07.08.2025

Zeitarbeit und Steuer

Zeitarbeit und Steuer – was muss ich wissen?
Viele Zeitarbeitnehmer stellen sich die Frage, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen und wie die Lohnverrechnung in der Zeitarbeit eigentlich funktioniert. Tatsächlich gibt es bei der Besteuerung in der Zeitarbeit einige Besonderheiten, die wichtig zu kennen sind. In diesem Artikel erklären wir kompakt und verständlich, worauf es bei Steuerfragen rund um die Zeitarbeit ankommt. Von der Lohnsteuer über mögliche Absetzbeträge bis hin zu den Vorteilen der Arbeitnehmerveranlagung.

Steuerpflicht in der Zeitarbeit

Auch Zeitarbeitnehmer sind steuerpflichtig und zahlen ganz normal Lohnsteuer auf ihr Einkommen. Die Versteuerung erfolgt dabei automatisch über die Lohnverrechnung durch die Zeitarbeitsfirma. Diese nimmt in der Rolle des Arbeitgebers alle notwendigen Abzüge vor. Das bedeutet, dass Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Abgaben direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden – ein Verfahren, das man als Arbeitgeberprinzip kennt. Für die meisten Zeitarbeitnehmer ist somit die Steuerlast bereits bei der Auszahlung des Gehalts korrekt berücksichtigt. 

Allerdings sollten Personen, die mehrere Jobs haben, folgendes beachten: Eine Pflichtveranlagung besteht nur dann, wenn zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge bezogen wurden – also zwei parallele Dienstverhältnisse. Wer hingegen im Laufe des Jahres nacheinander bei verschiedenen Arbeitgebern tätig war, unterliegt keiner Pflicht, sondern kann die Arbeitnehmerveranlagung freiwillig einreichen – was sich in den meisten Fällen lohnt. Zusätzlich gilt: Eine Pflichtveranlagung setzt voraus, dass das steuerpflichtige Jahreseinkommen 14.517 Euro übersteigt. Liegt es darunter, besteht die Pflicht erst dann, wenn das Finanzamt dazu auffordert.

Lohnzettel und Jahreslohnzettel: Was steht drin?

Der monatliche Lohnzettel gibt Zeitarbeitnehmern einen Überblick über das Brutto- und Nettogehalt sowie alle Abzüge, die im jeweiligen Monat vorgenommen wurden. Außerdem sind dort oft Urlaubstage, Überstunden und andere relevante Informationen zur Beschäftigung vermerkt. Der Jahreslohnzettel, auch bekannt als Formular L16, fasst alle Einkünfte und Abzüge des gesamten Kalenderjahres zusammen. Dieser wird vom Arbeitgeber automatisch an das Finanzamt übermittelt und ist die Grundlage für die Arbeitnehmerveranlagung, den sogenannten Steuerausgleich. Für Zeitarbeitnehmer ist es wichtig, den Jahreslohnzettel sorgfältig zu prüfen, denn nur auf Basis dieser Daten können etwaige Steuererstattungen berechnet oder Nachzahlungen vermieden werden.

Arbeitnehmerveranlagung: Wann lohnt sich der Steuerausgleich?

Die Arbeitnehmerveranlagung, früher auch als Jahresausgleich bekannt, ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzuholen. Sie können eine Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich machen – auch wenn Sie nur für einen kurzen Zeitraum als Zeitarbeitnehmer beschäftigt waren. Besonders lohnenswert ist der Steuerausgleich, wenn Sie zeitweise gearbeitet haben, mehrere Jobs hatten oder bestimmte Kosten wie die Pendlerpauschale oder Werbungskosten geltend machen möchten. Dabei können Sie Ausgaben, die im Laufe des Jahres angefallen sind, vom zu versteuernden Einkommen absetzen, was oft zu einer Rückzahlung führt.

Wichtig zu wissen: Seit 2017 gibt es die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Das bedeutet, das Finanzamt führt den Steuerausgleich in einfachen Fällen automatisch durch und überweist eine etwaige Steuergutschrift direkt auf das Konto – ganz ohne Formular. Dies gilt, wenn ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen, keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden und bis Ende Juni des Folgejahres keine eigene Veranlagung eingereicht wurde. Wer darüber hinaus noch Absetzposten geltend machen möchte, sollte die Veranlagung trotzdem aktiv einreichen – das lohnt sich oft zusätzlich.

Ein Tipp: Die Arbeitnehmerveranlagung kann unkompliziert online über FinanzOnline erledigt werden. Wer unsicher ist, kann sich auch von der Arbeiterkammer beraten lassen und Unterstützung bei der Erstellung holen.

Absetzbare Kosten für Zeitarbeitnehmer

Zeitarbeitnehmer können eine Reihe von Kosten steuerlich geltend machen, die sogenannten Werbungskosten. Dazu zählen beispielsweise Aufwendungen für Arbeitskleidung, Fachliteratur oder beruflich genutzte Handys und andere Kommunikationsmittel. Besonders wichtig sind auch die Pendlerpauschale und der Pendlereuro, die vor allem für Personen relevant sind, die in Schichtarbeit tätig sind oder an entlegenen Einsatzorten arbeiten und daher längere Wege zur Arbeit haben. Darüber hinaus können auch Kosten für Bewerbungen oder Fortbildungen abgesetzt werden, ebenso wie Beiträge zu Gewerkschaften und die Kammerumlage.

Unser Tipp: Sammeln und bewahren Sie alle Belege über das Jahr hinweg sorgfältig auf, damit Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung alle möglichen Ausgaben nachweisen und so Steuervorteile optimal nutzen können.

Besondere Situationen in der Zeitarbeit

In der Zeitarbeit gibt es einige besondere Situationen, die steuerliche Auswirkungen haben können. So kann ein häufiger Einsatzwechsel bedeuten, dass sich die Pendlerpauschale und die abzugsfähigen Fahrtkosten ändern, da die Entfernung zum Arbeitsplatz unterschiedlich ist. Auch der Wechsel zwischen Arbeitslosigkeit und Beschäftigung spielt eine Rolle. Während der Arbeitslosigkeit fallen keine Lohnsteuern an, beim Wiedereinstieg müssen Sie jedoch alle Einkünfte richtig versteuern, was sich auf die Steuerlast auswirken kann. Teilzeitbeschäftigungen oder geringfügige Jobs nebenbei sind ebenfalls zu beachten, da sich durch mehrere Einkommensquellen die Steuerpflicht erhöht und eine Steuererklärung verpflichtend wird.

Arbeitnehmer mit ausschließlich lohnsteuerpflichtigen Einkünften reichen keine klassische Einkommensteuererklärung ein, sondern eine Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) – auch Steuerausgleich genannt. Eine Einkommensteuererklärung ist erst dann erforderlich, wenn zusätzlich selbstständige oder andere Einkünfte vorliegen.

Für Zeitarbeitnehmer, die im Ausland eingesetzt werden, ist es besonders wichtig, sich mit den steuerlichen Regelungen auseinanderzusetzen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Hier empfiehlt es sich, frühzeitig Informationen einzuholen und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Unterstützung und Beratung

Für Zeitarbeitnehmer, die Fragen rund um das Thema Steuern haben oder Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung benötigen, gibt es verschiedene Anlaufstellen. Die Arbeiterkammer (AK) bietet eine kostenlose und kompetente Beratung an, stellt wichtige Formulare bereit und gibt praktische Beispiele, wie man die Steuererklärung richtig ausfüllt. Eine weitere praktische Hilfe ist FinanzOnline. Das ist die digitale Plattform des Finanzministeriums, über die Sie die Arbeitnehmerveranlagung schnell und unkompliziert einreichen können.

In manchen Fällen, etwa bei komplexeren Einkommenssituationen oder grenzüberschreitender Tätigkeit, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um Fehler zu vermeiden und Steuervorteile optimal zu nutzen. Darüber hinaus bieten auch Gewerkschaften, das Arbeitsmarktservice (AMS) und das Finanzministerium umfangreiche Infomaterialien und Hilfestellungen an, die besonders für Zeitarbeitnehmer nützlich sind.

Jetzt Steuern zurückholen: Lohnzettel prüfen, Belege sammeln und Arbeitnehmerveranlagung einreichen!

Auch für Zeitarbeitnehmer gelten dieselben Steuerregeln wie für alle anderen Arbeitnehmer. Wer sich gut informiert und die Möglichkeiten nutzt, kann oft Geld zurückbekommen. Insbesondere bei häufigen Einsatzwechseln, längeren Pendelstrecken oder nur kurzen Beschäftigungszeiten.

Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihren Lohnzettel sorgfältig, sammeln Sie alle Belege übers Jahr hinweg und reichen Sie rechtzeitig die Arbeitnehmerveranlagung ein. Es lohnt sich auf jeden Fall, den Steuerausgleich zu beantragen und so mögliche Rückzahlungen zu erhalten.

 

FAQ: Zeitarbeit und Steuer in Österreich

Müssen Zeitarbeitnehmer in Österreich Steuern zahlen?

Ja. Die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden von der Zeitarbeitsfirma als Arbeitgeber automatisch vom Bruttogehalt abgezogen.

Muss ich als Zeitarbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?

Nur in bestimmten Fällen – zum Beispiel bei Nebeneinkünften oder mehreren Arbeitgebern im selben Jahr. Ansonsten ist die Arbeitnehmerveranlagung freiwillig, aber oft lohnend.

Lohnt sich der Steuerausgleich für Zeitarbeitnehmer?

Häufig ja – besonders wenn man nur einen Teil des Jahres beschäftigt war, mehrere Arbeitgeber hatte oder Werbungskosten wie die Pendlerpauschale geltend machen kann.

Welche Kosten können Zeitarbeitnehmer steuerlich absetzen?

Absetzbar sind unter anderem: Pendlerpauschale und Pendlereuro, Arbeitskleidung, Fachliteratur, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten sowie Gewerkschafts- und Kammerbeiträge.

Was ist die Pendlerpauschale und gilt sie auch bei wechselnden Einsatzorten?

Die Pendlerpauschale ist ein Absetzbetrag für längere Arbeitswege. Bei Zeitarbeit kann sie sich je nach Einsatzort unterscheiden und sollte bei jedem Wechsel neu berechnet werden.

Was ist der Jahreslohnzettel (L16) und wozu brauche ich ihn?

Der Jahreslohnzettel fasst alle Einkünfte und Abzüge eines Jahres zusammen. Er wird von der Zeitarbeitsfirma automatisch ans Finanzamt übermittelt und ist die Grundlage für die Arbeitnehmerveranlagung.

Was passiert steuerlich, wenn ich im selben Jahr Arbeitslosengeld und Lohn erhalten habe?

Arbeitslosengeld ist in Österreich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. In diesem Fall ist eine Arbeitnehmerveranlagung in der Regel verpflichtend.

Wie wird die Steuer bei Auslandseinsätzen geregelt?

Österreich hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Welches Land das Besteuerungsrecht hat, hängt von Dauer und Ort des Einsatzes ab. Eine Steuerberatung ist hier empfehlenswert.

Wie reiche ich die Arbeitnehmerveranlagung ein?

Am einfachsten online über FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at). Kostenlose Beratung und Hilfe bietet die Arbeiterkammer (AK).

Bis wann muss die Arbeitnehmerveranlagung eingereicht werden?

Bei Pflichtveranlagung gilt der 30. April des Folgejahres (bei FinanzOnline: 30. Juni). Die freiwillige Veranlagung ist rückwirkend für bis zu fünf Jahre möglich.

 

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