuss wird in Form von Gutschein überreicht)
€ 180,-
€ 90.-
Hinterbliebenenunterstützung
im Todesfall von aktivem/-er Mitarbeiter/-in€ 700,-
Anspruchsberechtigt für alle Sozialleistungen sind jene MitarbeiterInnen, die zum Tage, an dem die Anspruchs-voraussetzung für eine Sozialleistung erfüllt ist, betriebsratsumlagepflichtig zum Betriebsratsfonds des APS Betriebsrates gehören. Die Auszahlung bei Teilzeitbeschäftigung erfolgt anteilig nach den Beschäftigungsstunden:
1-19 Wochenstunden 50%, 20-30 Wochenstunden 75%, ab der 31. Wochenstunde 100% der oben angeführten Beträge. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen sowie nicht konsumierte Leistungen ist ausgeschlossen. Der Betriebsrat behält sich Änderungen obig angeführter Leistungen in Art, Höhe und Umfang vor. Alle Leistungen gelten ab dem 3. Monat der Betriebszugehörigkeit.
Leistungskatalog aus dem Angestellten-Betriebsratsfonds ab 01.12.2025 - ab dem 3. Monat der Betriebszugehörigkeit:
Haushaltsgründung
(Nachweis Meldezettel)€ 140,-
Einmalige Unterstützung für Höherqualifizierung
(Matura, Fachhochschule, Lehrabschlussprüfung, Meisterprüfung, Uniabschluss)nach Vorlage des Zertifikates/Zeugnisses bei erfolgreichem Abschluss
€ 140,-
Zuschuss Zahnhygiene
€ 60,-
Zuschuss Massage
€ 60,-
Krankenhausunterstützung
(max. 28 Tage)€ 16,-/Tag
ÖGK Vorsorgeuntersuchung (Gesundenuntersuchung)
€ 60,-
Kurzuschuss, Rehazuschuss
(nach Vorlage einer Aufenthaltsbestätigung)€ 160,-
Schullandwoche/Sportwoche der Mitarbeiterkinder
(nach Vorlage einer Bestätigung der Schule)€ 160,-
Leistungskatalog aus dem Angestellten-Betriebsratsfonds ab 01.12.2025 - ab dem 6. Monat der Betriebszugehörigkeit:
Eheschließung, Eintragung der Partnerschaft
(nach Vorlage der entsprechenden Urkunde)€ 220,-
Geburt eines Kindes
(nach Vorlage der Geburtsurkunde)€ 220,-
Heilbehelfe (Sehen-Hören)
Keine Bildschirm-/ArbeitsbrilleAnspruch alle 4 Jahre, sowie für Mitarbeiterkinder, jedoch maximal
€ 200,-
Zahnersatzkosten
Keine Zahnfüllungen, keine Compositefüllungen(nach Vorlage einer bestätigten Rechnung); maximal
€ 200,-
Zuschuss für Psychiatrische und Psychologische Behandlungen
Für MitarbeiterInnen und Mitarbeiterkinder maximal(nach Vorlage der Rechnungen/ Honorarnoten)
€ 200.-
Zahnregulierungen
(sowie für Mitarbeiterkinder)Rückvergütung maximal
€ 200,-
Anspruchsberechtigt für alle Sozialleistungen sind jene MitarbeiterInnen, die zum Tage, an dem die Anspruchsvoraussetzung für eine Sozialleistung erfüllt ist, betriebsratsumlagepflichtig zum Betriebsratsfonds des APS Betriebsrates gehören.
Die Auszahlung bei Teilzeitbeschäftigung erfolgt anteilig nach den Beschäftigungsstunden: 1-30 Wochenstunden 50%, ab der 31. Wochenstunde 100% der oben angeführten Beträge.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen sowie nicht konsumierte Leistungen ist ausgeschlossen.
Der Betriebsrat behält sich Änderungen obig angeführter Leistungen in Art, Höhe und Umfang vor.
Alle Leistungen können einmal alle 12 Monate ab Eintrittsdatum in Anspruch genommen werden.
Rechnung bzw. Nachweise müssen innerhalb von 6 Monaten ab Leistungsdatum eingereicht werden.
