29.10.2025

Arbeitssicherheit in der Zeitarbeit

Arbeitssicherheit in der Zeitarbeit ist ein zentrales Thema – für alle Beschäftigten wichtig, für Zeitarbeitnehmer jedoch in besonderem Maße. Wer in der Zeitarbeit tätig ist, bringt oft wertvolle Flexibilität und Erfahrung in unterschiedliche Betriebe ein. Dabei gilt es, sich immer wieder auf neue Abläufe, Teams und Maschinen einzustellen. Diese Vielfalt macht die Arbeit spannend, kann aber auch das Risiko von Unfällen oder Belastungen erhöhen.

Im Arbeitsalltag begegnen Zeitarbeitskräften typischen Herausforderungen: der sichere Umgang mit Maschinen, körperliche Beanspruchung, Zeitdruck oder unzureichende Einweisungen in neue Tätigkeiten. Werden solche Risiken früh erkannt und ernst genommen, lässt sich ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten.

In diesem Beitrag zur Arbeitssicherheit in der Zeitarbeit erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Zeitarbeitnehmer haben– und welche Unterstützungsangebote Ihnen helfen, sicher, gesund und selbstbewusst im Berufsalltag zu arbeiten.

Rechtliche Grundlagen in Österreich

In Österreich regelt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) die Arbeitssicherheit in der Zeitarbeit. Es stellt sicher, dass Zeitarbeitnehmer denselben Schutz genießen wie alle anderen Beschäftigten.

Eine Besonderheit in der Zeitarbeit ist die geteilte Verantwortung:

  • Die Zeitarbeitsfirma (Arbeitgeber) ist verpflichtet, ihre Mitarbeiter über grundlegende Sicherheitsvorschriften zu informieren und auf mögliche Risiken im Einsatz hinzuweisen. Sie muss außerdem sicherstellen, dass nur für geeignete Tätigkeiten vermittelt wird.
  • Der Einsatzbetrieb trägt die Verantwortung für die konkrete Arbeitssicherheit vor Ort. Dazu gehören die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Damit der Schutz im Alltag wirksam ist, gilt das Prinzip der Mitverantwortung beider Seiten. Nur wenn sowohl die Zeitarbeitsfirma als auch der Einsatzbetrieb ihre Pflichten ernst nehmen, ist ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet.

Ein zentraler Punkt ist die verpflichtende Unterweisung vor Arbeitsantritt. Bevor Zeitarbeitnehmer eine Tätigkeit aufnehmen, müssen sie über Gefahren, Arbeitsabläufe und Schutzmaßnahmen informiert werden. Diese Einweisung ist gesetzlich vorgeschrieben und darf keinesfalls übersprungen oder verkürzt werden.

Ihre Rechte als Zeitarbeitnehmer

Als Zeitarbeitnehmer haben Sie dieselben Schutzrechte wie alle anderen Beschäftigten – unabhängig davon, ob Sie im Einsatzbetrieb nur für wenige Tage oder über längere Zeit arbeiten. Diese Rechte sind im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und weiteren Regelungen verankert.

  • Anspruch auf sichere Arbeitsbedingungen
    Sie dürfen nur an Arbeitsplätzen eingesetzt werden, die den gesetzlichen Sicherheits- und Gesundheitsstandards entsprechen.
  • Recht auf eine ausführliche Sicherheitsunterweisung
    Bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, muss eine Unterweisung stattfinden. Dabei werden Sie über Gefahren, Arbeitsabläufe, Schutzmaßnahmen und Notfallpläne informiert. Wenn Zeitarbeitnehmer der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, muss die Unterweisung in ihrer Muttersprache oder in einer anderen für sie verständlichen Sprache erfolgen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die Unterweisung tatsächlich verstanden wurde.
  • Bereitstellung von Schutzausrüstung
    Notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Helm, Sicherheitsschuhe, Handschuhe oder Schutzkleidung muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Da der Einsatzbetrieb gemäß § 9 Abs. 2 ASchG für die Dauer der Überlassung als Arbeitgeber gilt, trägt er die primäre Pflicht zur PSA-Bereitstellung am konkreten Arbeitsplatz (§ 69 Abs. 2 ASchG). Die Zeitarbeitsfirma ist ihrerseits verpflichtet, den Zeitarbeitnehmer vorab schriftlich über die erforderliche PSA und die Gefahren des Einsatzorts zu informieren.
  • Recht auf Pausen und Schutz vor Überlastung
    Gesetzlich vorgeschriebene Pausen, ergonomische Arbeitsplätze und Maßnahmen gegen Überlastung sind auch für Zeitarbeitnehmer verbindlich. Gesundheit und Erholung dürfen nicht vernachlässigt werden.
  • Meldepflichten bei Arbeitsunfällen
    Kommt es zu einem Unfall, müssen Sie diesen sofort melden – sowohl an den Einsatzbetrieb als auch an die Zeitarbeitsfirma. Diese sind verpflichtet, den Vorfall zu dokumentieren und gegebenenfalls an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zu melden.
  • Schutz vor Benachteiligung
    Wenn Sie Gefahren oder Mängel melden, dürfen Ihnen daraus keine Nachteile entstehen. Das Gesetz schützt Sie ausdrücklich vor Benachteiligung oder Kündigung aufgrund einer Sicherheitsmeldung.

Ihre Pflichten im Arbeitsalltag

Neben klar geregelten Rechten tragen Zeitarbeitnehmer auch Verantwortung für die eigene Sicherheit und die ihrer Kollegen. Diese Pflichten sind wichtig, um Risiken zu vermeiden und den gesetzlichen Arbeitsschutz wirksam umzusetzen:

  • Einhalten von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen
    Halten Sie sich stets an die geltenden Regeln im Einsatzbetrieb – von allgemeinen Sicherheitsstandards bis zu speziellen Vorgaben für bestimmte Arbeitsbereiche.
  • Tragen der persönlichen Schutzausrüstung
    Stehen Helm, Schutzschuhe, Handschuhe oder Schutzbrillen bereit, so müssen diese konsequent verwendet werden. Das Nichttragen kann nicht nur gefährlich, sondern auch ein Verstoß gegen Ihre Pflichten sein.
  • Melden von Gefahren, Mängeln oder Unfällen
    Wenn Sie eine Gefahrensituation, defekte Geräte oder einen Unfall bemerken, müssen Sie dies sofort dem Vorarbeiter im Einsatzbetrieb und Ihrer Zeitarbeitsfirma melden. Nur so können Schutzmaßnahmen schnell eingeleitet werden.
  • Keine eigenmächtige Bedienung von Maschinen ohne Schulung
    Arbeiten an Maschinen oder Anlagen dürfen Sie nur übernehmen, wenn Sie dafür ausdrücklich unterwiesen und geschult wurden. Eigenmächtiges Handeln kann zu schweren Unfällen führen.
  • Teilnahme an Sicherheitsunterweisungen und Erste-Hilfe-Kursen
    Sicherheitsunterweisungen sind verpflichtend. Auch Auffrischungskurse oder Erste-Hilfe-Schulungen müssen wahrgenommen werden, da sie im Ernstfall entscheidend sein können.

Typische Sicherheitsrisiken in typischen Zeitarbeitsbranchen

Je nach Branche unterscheiden sich die Gefahren, denen Zeitarbeitnehmer ausgesetzt sind. Wer sich dieser Risiken bewusst ist, kann im Arbeitsalltag gezielter auf Sicherheit achten.

  • Industrie: In der industriellen Fertigung stehen Maschinen im Mittelpunkt. Hier drohen Verletzungen durch bewegliche Teile, Lärm- und Staubbelastung oder den Umgang mit chemischen Stoffen. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften ist auch die Gefahr von Verbrennungen oder Quetschungen hoch.
  • Logistik: In Lagern und Verteilzentren sind körperliche Belastungen wie Heben, Tragen und Schieben von Waren an der Tagesordnung. Hinzu kommt das Risiko von Unfällen durch Staplerverkehr oder unübersichtliche Laufwege.
  • Gewerbe/Bau: Auf Baustellen bestehen besondere Gefahren durch Stromleitungen, Arbeiten in der Höhe, herabfallende Gegenstände und den Einsatz schwerer Geräte. Hier ist das Tragen von Helmen, Sicherungsgurten und Schutzschuhen besonders wichtig.
  • Handel: Im Handel treten Gefahren oft unterschätzt auf: Rutschgefahr durch nasse Böden, monotone Belastungen beim Kassieren oder beim Einräumen von Regalen sowie Konflikte oder Stress im direkten Kundenkontakt.

An wen kann ich mich bei Problemen wenden?

Wenn es zu Unsicherheiten, Gefahren oder Unfällen am Arbeitsplatz kommt, stehen Ihnen verschiedene Stellen zur Seite:

  • Erste Anlaufstelle: Ihre Zeitarbeitsfirma
    Wenden Sie sich zuerst an Ihren Disponent oder den zuständigen Ansprechpartner in der Zeitarbeitsfirma. Diese sind verpflichtet, Ihre Anliegen ernst zu nehmen und mit dem Einsatzbetrieb Lösungen zu finden.
  • Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner im Betrieb
    Jeder Einsatzbetrieb muss über eine Sicherheitsfachkraft und einen Arbeitsmediziner verfügen. Sie beraten bei Fragen zum Gesundheitsschutz und können Missstände im Betrieb einschätzen.
  • Unabhängige Stellen: Arbeiterkammer und AUVA
    Die Arbeiterkammer (AK) unterstützt bei rechtlichen Fragen, insbesondere wenn es um Arbeitsrechte oder Konflikte mit dem Arbeitgeber geht. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist bei Arbeitsunfällen zuständig und bietet Beratung zur Prävention und Rehabilitation.
  • Bei akuter Gefahr in Verzug
    Ihre Sicherheit hat Vorrang. Nach § 3 Abs. 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass Arbeitnehmer bei ernster, unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr ihren Arbeitsplatz verlassen und die Arbeit nicht wieder aufnehmen dürfen, solange die Gefahr besteht. 

Sicherheit beginnt bei Ihnen

Arbeitssicherheit geht alle an – und gilt selbstverständlich auch für Zeitarbeitnehmer. Sie haben das Recht auf sichere Arbeitsbedingungen, umfassende Unterweisungen und geeignete Schutzausrüstung. Gleichzeitig tragen Sie die Verantwortung, Sicherheitsvorschriften einzuhalten und aufmerksam mit Risiken umzugehen.

Nehmen Sie Ihre Rechte aktiv wahr und erfüllen Sie Ihre Pflichten gewissenhaft. Im Zweifel gilt: Lieber einmal zu viel nachfragen, als ein Risiko einzugehen. Ihre Gesundheit ist wichtiger als falscher Ehrgeiz oder übertriebene Eile.

Handeln Sie umsichtig, melden Sie Gefahren offen und nutzen Sie die Unterstützungsangebote, die Ihnen zur Verfügung stehen. Denn nur so können Sie langfristig sicher, gesund und selbstbewusst in der Zeitarbeit tätig sein.

 

Häufig gestellte Fragen: Arbeitssicherheit in der Zeitarbeit

Welche Gesetze regeln die Arbeitssicherheit in der Zeitarbeit in Österreich?

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ist die zentrale Grundlage und stellt sicher, dass Zeitarbeitnehmer denselben Schutz genießen wie alle anderen Beschäftigten. Die Verantwortung ist dabei zwischen Zeitarbeitsfirma und Einsatzbetrieb aufgeteilt.

Wer ist für die Arbeitssicherheit von Zeitarbeitnehmern verantwortlich?

Beide Seiten: Die Zeitarbeitsfirma informiert über grundlegende Sicherheitsvorschriften und vermittelt nur für geeignete Tätigkeiten. Der Einsatzbetrieb trägt die Verantwortung vor Ort – für sichere Arbeitsmittel, Schutzmaßnahmen und die Gefährdungsbeurteilung.

Haben Zeitarbeitnehmer Anspruch auf Schutzausrüstung?

Ja. Die Pflicht zur Bereitstellung liegt beim Einsatzbetrieb, da er während der Überlassung als Arbeitgeber gilt. Die Zeitarbeitsfirma ist verpflichtet, Sie vorab über erforderliche Schutzausrüstung und Gefahren zu informieren. In beiden Fällen gilt: kostenlos.

Muss ich als Zeitarbeitnehmer eine Sicherheitsunterweisung erhalten?

Ja, zwingend. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine Unterweisung über Gefahren, Arbeitsabläufe, Schutzmaßnahmen und Notfallpläne gesetzlich vorgeschrieben. Diese darf weder übersprungen noch verkürzt werden.

Was tue ich, wenn ich am Einsatzort eine Gefahr bemerke?

Gefahren, Mängel oder defekte Geräte sofort dem Vorarbeiter im Einsatzbetrieb und der Zeitarbeitsfirma melden. Bei akuter Gefahr für Gesundheit oder Leben darf die Arbeit nach § 15 ASchG abgelehnt werden, bis die Gefahr beseitigt ist.

Was passiert bei einem Arbeitsunfall in der Zeitarbeit?

Den Unfall sofort an Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsfirma melden. Beide sind verpflichtet, den Vorfall zu dokumentieren und gegebenenfalls an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zu melden.

Darf ich als Zeitarbeitnehmer Maschinen bedienen, ohne geschult zu werden?

Nein. Maschinen oder Anlagen dürfen nur bedient werden, wenn eine ausdrückliche Unterweisung stattgefunden hat. Eigenmächtiges Handeln ohne Schulung kann zu schweren Unfällen führen und ist ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht.

Welche Sicherheitsrisiken gibt es speziell in typischen Zeitarbeitsbranchen?

In der Industrie drohen Maschinenverletzungen und Chemikalienexposition, in der Logistik Unfälle durch Staplerverkehr und körperliche Überlastung, am Bau Gefahren durch Höhenarbeit und herabfallende Gegenstände, im Handel Rutschgefahren und Stressbelastung.

Kann ich benachteiligt werden, wenn ich Sicherheitsmängel melde?

Nein. Das Gesetz schützt Zeitarbeitnehmer ausdrücklich vor Benachteiligung oder Kündigung aufgrund einer Sicherheitsmeldung. Wer Gefahren meldet, handelt nicht nur korrekt, sondern ist auch rechtlich abgesichert.

An wen wende ich mich bei Problemen mit der Arbeitssicherheit in der Zeitarbeit?

Erste Anlaufstelle ist die Zeitarbeitsfirma. Darüber hinaus stehen die Arbeiterkammer (AK) bei Rechtsfragen und die AUVA bei Arbeitsunfällen und Prävention zur Verfügung. Im Betrieb sind Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner zuständig.

 

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