03.05.2022

Gehaltszettel richtig lesen – das steckt hinter den Fachausdrücken

Berufseinsteiger sind beim Erhalt des ersten Gehaltszettels häufig vor lauter Abkürzungen und Fachbegriffen überfordert. Aber auch erfahrenen Arbeitern oder Angestellten kann es nicht schaden, ab und zu den eigenen Arbeitsvertrag oder Lohnzettel näher unter die Lupe zu nehmen – vor allem vor einem Jobwechsel oder einer Kündigung. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Bedeuten Gehalt und Lohn das Gleiche?

Im alltagssprachlichen Gebrauch werden die Begriffe Gehalt, Lohn oder Verdienst synonym verwendet – alle drei sagen im Grunde aus, dass Arbeitsleistung mit Geld abgegolten wird. Aber Vorsicht: Nicht in jedem Kontext werden Lohn und Gehalt gleich interpretiert.

In Kollektivverträgen macht es sehr wohl einen Unterschied, ob von Gehalt oder Lohn gesprochen wird. Die verwendeten Begriffe sagen etwas über die Art der geleisteten Arbeit aus: Sind Sie ein Arbeiter, der vorwiegend körperlichen Tätigkeiten nachgeht, werden Sie mit Lohn vergütet. Das betrifft zum Beispiel Berufe wie Tischler, Lagerarbeiter oder Maler. Sind Sie hingegen Angestellter in einem Büro, etwa als Buchhalter oder Rezeptionist, wird am Monatsende ein Gehalt ausbezahlt.

Der Teufel steckt im Detail: Lohn vs. Gehalt im Kollektivvertrag

Warum macht es einen Unterschied, ob Sie ein Arbeiter sind, der Lohn verdient, oder ein Angestellter, der Gehalt einnimmt? Da ein Kollektivvertrag auch ein juristischer Text ist, kann die Wortwahl darüber entscheiden, welche Rechte Sie bezüglich bestimmter Rahmenbedingungen im Beruf haben. Dazu gehören Entlassungs- und Austrittsgründe, Zulagen oder Sonderzahlungen, Termine für Auszahlungen und Beschäftigungsgruppen im Bereich der Sozialversicherung.

Achtung Angleich: Spezialthema Kündigungsfrist

Das Thema Kündigungsfrist wurde in Österreich von Gewerkschaften und Arbeitgebern bis vor kurzem heiß diskutiert – bisher konnten Arbeiter sehr kurzfristig kündigen oder gekündigt werden. Seit der Gesetzesangleichung am 1. Oktober 2021 gelten für Arbeiter und Angestellte dieselben Kündigungsfristen.

Das Gehalts-ABC: Wichtigste Begriffe von A wie Abzüge bis Z wie Zulagen

Abzüge – ja oder nein? Netto- und Bruttogehalt

Bevor Sie sich über die hohe Gehaltsangabe in der Stellenanzeige freuen, sollten Sie überprüfen, um welches Gehalt es sich wirklich handelt. Denn der Nettolohn fällt teils um einiges niedriger aus als der Bruttolohn.

Der Nettolohn entspricht dem Betrag, den Sie auch tatsächlich monatlich auf Ihr Konto ausbezahlt bekommen. Hier wurden schon alle Lohnnebenkosten abgezogen, wie etwa die Einkommenssteuer oder der Sozialversicherungsbetrag.

Im Arbeitsvertrag und meist auch in Stellenanzeigen wird der Bruttolohn angegeben, der die oben erwähnten Abgaben noch nicht beinhaltet. Der Bruttobetrag ist vorwiegend wichtig für den Arbeitgeber, da dieser die Lohnnebenkosten für sein Personal zu entrichten hat.

Aber Achtung: Die Lohnnebenkosten sind gesetzlich geregelt und sind bei Gehaltsverhandlungen nicht als Argument gültig. Nutzen Sie vor dem Einstellungsgespräch am besten einen Netto-Brutto-Rechner online.

Bezüge vs. Lohn oder Gehalt?

Auch beim Begriff Bezüge kann es zu Missverständnissen kommen, denn dieser hat eine andere Bedeutung als Lohn oder Gehalt. Bezüge sind die Beträge, die Beamte des öffentlichen Dienstes ausbezahlt bekommen – und diese sind wiederum mit eigenen Regelungen verbunden.

Pauschale für Überstunden

Wird im Arbeitsvertrag eine Überstundenpauschale festgelegt heißt das, dass Sie für eine fixierte Anzahl an Überstunden ein festgesetztes Entgelt erhalten. Ob dieser Betrag den tatsächlich geleisteten Überstunden entspricht und welche Abzüge womöglich hinzukommen, hängt von der Art des Vertrags ab.

Sonderzahlungen: 13. und 14. Gehalt

Diese Gehälter werden zusätzlich zum monatlichen Standardlohn ausbezahlt. Das 13. Gehalt wird auch als Urlaubsgeld bezeichnet und meist Mitte des Jahres vergütet, während das 14. Gehalt als Weihnachtsgeld am Jahresende bezahlt wird.

Aus gesetzlicher Sicht haben Sie kein Anrecht auf diese beiden Zusatzgehälter, sie werden im jeweiligen Kollektivvertrag oder in Ihrem persönlichen Arbeitsvertrag festgelegt.

Zulagen und Prämien

Beide Begriffe stehen für zusätzliche Geldleistungen, die regelmäßig oder auch unregelmäßig ausbezahlt werden können.

Zulagen sind Beträge, die Ihnen etwa zustehen, wenn Sie unter Sonderbedingungen arbeiten müssen – zum Beispiel bei Nachtschichten oder schwerer körperlicher Arbeit.

Prämien bekommen Sie für außerordentliche Leistungen oder als Bonus für das Erreichen eines vereinbarten Zieles.

Arbeitsverträge: Auf die Vertragsart kommt es an

Bevor Sie einen Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber abschließen, sollten Sie sich informieren um welche Art von Vertrag es sich handelt. Je nachdem stehen Ihnen unterschiedliche Rechte zu.

Kollektivvertrag vs. All-In-Vertrag

Kollektivverträge werden zwischen Arbeitgebern und Körperschaften von Arbeitnehmern, die kollektivvertragsfähig sind, geschlossen. Jeder Vertrag muss dem geltenden Recht entsprechen. Im Kollektivvertrag werden alle Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt – z.B. Arbeitszeit, Mindestentgelt, Zulagen etc. Je nach Branche und Bundesland gibt es unterschiedliche Kollektivverträge, außerdem werden sie regelmäßig neu verhandelt und teils geändert.

Bei All-In-Verträgen handelt es sich sozusagen um All-Inclusive-Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Vertrag werden Faktoren wie Gesamtentgelt, Überstunden und Mehrstunden individuell festgelegt. Das heißt aber nicht, dass Arbeitgeber vollkommen freie Bahn haben, was Überstundensätze oder Mindestlöhne angeht – auch bei All-In-Verträgen gelten allgemeine gesetzliche Vorgaben und Arbeitsrechte.

Darauf sollten Sie am Lohnzettel achten

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, am Ende des Kalenderjahres Lohnzettel für seine Beschäftigten an das Finanzamt weiterzuleiten. Diese können Sie als Arbeitnehmer in Ihrem Steuerakt auf FinanzOnline im Internet abrufen. Außerdem erhalten Sie den Jahreslohnzettel, wie auch den monatlichen Lohnzettel, als schriftlichen Ausdruck.

Es ist empfehlenswert, die Angaben am Lohnzettel regelmäßig zu überprüfen, um mögliche Fehler schnell zu korrigieren und einen Überblick über Ihre monatlichen Beiträge zu haben.

Folgende Angaben sollten auf jeden Fall am Lohnzettel stehen:

  • Kopfteil: Name und Anschrift des Arbeitsgebers und Arbeitsnehmers, Versicherungsnummer, Steuerklasse und Steuer-ID. Beginn und Art der Beschäftigung, Abrechnungszeitraum.
  • Bezüge Brutto: Brutto Lohn oder Gehalt. Plus zusätzliche Geldleistungen für:
    • Überstunden
    • SEG-Zulagen (Schmutz- Erschwernis- und Gefahren)
    • Sachbezüge (z.B. Firmenauto)
    • Prämien
    • Taggeld/Diäten (z.B. für Dienstreisen)
  • Abgaben: Hier werden alle Lohnnebenkosten aufgelistet, dazu gehören:
    • Sozialversicherung (SV), Betriebliche Vorsorge (BV)
    • Pension (RV)
    • Steuern (Lohnsteuer = LSt.)
    • Krankenversicherung (KV)
    • Arbeitslosenversicherung (AV)
  • Auszahlung: Netto Lohn oder Gehalt
  • Sonstige Beträge: B.:
    • Steuerfreibeträge (steuerliche Entlastung für z.B. regelmäßige Werbekosten, außergewöhnliche gesundheitliche Belastung)
    • Pendlerpauschale
    • Alleinverdiener/Alleinerzieher Absetzbetrag
    • Familienbonus+ (Kinderfreibetrag)
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