Wichtigste Begriffe der Zeitarbeit

In der Zeitarbeit begegnen Ihnen viele spezielle Begriffe und Fachausdrücke, die auf den ersten Blick verwirrend sein können. Ob beim Lesen Ihres Arbeitsvertrags, im Gespräch mit der Zeitarbeitsfirma oder im Arbeitsalltag – ein gutes Verständnis dieser Begriffe erleichtert Ihnen den Umgang und schützt vor Missverständnissen. Ziel dieses Artikels ist es, Ihren Arbeitsalltag in der Zeitarbeit verständlicher zu machen: Wichtigste Begriffe der Zeitarbeit einfach und klar – damit Sie genau wissen, worum es geht, wenn Sie Verträge lesen oder mit Ihrem Arbeitgeber sprechen.
Allgemeine Begriffe in der Zeitarbeit
In der Zeitarbeit gibt es einige zentrale Begriffe, die Ihnen helfen, das Arbeitsmodell besser zu verstehen. Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten Grundbegriffe ausführlich:
- Zeitarbeit: Dabei handelt es sich um ein Arbeitsmodell, bei dem Sie bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt sind, aber Ihre Arbeit bei einem anderen Unternehmen, dem sogenannten Kundenbetrieb, verrichten. So sind Sie fest bei der Zeitarbeitsfirma beschäftigt, können aber flexibel bei verschiedenen Unternehmen eingesetzt werden.
- Verleiher: Das ist die Zeitarbeitsfirma, bei der Sie angestellt sind. Der Verleiher zahlt Ihr Gehalt, kümmert sich um Ihre Verträge und organisiert Ihre Einsätze bei den Kundenbetrieben. Die Zeitarbeitsfirma bleibt Ihr Arbeitgeber – egal, bei welchem Kunden Sie gerade arbeiten.
- Entleiher / Einsatzbetrieb: Das ist das Unternehmen, bei dem Sie tatsächlich Ihre Arbeit leisten. Zum Beispiel können Sie im Lager, in der Produktion oder im Büro eines Kundenbetriebs eingesetzt werden. Dort erfüllen Sie Aufgaben, für die Sie eingestellt wurden, auch wenn Sie formal nicht direkt dort angestellt sind.
- Überlassung: Mit Überlassung ist der Vorgang gemeint, bei dem Sie von der Zeitarbeitsfirma an einen Kundenbetrieb „ausgeliehen“ werden. Das bedeutet, dass die Zeitarbeitsfirma Ihnen vorübergehend eine Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen ermöglichen.
- Integrationsleasing: Diese Form der Zeitarbeit bietet Ihnen die Möglichkeit, nach einer gewissen Zeit fest vom Kundenunternehmen übernommen zu werden. Man nennt das auch „Temp-to-Perm“, also temporär mit Aussicht auf eine permanente Anstellung beim Kunden.
Begriffe rund um Verträge & Beschäftigung
Wenn Sie in der Zeitarbeit tätig sind, begegnen Sie vielen Begriffen, die mit Ihrem Arbeitsvertrag und Ihrer Beschäftigung zusammenhängen. Diese sollten Sie gut kennen, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Hier die wichtigsten Begriffe:
- Dienstvertrag: Das ist Ihr Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma. Darin sind alle wichtigen Punkte geregelt – zum Beispiel Ihr Gehalt, Ihre Arbeitszeit, Ihr Urlaubsanspruch und weitere arbeitsrechtliche Bedingungen.
- Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG): Dieses Gesetz regelt die Zeitarbeit in Österreich und schützt Ihre Rechte als Zeitarbeitnehmer. Es sorgt dafür, dass Sie fair behandelt werden und Ihre Beschäftigung rechtlich abgesichert ist.
- Probezeit: Die Probezeit bezeichnet die Anfangsphase Ihres Arbeitsverhältnisses und darf in Österreich gesetzlich maximal einen Monat dauern. In dieser Zeit können sowohl Sie als auch die Zeitarbeitsfirma das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist beenden.
- Einsatzmeldung: Bevor Sie zu einem neuen Kundenbetrieb entsandt werden, informiert Sie Ihre Zeitarbeitsfirma mit einer Einsatzmeldung darüber, wann und wo Ihr nächster Einsatz stattfindet. So wissen Sie immer genau, was als Nächstes auf Sie zukommt.
- Auftragsende: Dieser Begriff bezeichnet das Ende Ihres Einsatzes bei einem bestimmten Kundenbetrieb. Wichtig ist: Auch wenn Ihr Auftrag beim Kunden endet, bleibt Ihr Dienstverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma bestehen. Sie sind weiterhin bei der Zeitarbeitsfirma angestellt und können für neue Einsätze vermittelt werden.
Begriffe rund um Lohn & Kollektivvertrag
Beim Thema Lohn und Kollektivvertrag gibt es einige wichtige Begriffe, die Sie kennen sollten, um Ihre Bezahlung und Rechte besser zu verstehen:
- Kollektivvertrag (KV): Das ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, die zum Beispiel Ihren Mindestlohn, Zulagen und Arbeitsbedingungen regelt. Er sorgt dafür, dass Sie faire Bezahlung und Schutz genießen.
- KV brutto: Damit ist der Bruttolohn gemeint, der im Kollektivvertrag festgelegt ist. Das ist Ihr Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Mindestentgelt: Das Mindestentgelt ist der niedrigste Lohn, den Sie laut Gesetz oder Kollektivvertrag für Ihre Arbeit erhalten dürfen. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht weniger bezahlen.
- Lohngruppe: Je nachdem, welche Tätigkeit Sie ausüben und welche Qualifikationen oder Erfahrungen Sie mitbringen, werden Sie einer bestimmten Lohngruppe zugeordnet. Diese Einstufung bestimmt, wie hoch Ihr Lohn ist.
- Brutto / Netto: Der Bruttolohn ist der Gesamtbetrag, den Sie verdienen, bevor Abzüge wie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gemacht werden. Der Nettolohn ist das Geld, das tatsächlich auf Ihrem Konto landet.
- Zulagen / Zuschläge: Für besondere Tätigkeiten, wie zum Beispiel Nachtdienst, Schmutzarbeit oder Sonntagsarbeit, erhalten Sie oft zusätzliches Geld. Diese Extras nennt man Zulagen oder Zuschläge.
- Lohnzettel: Der Lohnzettel ist Ihre monatliche Gehaltsabrechnung. Hier sehen Sie genau, wie sich Ihr Lohn zusammensetzt und welche Abzüge gemacht wurden. Es ist wichtig, den Lohnzettel regelmäßig zu überprüfen.
- Lohnzettel L16: Dies ist eine Jahresübersicht über Ihr gesamtes Einkommen im Kalenderjahr. Der Lohnzettel L16 ist wichtig, wenn Sie Ihre Steuererklärung machen oder einen Steuerausgleich beim Finanzamt beantragen.
Arbeitszeit & Pausen
Arbeitszeit und Pausen sind wichtige Themen, die Ihren Arbeitsalltag direkt betreffen. Um Ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen, hier die wichtigsten Begriffe:
- Arbeitszeit: Die Arbeitszeit bezeichnet die Zeit, in der Sie tatsächlich arbeiten – beispielsweise acht Stunden am Tag.
- Arbeitszeitrahmen: Dies ist der Zeitraum, in dem Sie laut Vertrag oder Vereinbarung eingesetzt werden können. Ein typischer Arbeitszeitrahmen kann zum Beispiel von 6:00 bis 22:00 Uhr reichen.
- Schichtdienst / Wechselschicht: Darunter versteht man die Arbeit zu unterschiedlichen Tageszeiten, wie Früh-, Spät- oder Nachtdienst. Dabei wechseln die Arbeitszeiten regelmäßig.
- Rufbereitschaft: Bei Rufbereitschaft sind Sie zwar nicht im Betrieb, müssen aber erreichbar sein und im Bedarfsfall zur Arbeit kommen. Rufbereitschaft ist nur mit einer speziellen Vereinbarung erlaubt.
- Überstunden: Überstunden entstehen, wenn Sie über die gesetzlich zulässige Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche (bzw. 8 Stunden pro Tag) hinaus arbeiten. Sie müssen gesondert angeordnet oder geduldet sein und werden in der Regel mit einem Zuschlag von 50 % vergütet oder können durch Zeitausgleich abgegolten werden.
- Mehrarbeit: Mehrarbeit bezeichnet Arbeitsstunden, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarte, aber unter der gesetzlichen Normalarbeitszeit (z. B. 30-Stunden-Vertrag) liegende Wochenarbeitszeit hinausgehen. Diese Stunden sind noch keine Überstunden im rechtlichen Sinne. Für Teilzeitbeschäftigte gilt jedoch: Mehrarbeitsstunden müssen gesetzlich mit einem Zuschlag von mindestens 25 % vergütet werden, sofern kein günstigerer Kollektivvertrag gilt. Alternativ können sie auf ein Zeitkonto gebucht werden.
- Zeitausgleich: Zeitausgleich bedeutet, dass Sie für geleistete Überstunden oder Mehrarbeit Freizeit bekommen. Für Überstunden gilt gesetzlich bereits ein Anspruch auf den 50-%-Zuschlag – das bedeutet: Statt einer Stunde Freizeit bekommen Sie 1,5 Stunden Zeitausgleich. Dieser Anspruch ergibt sich direkt aus dem Arbeitszeitgesetz (§ 10 AZG) und muss nicht erst im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart werden. Günstigere Regelungen sind jedoch möglich.
- Arbeitszeitkonto: Ein Arbeitszeitkonto dokumentiert Ihre geleisteten Mehr- oder Minderstunden. Es sorgt dafür, dass Überstunden, Mehrarbeit und Zeitausgleich nachvollziehbar und fair verrechnet werden.
- Ruhepause: Wenn Sie länger als sechs Stunden arbeiten, haben Sie Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Diese Pause kann auch aufgeteilt werden, zum Beispiel in zwei Pausen von jeweils 15 Minuten (mit Zustimmung des Betriebsrats oder einer Genehmigung durch das Arbeitsinspektorat).
- Ruhezeit: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Diese Regelung schützt Ihre Erholung.
Urlaub, Krankenstand & Sozialversicherung
Damit Sie Ihre Ansprüche bei Urlaub, Krankheit und Sozialversicherung gut kennen und nutzen können, hier die wichtigsten Begriffe:
- Urlaubsanspruch: Sie haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen Urlaub pro Jahr. Das gilt auch, wenn Sie in der Zeitarbeit beschäftigt sind.
- Urlaubsersatzleistung: Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden und noch offene Urlaubstage haben, werden diese nicht genommenen Urlaubstage in Geld ausbezahlt. Diese Zahlung nennt man Urlaubsersatzleistung.
- Krankenstand: Wenn Sie krank sind und deshalb nicht arbeiten können, müssen Sie dies mit einer ärztlichen Bestätigung nachweisen. Dann sind Sie im Krankenstand.
- Entgeltfortzahlung: Während Ihres Krankenstands oder Urlaubs erhalten Sie weiterhin Ihr Gehalt. Die Zeitarbeitsfirma zahlt Ihnen also auch in dieser Zeit dein Einkommen weiter.
- Sozialversicherung: Die Sozialversicherung schützt Sie im Krankheitsfall, bei Unfällen, im Pensionsalter und bei Arbeitslosigkeit. Als Arbeitnehmer in der Zeitarbeit sind Sie automatisch sozialversichert.
- SV-Nummer: Ihre Sozialversicherungsnummer ist eine persönliche Kennziffer, die Sie beispielsweise bei Arztbesuchen oder bei der Krankenkasse benötigen.
Wichtige Unterlagen & Behörden
Um Ihren Arbeitsalltag in der Zeitarbeit gut zu organisieren, ist es wichtig, die wichtigsten Unterlagen und Behörden zu kennen. Hier die zentralen Begriffe:
- Meldezettel: Der Meldezettel bestätigt Ihren Wohnsitz in Österreich. Dieses Dokument benötigen Sie für viele Behördengänge und Anmeldungen.
- Aufenthaltsbewilligung: Diese Berechtigung ist wichtig, wenn Sie als Drittstaatsangehöriger in Österreich arbeiten möchten. Sie regelt, ob und unter welchen Bedingungen Sie hier arbeiten dürfen.
- Steuernummer: Die Steuernummer benötigen Sie für den Lohnsteuerabzug. Diese Nummer wird Ihnen automatisch vom Finanzamt zugewiesen.
- Finanzamt: Das Finanzamt ist die zuständige Behörde für alle Steuerfragen. Zum Beispiel ist es Ihre Anlaufstelle, wenn Sie einen Jahresausgleich (Steuerausgleich) machen möchten.
- Arbeiterkammer (AK): Die Arbeiterkammer ist Ihre kostenlose Anlaufstelle für rechtliche Fragen rund um Arbeit und Beschäftigung. Hier erhalten Sie Unterstützung und Beratung.
- Gewerkschaft: Gewerkschaften vertreten Ihre Interessen gegenüber den Arbeitgebern. In der Zeitarbeit sind zum Beispiel die Gewerkschaften GPA oder vida aktiv.
- Betriebsrat: Der Betriebsrat ist eine Vertrauensperson in Ihrem Unternehmen, die bei Problemen oder Fragen zu Arbeitsbedingungen und Rechten hilft und Sie unterstützt.
So behalten Sie den Durchblick
Wenn Sie die wichtigsten Begriffe der Zeitarbeit kennen, fällt es Ihnen leichter, Arbeitsverträge und Vereinbarungen besser zu verstehen. Außerdem können Sie selbstbewusster auftreten und bei Unklarheiten gezielter nachfragen.
Unser Tipp: Lesen Sie diese Liste regelmäßig durch oder speichern Sie sich das Glossar für Ihren nächsten Einsatz ab – so haben Sie alle wichtigen Informationen stets griffbereit.
Haben Sie einen Begriff gehört, den Sie nicht verstehen? Zögern Sie nicht, nachzufragen – oder werfen Sie einen Blick in dieses Glossar, um schnell Klarheit zu bekommen.
FAQ: Wichtigste Begriffe der Zeitarbeit in Österreich
Der Verleiher ist die Zeitarbeitsfirma – sie ist der rechtliche Arbeitgeber und zahlt das Gehalt. Der Entleiher (auch Einsatzbetrieb oder Kundenbetrieb) ist das Unternehmen, bei dem die Arbeit tatsächlich geleistet wird, aber kein formelles Anstellungsverhältnis besteht.
Das AÜG ist die gesetzliche Grundlage für die Zeitarbeit in Österreich. Es regelt die Rechte und Pflichten von Zeitarbeitsfirmen, Einsatzbetrieben und Zeitarbeitnehmern und sorgt für einen fairen rechtlichen Rahmen.
Die Probezeit ist in Österreich gesetzlich auf maximal einen Monat begrenzt. Manche Kollektivverträge sehen eine kürzere Probezeit vor – eine Verlängerung über einen Monat hinaus ist nicht rechtswirksam.
Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, die Mindestlöhne, Zulagen und Arbeitsbedingungen festlegt. Für Zeitarbeitnehmer in Österreich gilt der KV für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung.
Überstunden entstehen, wenn die gesetzliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche überschritten wird. Sie werden in der Regel mit einem Zuschlag von 50 % vergütet oder durch Zeitausgleich abgegolten.
Mehrarbeit bezeichnet Stunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (z. B. 30 Stunden/Woche) hinausgehen, aber noch unter der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden liegen. Erst darüber hinaus spricht man von Überstunden im rechtlichen Sinne.
Beim Integrationsleasing startet ein Zeitarbeitnehmer bei einem Kundenbetrieb mit der Aussicht, nach einer gewissen Zeit direkt vom Unternehmen übernommen zu werden. Man spricht auch von „Temp-to-Perm“.
Die Einsatzmeldung ist die Information der Zeitarbeitsfirma an den Zeitarbeitnehmer, bei welchem Kundenbetrieb, wann und unter welchen Bedingungen der nächste Einsatz stattfindet.
Das Dienstverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma bleibt bestehen – nur der Einsatz beim Kundenbetrieb endet. Danach kann der Zeitarbeitnehmer für neue Einsätze vermittelt werden.
Der Lohnzettel L16 ist die Jahresübersicht über das gesamte Einkommen eines Kalenderjahres. Er wird von der Zeitarbeitsfirma automatisch ans Finanzamt übermittelt und ist die Grundlage für die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich).



