14.07.2022

Bewerben und Arbeiten als Nicht-Österreicher

Wohlhabendes Land, hohe Lebensqualität, starke Wirtschaft: Österreich ist auch bei Menschen aus anderen Ländern ein beliebter Ort fürs Leben und Arbeiten. Es gibt aber bei der Jobsuche einige Dinge zu beachten.

In Österreich werden immer Arbeitskräfte gesucht, und in einigen Branchen ist der Bedarf besonders hoch. Trotzdem müssen Interessierte aus dem Ausland bedenken, dass es verschiedene Regeln und Voraussetzungen gibt. Nicht jeder darf in Österreich ohne weiteres arbeiten. Ganz grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer brauchen hier für die Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis.

  • Sie sind Bürger eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union (EU), oder Bürger eines Mitgliedsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also Island, Liechtenstein oder Norwegen – oder Schweizer Bürger? Das macht vieles einfacher. Dann dürfen Sie ohne weitere Bewilligungen in Österreich arbeiten und wohnen.
  • Staatsbürger, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommen, sind so genannte Drittstaatsangehörige. Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, benötigen sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Österreich. Man spricht vom „Aufenthaltstitel“. Davon gibt es verschiedene Arten.

Wichtig: Der Aufenthaltstitel

Die meisten Menschen, die als Migranten in Österreich leben, haben schon einen Aufenthaltstitel, mit dem sie im Land auch arbeiten dürfen. Natürlich gilt das aber nicht für alle, und nicht jeder lebt auch schon in Österreich. Weitere Möglichkeiten, den Aufenthaltstitel zu bekommen, sind deshalb zum Beispiel:

Für Bewerber mit hoher beruflicher Qualifikation oder Fachkräfte mit wichtigen Fähigkeiten gibt es einen einfacheren Zugang zum Arbeitsmarkt – in Form der Rot-Weiß-Rot-Karte und der Blauen Karte EU. Bei der Rot-Weiß-Rot-Karte gibt es verschiedene Kategorien, etwa für Uni-Absolventen, wichtige Fachkräfte oder Selbstständige. Ein Punktesystem entscheidet, ob Sie Anspruch haben.

Familiennachzug

Einen einfacheren Zugang zum Arbeitsmarkt gibt es teils für die Angehörigen von Personen, die eine „Niederlassungsbewilligung“, den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ oder eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ besitzen. Wenn Sie zu diesem Kreis gehören, haben Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin und Ihre unverheirateten minderjährigen Kinder den rechtlichen Anspruch, zu Ihnen nach Österreich zu ziehen.

Dieser Familiennachzug ist allerdings „quotenpflichtig“: Jedes Jahr wird nur eine bestimmte Anzahl von Bewilligungen erteilt. Die nachgezogenen Familienangehörigen bekommen meistens eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“. Mit dieser dürfen sie ohne Einschränkungen in Österreich arbeiten.

Weitere Aspekte sind für die Familienzusammenführung wichtig: So müssen etwa feste und regelmäßige Einkünfte vorhanden sein, damit Familienangehörige nachziehen können. Der Richtsatz für das Jahr 2022: für Alleinstehende 1.030,49 Euro, für Ehepaare 1.625,71 Euro und für jedes einzelne Kind weitere 159 Euro.

Saisonarbeit oder Studium: Beschäftigungsbewilligung

Eine andere Möglichkeit, eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten, ist die Beschäftigungsbewilligung. Sie ist zum Beispiel für diese Gruppen wichtig: Studierende, Schüler und Personen, die Saisonarbeit in der Landwirtschaft oder im Tourismus ausüben wollen. Die Beschäftigungsbewilligung gilt nur für einen bestimmten Arbeitsplatz und eine bestimmte Tätigkeit. Sie ist befristet und wird maximal für ein Jahr ausgestellt. Der Arbeitgeber muss die Bewilligung für den Arbeitnehmer bei der regionalen Stelle des Arbeitsmarktservice (AMS) beantragen.

Für türkische Staatsbürger gibt es bei der Arbeitserlaubnis teils Erleichterungen. Diese gelten aber nicht immer und nicht sofort, es müssen einige Voraussetzungen beachtet werden. So haben Bürger der Türkei bei der erstmaligen Zulassung zum Arbeitsmarkt in Österreich noch keine Erleichterungen. Sie müssen schon eine ordnungsgemäße Anstellung in einem Mitgliedsstaat des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) nachweisen können.

Wichtig: Vorher informieren

Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Dabei gelten immer andere Regeln und Voraussetzungen. Das Wichtigste für Bewerber ohne österreichische Staatsbürgerschaft ist daher immer: vorher informieren.

Viele Anlaufstellen bieten Auskunft und Informationen darüber, welche Option für Sie am günstigsten ist. Dazu gehören:

Eine wichtige Hilfe ist auch das AMS (Arbeitsmarktservice). Es erfüllt in Österreich die Aufgaben des Arbeitsamts und vermittelt Arbeitskräfte an Unternehmen. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Unterstützung von Arbeitslosen und die Beratung von Firmen auf ihrer Suche nach Arbeitskräften.

Deutschkenntnisse

Angehörige von Drittstaaten, die nach Österreich einwandern oder weiterhin in Österreich bleiben wollen, müssen unter bestimmten Umständen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Dies hängt wiederum von der jeweiligen Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis ab.

Für Fachkräfte in Mangelberufen gibt es ja zum Beispiel die Möglichkeit der “Rot-Weiß-Rot-Karte”. Eine jährlich aktualisierte Liste der gesuchten Fachkräfte wird auf der Migrationsplattform der Österreichischen Bundesregierung veröffentlicht. Ein Punktesystem entscheidet hier, ob ein Bewerber für die Rot-Weiß-Rot-Karte in Betracht kommt. Dabei sind auch die deutschen Sprachkenntnisse ein wichtiger Faktor. Kenntnisse der deutschen Sprache sind in Österreich jedenfalls immer ein Vorteil – auch wenn sie für den angestrebten Job auf den ersten Blick nicht unbedingt notwendig sind.

Sprachkenntnisse werden mit dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ beurteilt: Es gibt Level A1 bis Level C2. Erkundigen Sie sich also, ob Sie bei einem Zuzug aus dem Ausland für eine bestimmte Arbeit schon im Vorhinein Sprachkenntnisse haben müssen. In der Regel werden übrigens nur spezifische Nachweise anerkannt: Zertifikate des ÖIF, ÖSD, TELC oder des Goethe-Instituts.

Das führt auch zu einem anderen wichtigen Punkt, nämlich der Bewerbung: Auf ein österreichisches Job-Inserat, das auf Deutsch veröffentlicht wurde, sollten Sie unbedingt auch auf Deutsch – und mit deutschsprachigen Unterlagen – antworten.

Bewerben in Österreich – aber richtig

Wie in anderen Ländern, gibt es auch in Österreich spezielle Dinge, die im Bewerbungsschreiben Standard sind. Diese sollten Sie unbedingt beachten, damit die Personalabteilungen Ihre Bewerbung genauer anschauen.

  • Im Bewerbungsschreiben sollten Sie kurz und genau erklären, welche beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen Sie bereits haben. Das Schreiben sollte nicht mehr als eine A4-Seite umfassen. Beziehen Sie sich am besten direkt auf das Unternehmen und zeigen Sie, dass Sie über seine Produkte oder Dienstleistungen schon informiert sind. Auf der Website der jeweiligen Firma finden Sie schnell die wichtigsten Fakten.
    Beenden Sie das Bewerbungsschreiben mit dem Datum und Ihrer händischen Unterschrift.
  • Der Lebenslauf sollte klar und übersichtlich sein. Ihre persönlichen Daten und Kontaktdaten sind selbstverständlich. Ihre Bildung/Ausbildung und die beruflichen Stationen und Tätigkeiten listen Sie chronologisch auf. Auch weitere relevante Kenntnisse (zum Beispiel Computer-Programme, Führerschein oder Fremdsprachen) gehören in den Lebenslauf.

In Österreich ist es auch nach wie vor Standard, ein aktuelles Porträtfoto im Lebenslauf einzubauen. Es sollte möglichst freundlich und professionell wirken. Nehmen Sie bitte keinen wackeligen Schnappschuss aus der Freizeit, denn das wirkt nicht seriös.

Das Bewerbungsgespräch

Wenn Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen sind, können Sie die österreichische Firma persönlich von sich überzeugen. Höflichkeit und Pünktlichkeit sind hierzulande sehr wichtig. Seien Sie eher bescheiden, um nicht arrogant oder vorlaut zu wirken – das wird in Österreich nicht gern gesehen. Dafür wird hier oft noch Wert auf den akademischen Titel gelegt. Ihre Gesprächspartner werden es meistens schätzen, wenn Sie sie zum Beispiel mit „Herr Doktor“ oder „Frau Magister“ ansprechen.

Die Kleidung beim Bewerbungsgespräch sollte ordentlich sein und zum gesuchten Job passen – aber Sie sollten sich darin natürlich auch wohlfühlen. Bereiten Sie sich auf mögliche Fragen zu sich selbst vor. Und erkundigen Sie sich noch einmal genau über das Unternehmen und seine Tätigkeiten. Einige Fragen darf ein Unternehmen beim Bewerbungsgespräch in Österreich übrigens nicht stellen.

Das Gesetz verbietet diese Fragen – oder Sie dürfen darauf auch falsch antworten. Dazu gehören:

  • Haben Sie Kinder? Oder wollen Sie bald Kinder bekommen?
  • Sind Sie verheiratet oder alleinstehend? Was ist Ihre sexuelle Orientierung?
  • Was ist Ihre Religion? Was haben Sie für eine politische Meinung?
  • Sind oder waren Sie bei einer Gewerkschaft Mitglied?
  • Haben Sie gefährliche Hobbys (z.B. Klettern oder Motorradfahren)?
  • Haben Sie eine Krankheit? (Diese Frage ist nur dann zulässig, wenn dadurch vielleicht eine gesundheitliche Gefahr für Kollegen oder Kunden besteht.)
  • Haben Sie Schulden? (Die Frage ist nur akzeptabel, wenn Sie zum Beispiel in einer Bank oder als Kassierer arbeiten wollen.)
  • Haben Sie Vorstrafen? (Auch hier gilt: Die Frage ist okay, wenn sie für die Position relevant ist. Ein Berufskraftfahrer darf etwa gefragt werden, ob er im Straßenverkehr Delikte begangen hat.)

Fazit

Sie wollen in Österreich arbeiten, obwohl Sie kein Staatsbürger sind? Hier gibt es letztendlich keine Antwort, die für alle Fälle gilt. Für EU- und EWR-Bürger ist es vergleichsweise leicht, hier zu leben und zu arbeiten. Für Menschen aus anderen Ländern kommt es aber ganz darauf an:

  • Leben Sie schon im Land?
  • In welcher Branche und Position wollen Sie arbeiten?
  • Wie lange?
  • Welche beruflichen Qualifikationen haben Sie?
  • Gibt es Familienangehörige, die den Zuzug ermöglichen?

Klären Sie all diese Fragen und holen Sie sich verlässliche Infos. Dann sehen Sie Ihre Optionen und können planen, welche Voraussetzungen Sie wie erfüllen wollen – und loslegen mit dem Bewerben.

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