17.09.2026

Krankmeldung beim Arbeitgeber: Sicher durch die Erkältungszeit

Mit dem Herbst beginnt jedes Jahr die Erkältungs- und Grippesaison. Sinkende Temperaturen, mehr Zeit in geschlossenen Räumen und saisonale Infektionswellen führen dazu, dass viele Arbeitnehmer krank werden.

Gerade in körperlich anspruchsvollen Berufen stellt sich dann häufig die Frage: Muss ich trotz Krankheit zur Arbeit erscheinen? Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren? Und bleibt mein Gehalt während des Krankenstands weiterhin gesichert?

In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen rund um Krankheit und Krankenstand verständlich und praxisnah. Sie erfahren, welche Pflichten Arbeitnehmer haben, welche Rechte ihnen zustehen und wie sie sich im Krankheitsfall korrekt verhalten.

Krank ist krank: Warum Sie nicht krank zur Arbeit gehen sollten

Viele Beschäftigte gehen trotz Krankheit zur Arbeit – ein Verhalten, das auch als Präsentismus bezeichnet wird. Die Gründe dafür sind vielfältig: Manche fühlen sich ihren Kollegen oder ihrem Arbeitgeber verpflichtet, andere möchten aufgrund von Personalmangel niemanden im Stich lassen oder befürchten negative Konsequenzen, wenn sie sich krankmelden.

Dabei kann das Arbeiten trotz Erkrankung erhebliche Nachteile haben. Wer seinem Körper nicht die notwendige Erholung gönnt, riskiert, dass sich die Beschwerden verschlimmern oder die Genesung deutlich länger dauert. Im schlimmsten Fall können verschleppte Infektionen zu ernsthaften gesundheitlichen Komplikationen führen.

Hinzu kommt die Gefahr, Kollegen anzustecken – insbesondere in Büros, Werkstätten oder anderen Arbeitsumgebungen, in denen viele Menschen auf engem Raum zusammenarbeiten. Eine einzige erkrankte Person kann dazu beitragen, dass sich Infektionen im gesamten Team ausbreiten und weitere Arbeitsausfälle entstehen.

Eine frühzeitige Auszeit ist deshalb häufig der bessere Weg – sowohl für die eigene Gesundheit als auch für den Betrieb. Wer sich ausreichend erholt und ärztliche Empfehlungen beachtet, ist in der Regel schneller wieder einsatzfähig und kann seine Arbeit langfristig leistungsfähig und gesund ausüben.

Wann gilt man arbeitsrechtlich als arbeitsunfähig?

Nicht jede Erkrankung bedeutet automatisch Krankenstand

Nicht jede Erkrankung führt automatisch dazu, dass Arbeitnehmer arbeitsunfähig sind. Entscheidend ist nicht die Diagnose selbst, sondern die Frage, ob die vertraglich geschuldete Tätigkeit aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung noch ausgeübt werden kann.

Ob tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, richtet sich letztlich nach dem individuellen Gesundheitszustand und den konkreten Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes. Im Zweifel sollte eine ärztliche Abklärung erfolgen.

Körperliche Arbeit und Krankenstand

Ob jemand arbeitsfähig ist, hängt immer auch von der Art der Tätigkeit ab. Körperlich belastende Berufe stellen andere Anforderungen als überwiegend sitzende Bürotätigkeiten. Beschwerden, die in einem Büro möglicherweise noch eine Arbeitsleistung zulassen, können bei körperlicher Arbeit ein erhebliches Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen.

Wer beispielsweise in der Produktion schwere Maschinen bedient, im Lager regelmäßig Lasten hebt oder im Handwerk auf Leitern arbeitet, muss körperlich belastbar und konzentriert sein. Fieber, starke Erkältungssymptome, Schwindel oder eine eingeschränkte Beweglichkeit können hier nicht nur die eigene Gesundheit gefährden, sondern auch das Unfallrisiko für Kollegen erhöhen.

Deshalb ist die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit stets eine Einzelfallentscheidung.

Die wichtigste Regel: Sofort melden

Wer aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann, sollte seinen Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Eine rechtzeitige Krankmeldung ist nicht nur wichtig für die Einsatzplanung, sondern gehört auch zu den arbeitsrechtlichen Pflichten von Arbeitnehmer.

Wann muss die Meldung erfolgen?

Die Krankmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen – idealerweise noch vor Beginn der geplanten Arbeitszeit. So kann der Arbeitgeber rechtzeitig reagieren und gegebenenfalls für Ersatz sorgen oder Arbeitsabläufe anpassen.

Wer erst im Laufe des Arbeitstags erkennt, dass eine Arbeitsaufnahme nicht möglich ist, sollte die Meldung dennoch unverzüglich nachholen. Je früher der Arbeitgeber informiert wird, desto besser lassen sich organisatorische Herausforderungen vermeiden.

Welche Informationen müssen Sie bekannt geben?

Für eine ordnungsgemäße Krankmeldung genügt es in der Regel, dem Arbeitgeber mitzuteilen,

  • dass Sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind, und
  • wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird, sofern dies bereits absehbar ist.

Sollte sich die Dauer des Krankenstands ändern, ist der Arbeitgeber entsprechend zu informieren.

Welche Informationen müssen Sie nicht nennen?

Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber nähere Angaben zu ihrer Erkrankung zu machen. Insbesondere müssen sie keine

  • Diagnose,
  • Einzelheiten zu den Beschwerden oder
  • sonstigen persönlichen Gesundheitsinformationen

offenlegen.

Diese Informationen unterliegen dem Schutz der Privatsphäre und dem Datenschutz. Der Arbeitgeber hat lediglich Anspruch auf die Information, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht – nicht jedoch auf deren medizinische Ursache.

Brauche ich immer eine Krankenstandsbestätigung?

Ob eine Krankenstandsbestätigung erforderlich ist, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen, dem anwendbaren Kollektivvertrag sowie den Vorgaben des Arbeitgebers ab. Arbeitnehmer sollten sich daher frühzeitig darüber informieren, welche Regelungen in ihrem konkreten Arbeitsverhältnis gelten.

Wann ein ärztlicher Nachweis erforderlich sein kann

Nach österreichischem Recht kann der Arbeitgeber eine Krankenstandsbestätigung verlangen. Die gesetzliche Grundregel sieht vor, dass der Nachweis nach drei Arbeitstagen vorzulegen ist – sofern der Arbeitgeber dies fordert. Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag oder interne Regelungen können jedoch eine kürzere Frist vorsehen, sodass ein Nachweis auch bereits ab dem ersten Krankheitstag erforderlich sein kann.

Arbeitnehmer sollten daher die für sie geltenden Vorgaben kennen und eine angeforderte Bestätigung fristgerecht übermitteln.

Warum es sinnvoll ist, sich frühzeitig darum zu kümmern

Auch wenn eine Krankenstandsbestätigung nicht immer sofort erforderlich ist, empfiehlt es sich, frühzeitig ärztlichen Rat einzuholen. Dadurch kann die Arbeitsunfähigkeit medizinisch festgestellt und bei Bedarf dokumentiert werden.

Eine rechtzeitig ausgestellte Bestätigung hilft außerdem, Missverständnisse mit dem Arbeitgeber zu vermeiden und dient als Nachweis, dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Das schafft Klarheit für beide Seiten und erleichtert die organisatorische Abwicklung des Krankenstands.

Digitale Krankmeldungen und moderne Prozesse

Das österreichische Gesundheitssystem setzt zunehmend auf digitale Abläufe. Ärztinnen und Ärzte können Krankenstandsdaten heute in vielen Fällen elektronisch erfassen und an die zuständigen Sozialversicherungsträger übermitteln. Dadurch werden Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Dokumentation erleichtert.

Unabhängig von der elektronischen Übermittlung bleibt jedoch die Pflicht bestehen, den Arbeitgeber rechtzeitig über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren und – sofern verlangt – den erforderlichen Nachweis fristgerecht vorzulegen. Arbeitnehmer sollten daher nicht davon ausgehen, dass eine digitale Meldung die persönliche Krankmeldung beim Arbeitgeber ersetzt.

Bekomme ich während des Krankenstands weiterhin mein Entgelt?

Eine Erkrankung bedeutet nicht automatisch, dass Arbeitnehmer ohne Einkommen dastehen. In Österreich besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wie lange das Entgelt weiterbezahlt wird, hängt unter anderem von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und den geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen ab.

Entgeltfortzahlung einfach erklärt

Die Entgeltfortzahlung bedeutet, dass Arbeitnehmer auch während eines Krankenstands weiterhin ihr gewohntes Entgelt erhalten können. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt für einen bestimmten Zeitraum weiter, obwohl die Arbeitsleistung aufgrund der Erkrankung nicht erbracht werden kann.

Voraussetzung dafür ist, dass eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorliegt und die entsprechenden Melde- und Nachweispflichten eingehalten werden. Arbeitnehmer sollten daher ihre Erkrankung unverzüglich melden und erforderliche Unterlagen rechtzeitig vorlegen.

Wie lange besteht Anspruch?

Wie lange der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, richtet sich vor allem nach der Dauer des Dienstverhältnisses. Mit zunehmender Beschäftigungsdauer erhöht sich in der Regel auch der Zeitraum, in dem der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen muss.

Zusätzlich können Kollektivverträge oder besondere arbeitsrechtliche Regelungen weitere Ansprüche vorsehen. Deshalb ist es sinnvoll, die für das eigene Arbeitsverhältnis geltenden Bestimmungen zu kennen.

Was passiert bei längeren Krankenständen?

Dauert eine Erkrankung länger an und ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ausgeschöpft, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Krankengeld entstehen. Dieses wird von der Sozialversicherung getragen und soll die finanzielle Absicherung während einer längeren Arbeitsunfähigkeit unterstützen.

Die Höhe und Dauer des Krankengeldanspruchs hängen von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und der individuellen Situation ab. Bei längeren Krankenständen ist es daher wichtig, sich rechtzeitig über die nächsten Schritte zu informieren und den Kontakt mit den zuständigen Stellen aufrechtzuerhalten.

Die Sozialversicherung spielt dabei eine zentrale Rolle: Sie unterstützt Arbeitnehmer bei längerer Krankheit und sorgt dafür, dass der Einkommensausfall nach Ende der Entgeltfortzahlung teilweise ausgeglichen werden kann.

Besonderheiten für Zeitarbeitnehmer

Für Zeitarbeitnehmer gelten im Krankenstand einige besondere organisatorische Abläufe. Der Grund: Sie arbeiten zwar in einem bestimmten Einsatzbetrieb, ihr Arbeitsverhältnis besteht jedoch mit dem Personaldienstleister. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wer informiert werden muss und welche Schritte einzuhalten sind.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Bei Zeitarbeitnehmer ist grundsätzlich der Personaldienstleister der Arbeitgeber. Im Fall der APS Group bleibt die APS Group daher die zentrale Ansprechstelle für arbeitsrechtliche Fragen und die Krankmeldung.

Der Einsatzbetrieb ist jener Ort, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird. Da der Betrieb von der Abwesenheit wissen muss, ist je nach Vereinbarung auch dort eine Information erforderlich. So können Arbeitsabläufe angepasst und organisatorische Maßnahmen getroffen werden.

Krankenstand während eines laufenden Einsatzes

Erkranken Arbeitnehmer während eines laufenden Einsatzes, gelten die üblichen Pflichten zur unverzüglichen Krankmeldung. Die APS Group muss über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Zusätzlich ist es wichtig, die internen Vorgaben des jeweiligen Einsatzbetriebs zu beachten und diesen entsprechend zu verständigen.

Eine offene und rechtzeitige Kommunikation mit beiden Seiten hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden und sorgt dafür, dass alle Beteiligten über die aktuelle Situation informiert sind.

Krankenstand und Einsatzende

Gerade bei Zeitarbeitnehmer entstehen häufig Unsicherheiten, was ein Krankenstand für den laufenden Einsatz oder das Arbeitsverhältnis bedeutet. Viele fragen sich, ob eine Erkrankung automatisch dazu führt, dass der Einsatz beendet wird oder der Arbeitsplatz verloren geht.

Ein Krankenstand bedeutet jedoch nicht automatisch das Ende eines Arbeitsverhältnisses. Eine Erkrankung allein beendet weder den bestehenden Arbeitsvertrag noch hebt sie die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer auf. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls und die geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen.

Wichtig ist daher: Auch während eines Krankenstands sollten Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber in Kontakt bleiben, notwendige Informationen weitergeben und die vereinbarten Abläufe einhalten.

Was darf der Arbeitgeber im Krankenstand verlangen?

Während eines Krankenstands haben Arbeitnehmer weiterhin bestimmte Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Gleichzeitig gibt es klare Grenzen: Eine Erkrankung bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber jederzeit über den Gesundheitszustand verfügen oder private Aktivitäten kontrollieren darf.

Erreichbarkeit während des Krankenstands

Während einer Erkrankung müssen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht rund um die Uhr für den Arbeitgeber erreichbar sein. Der Krankenstand dient der Genesung, weshalb die notwendige Ruhe und Erholung im Vordergrund stehen.

Zumutbar ist jedoch, dass Arbeitnehmer für wichtige organisatorische Fragen erreichbar sind – beispielsweise wenn es um die Übermittlung von Unterlagen, die Klärung von Rückfragen oder die Abstimmung über die weitere Vorgehensweise geht. Auch eine vereinbarte Kontaktaufnahme sollte ermöglicht werden.

Nicht verlangt werden kann hingegen, dass erkrankte Arbeitnehmer laufend telefonieren, Arbeitsaufgaben erledigen oder während des Krankenstands wie gewohnt für betriebliche Anliegen zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf detaillierte Informationen über Beschwerden oder den persönlichen Gesundheitszustand.

Kontrolle des Krankenstands

Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung, ob eine ordnungsgemäße Krankmeldung erfolgt ist oder ob eine erforderliche Krankenstandsbestätigung vorliegt.

Eine Kontrolle darf jedoch nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer unzulässig überwacht oder in ihrer Privatsphäre eingeschränkt werden. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Schutz der persönlichen Rechte eingehalten werden.

Krankenstand bedeutet nicht automatisch Hausarrest

Ein Krankenstand bedeutet nicht, dass Arbeitnehmer ihre Wohnung grundsätzlich nicht verlassen dürfen. Entscheidend ist immer, ob das eigene Verhalten die Genesung unterstützt oder dieser entgegensteht.

Erlaubt sind grundsätzlich alle Aktivitäten, die mit der Erkrankung vereinbar sind und den Heilungsverlauf nicht beeinträchtigen – beispielsweise ein Spaziergang an der frischen Luft, ein notwendiger Einkauf oder ein Arztbesuch.

Problematisch können hingegen Tätigkeiten sein, die der Genesung widersprechen. Wer beispielsweise trotz einer Erkrankung anstrengende körperliche Aktivitäten ausübt oder sich so verhält, dass der Eindruck entsteht, die Arbeitsunfähigkeit werde nicht ernst genommen, kann dadurch Schwierigkeiten bekommen.

Der Maßstab ist daher nicht, ob jemand das Haus verlässt, sondern ob das Verhalten während des Krankenstands mit der notwendigen Genesung vereinbar ist.

Häufige Fehler im Krankenstand

Ein Krankenstand bringt nicht nur gesundheitliche, sondern auch organisatorische Herausforderungen mit sich. Viele Probleme entstehen nicht durch die Erkrankung selbst, sondern durch Missverständnisse oder Fehler im Umgang mit den eigenen Pflichten. Wer die wichtigsten Regeln kennt, kann unnötige Konflikte vermeiden und den Genesungsprozess besser unterstützen.

Zu spät melden

Einer der häufigsten Fehler ist, den Arbeitgeber erst sehr spät über die Erkrankung zu informieren. Wer beispielsweise erst nach Arbeitsbeginn bekannt gibt, dass er oder sie nicht zur Arbeit kommen kann, erschwert die Planung und kann den Eindruck erwecken, die Meldepflicht nicht ernst zu nehmen.

Beispiel: Eine Mitarbeiterin wacht mit starkem Fieber auf und entscheidet, erst am Nachmittag Bescheid zu geben, weil sie zunächst abwarten möchte. Besser wäre es, den Arbeitgeber bereits vor Arbeitsbeginn über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Arztbesuch hinauszögern

Viele Arbeitnehmer warten zu lange, bevor sie ärztliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Gerade wenn sich Beschwerden verschlimmern oder eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, sollte eine medizinische Abklärung nicht unnötig hinausgezögert werden.

Beispiel: Ein Lagerarbeiter kommt mehrere Tage mit starken Rückenschmerzen zur Arbeit, obwohl das Heben schwerer Lasten kaum noch möglich ist. Eine frühzeitige ärztliche Abklärung hätte helfen können, die Situation richtig einzuschätzen und weitere gesundheitliche Probleme zu vermeiden.

Krank arbeiten gehen

Trotz Krankheit zur Arbeit zu erscheinen, kann sowohl für die eigene Gesundheit als auch für das Umfeld problematisch sein. Wer sich nicht ausreichend erholt, riskiert eine längere Erkrankung. Gleichzeitig können Kollegen oder Kunden angesteckt werden.

Beispiel: Eine Mitarbeiterin arbeitet trotz Fieber und starker Erkältung weiter, weil im Team gerade viele Personen fehlen. Dadurch kann sich die Erkrankung verschlimmern und die Infektion möglicherweise auf weitere Kollegen übertragen werden.

Erreichbarkeit komplett verweigern

Auch wenn ein Krankenstand der Erholung dient, bedeutet er nicht, dass Arbeitnehmer für notwendige organisatorische Fragen überhaupt nicht erreichbar sein dürfen. Eine vollständige Verweigerung jeder Kommunikation kann zu Problemen führen.

Beispiel: Der Arbeitgeber benötigt eine Information zur voraussichtlichen Dauer des Krankenstands oder zu einer bereits angeforderten Bestätigung. Wer auf keine Kontaktaufnahme reagiert, erschwert die Abwicklung unnötig.

Aktivitäten setzen, die Zweifel am Krankenstand auslösen

Während eines Krankenstands sind Aktivitäten erlaubt, die der Genesung nicht widersprechen. Problematisch wird es jedoch, wenn das Verhalten den Eindruck vermittelt, dass die Erkrankung nicht ernst genommen wird oder die Genesung beeinträchtigt wird.

Beispiel: Eine Person ist wegen einer starken körperlichen Erkrankung krankgeschrieben, veröffentlicht aber Fotos von einer anstrengenden Bergtour oder führt körperlich belastende Arbeiten durch. Solche Situationen können Fragen aufwerfen, ob das Verhalten mit dem Krankenstand vereinbar ist.

Grundsätzlich gilt: Ein korrekt gemeldeter Krankenstand und ein verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Genesung schützen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Wer rechtzeitig informiert, ärztliche Empfehlungen beachtet und die vereinbarten Abläufe einhält, vermeidet die häufigsten Fehler.

Grippe, Erkältung, COVID-19 & Co.: Was gilt heute?

Infektionskrankheiten wie Grippe, Erkältungen oder COVID-19 gehören besonders in den Herbst- und Wintermonaten zum Arbeitsalltag vieler Unternehmen. Während früher häufig feste Vorgaben im Umgang mit bestimmten Infektionen im Vordergrund standen, spielt heute stärker die Eigenverantwortung der einzelnen Arbeitnehmer eine Rolle.

Entscheidend bleibt jedoch: Wer krank ist und seine Arbeit nicht ausüben kann, sollte sich krankmelden und die vorgesehenen arbeitsrechtlichen Abläufe einhalten.

Eigenverantwortung spielt eine größere Rolle

Im Umgang mit saisonalen Erkrankungen kommt es zunehmend darauf an, dass Arbeitnehmer ihre gesundheitliche Situation richtig einschätzen. Wer Krankheitssymptome bemerkt und möglicherweise nicht arbeitsfähig ist, sollte verantwortungsvoll handeln und nicht versuchen, eine Erkrankung zu ignorieren.

Besonders bei Fieber, starken Beschwerden oder ansteckenden Infekten ist es wichtig, die eigene Arbeitsfähigkeit realistisch zu beurteilen. Ein frühzeitiger Krankenstand kann dazu beitragen, dass sich die Erkrankung nicht verschlimmert und die Ansteckungsgefahr für andere reduziert wird.

Rücksichtnahme auf Kollegen

Auch wenn nicht jede Erkältung automatisch einen Krankenstand bedeutet, bleibt gegenseitige Rücksichtnahme am Arbeitsplatz wichtig. Wer mit leichten Beschwerden arbeitet, sollte darauf achten, andere Personen nicht unnötig einem Infektionsrisiko auszusetzen.

Einfache Maßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen, richtiges Husten und Niesen oder ein verantwortungsvoller Umgang mit Nähe zu anderen Personen können helfen, die Verbreitung von Krankheitserregern einzudämmen.

Gerade in Teams mit engem Kontakt, in gemeinsam genutzten Räumen oder bei Tätigkeiten mit Kunden ist Rücksichtnahme besonders wichtig.

Aktuelle betriebliche Regelungen beachten

Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben können Unternehmen eigene Regelungen zum Umgang mit Erkrankungen und Infektionen festlegen. Arbeitnehmer sollten daher die internen Abläufe ihres Unternehmens kennen und beachten.

Dazu können beispielsweise folgende Vorgaben gehören:

  • Hygienekonzepte: Regelungen zu Reinigung, Händehygiene oder Verhalten bei Krankheitssymptomen.
  • Sicherheitsvorgaben: Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeiter und anderen Personen am Arbeitsplatz.
  • Branchenunterschiede: In Bereichen wie Produktion, Gesundheitswesen, Lebensmittelverarbeitung oder Logistik können aufgrund besonderer Anforderungen strengere Schutzmaßnahmen gelten.

Gerade für Zeitarbeitnehmer ist es wichtig, sowohl die Vorgaben des Arbeitgebers als auch jene des jeweiligen Einsatzbetriebs zu berücksichtigen. Klare Kommunikation und verantwortungsvolles Verhalten helfen dabei, Gesundheitsschutz und reibungslose Arbeitsabläufe miteinander zu verbinden.

So unterstützen Sie Ihre Genesung

Ein Krankenstand soll nicht nur dazu dienen, eine Pause von der Arbeit zu machen, sondern vor allem dem Körper die notwendige Zeit zur Erholung zu geben. Wer sich ausreichend schont und auf die eigenen Bedürfnisse achtet, kann den Heilungsverlauf unterstützen und das Risiko eines längeren Krankheitsverlaufs reduzieren.

Ruhe und Erholung

Bei einer Erkrankung braucht der Körper Energie, um das Immunsystem zu unterstützen und wieder gesund zu werden. Deshalb ist es wichtig, sich ausreichend Ruhe zu gönnen und körperliche Belastungen zu vermeiden.

Auch wenn die Beschwerden nach einigen Tagen besser werden, sollte man dem Körper weiterhin Zeit geben, sich vollständig zu erholen. Zu frühe Belastung kann dazu führen, dass Symptome zurückkehren oder sich die Erkrankung verlängert.

Ausreichend Schlaf

Schlaf spielt eine wichtige Rolle bei der Regeneration des Körpers. Während der Ruhephasen laufen zahlreiche Erholungsprozesse ab, die das Immunsystem unterstützen und die Genesung fördern können.

Gerade bei Infekten ist es sinnvoll, auf die Signale des eigenen Körpers zu achten und ausreichend Schlaf einzuplanen. Wer sich krank fühlt, sollte sich nicht zusätzlich durch zu wenig Erholung belasten.

Flüssigkeit und gesunde Ernährung

Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist besonders bei Erkältungen und fieberhaften Erkrankungen wichtig. Wasser, Tee oder andere geeignete Getränke können helfen, den Flüssigkeitshaushalt des Körpers zu unterstützen.

Auch eine ausgewogene Ernährung kann zur Genesung beitragen. Leicht verträgliche Mahlzeiten mit wichtigen Nährstoffen geben dem Körper die Energie, die er für die Erholung benötigt.

Nicht zu früh wieder einsteigen

Viele Arbeitnehmer möchten möglichst schnell wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Ein zu früher Wiedereinstieg kann jedoch dazu führen, dass der Körper erneut belastet wird, bevor er vollständig genesen ist.

Beispiel: Wer nach wenigen Tagen mit Fieber wieder schwere körperliche Tätigkeiten im Lager oder in der Produktion übernimmt, riskiert, dass die Beschwerden wieder auftreten oder sich verschlimmern.

Auskurieren ist deshalb wichtig, nicht nur für die eigene Gesundheit, sondern auch für einen nachhaltigen Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag. Wer erst zurückkehrt, wenn die körperliche Belastbarkeit wieder gegeben ist, kann langfristig zuverlässiger und sicherer arbeiten.

Rückkehr an den Arbeitsplatz: Was ist zu beachten?

Nach einer Erkrankung ist die Rückkehr in den Arbeitsalltag ein wichtiger Schritt. Auch wenn die Beschwerden bereits besser geworden sind, sollte der Wiedereinstieg nicht überstürzt erfolgen. Entscheidend ist, dass Arbeitnehmer wieder sicher und nachhaltig arbeiten können.

Nach längeren Krankenständen

Nach einem längeren Krankenstand kann es sinnvoll sein, die Rückkehr an den Arbeitsplatz gut vorzubereiten. Eine offene Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hilft dabei, den Wiedereinstieg zu organisieren und mögliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen.

Dabei können Fragen geklärt werden wie:

  • Welche Aufgaben können wieder vollständig übernommen werden?
  • Gibt es vorübergehend Einschränkungen oder besondere Belastungen?
  • Sind Anpassungen im Arbeitsablauf notwendig?

Gerade bei körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten – etwa in Produktion, Lager oder Handwerk – ist eine realistische Einschätzung der eigenen Belastbarkeit besonders wichtig.

Schrittweise Rückkehr

Je nach individueller Situation und den geltenden Regelungen kann eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag sinnvoll sein. Dabei geht es darum, den Körper langsam wieder an die beruflichen Anforderungen zu gewöhnen und eine Überlastung zu vermeiden.

Unterstützung können dabei Gespräche mit dem Arbeitgeber, dem behandelnden Arzt oder anderen zuständigen Stellen bieten. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die sowohl den gesundheitlichen Bedürfnissen der Arbeitnehmer als auch den Anforderungen des Arbeitsplatzes gerecht wird.

Eigene Belastungsgrenzen ernst nehmen

Nach einer Erkrankung braucht der Körper manchmal länger, um wieder die volle Leistungsfähigkeit zu erreichen. Deshalb sollten Arbeitnehmer ihre eigenen Grenzen ernst nehmen und Warnsignale nicht ignorieren.

Anhaltende Erschöpfung, wiederkehrende Beschwerden oder eine deutlich geringere Belastbarkeit können Hinweise sein, dass noch mehr Erholung notwendig ist. Wer zu früh zu viel erwartet, riskiert Rückfälle und einen erneuten längeren Ausfall.

Ein bewusster und gut geplanter Wiedereinstieg hilft dabei, dauerhaft gesund in den Arbeitsalltag zurückzukehren.

Wann sollten Sie Unterstützung in Anspruch nehmen?

Nicht jede gesundheitliche oder arbeitsrechtliche Herausforderung lässt sich alleine lösen. Wenn Unsicherheiten auftreten oder Belastungen über längere Zeit bestehen, kann es sinnvoll sein, frühzeitig Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dadurch lassen sich Probleme oft vermeiden und passende Lösungen finden.

Häufige Krankenstände

Wiederkehrende oder besonders lange Krankenstände können ein Hinweis darauf sein, dass eine gesundheitliche Belastung genauer betrachtet werden sollte. Wenn Erkrankungen immer wieder auftreten oder die Rückkehr an den Arbeitsplatz schwerfällt, ist eine frühzeitige Abklärung sinnvoll.

Ein Gespräch mit dem Arzt kann helfen, mögliche Ursachen zu erkennen und geeignete Maßnahmen für die Gesundheit zu setzen. Auch der Arbeitgeber oder die zuständige Ansprechperson bei der APS Group kann unterstützen, wenn es um organisatorische Fragen rund um den Arbeitsplatz geht.

Psychische Belastungen

Nicht nur körperliche Erkrankungen können zu Arbeitsausfällen führen. Auch psychische Belastungen wie anhaltender Stress, Erschöpfung oder Überforderung können die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen.

Wer merkt, dass die eigene Belastungsgrenze dauerhaft überschritten ist, sollte diese Signale ernst nehmen und sich Unterstützung holen. Frühzeitige Gespräche und professionelle Beratung können helfen, passende Wege im Umgang mit der Situation zu finden.

Chronische Erkrankungen

Bei chronischen Erkrankungen können besondere Herausforderungen im Arbeitsalltag entstehen. Dazu gehören beispielsweise regelmäßige Arzttermine, schwankende Belastbarkeit oder die Notwendigkeit bestimmter Anpassungen am Arbeitsplatz.

Eine offene, frühzeitige Kommunikation mit den richtigen Ansprechstellen kann dabei helfen, Lösungen zu finden und die berufliche Situation langfristig zu stabilisieren.

Unsicherheiten zu Rechten und Pflichten

Viele Arbeitnehmer sind unsicher, welche Regeln im Krankenstand gelten: Wann muss ich mich melden? Welche Nachweise sind erforderlich? Wie lange bekomme ich mein Entgelt weiter? Wer muss informiert werden?

Bei solchen Fragen ist es besser, frühzeitig nachzufragen, anstatt Risiken durch falsche Annahmen einzugehen.

Mögliche Anlaufstellen sind:

  • APS Group: Für die eigenen Zeitarbeitnehmer bei Fragen rund um den laufenden Einsatz, die Krankmeldung oder organisatorische Abläufe.
  • Arbeiterkammer: Bei arbeitsrechtlichen Fragen zu Rechten, Pflichten und Ansprüchen.
  • Hausarzt: Für medizinische Beratung, Behandlung und die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit.
  • Sozialversicherung: Bei Fragen zu Leistungen wie Krankengeld oder sozialversicherungsrechtlichen Themen.

Unterstützung anzunehmen ist ein wichtiger Schritt, um die eigene Gesundheit zu schützen und gleichzeitig die arbeitsrechtlichen Vorgaben sicher einzuhalten.

Fazit: Gesund handeln, Rechte kennen, richtig reagieren

Krankheit ist kein Fehlverhalten, sondern eine Situation, in der Arbeitnehmer auf ihren Körper achten und die notwendigen Schritte einleiten sollten. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Gesundheit schützt nicht nur die betroffene Person, sondern auch Kollegen und den gesamten Betrieb.

Arbeitnehmer haben im Krankenstand wichtige Rechte – etwa auf Entgeltfortzahlung und den Schutz ihrer persönlichen Gesundheitsdaten. Gleichzeitig bestehen auch Pflichten, insbesondere die rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit.

Eine frühzeitige Krankmeldung sorgt für Klarheit, erleichtert die Organisation im Unternehmen und hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann unnötigen Stress reduzieren und sicherer mit einer Erkrankung umgehen.

Am wichtigsten bleibt: Die eigene Gesundheit sollte immer Vorrang haben. Wer sich ausreichend Zeit für die Genesung nimmt und verantwortungsvoll handelt, schafft die beste Grundlage für eine nachhaltige Rückkehr in den Arbeitsalltag.

Krankenstand: Die 5 wichtigsten Schritte

  1. Arbeitgeber sofort informieren
    Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit so früh wie möglich – idealerweise noch vor Arbeitsbeginn. Beachten Sie dabei auch die internen Vorgaben Ihres Arbeitgebers bzw. Einsatzbetriebs.
  2. Arzt kontaktieren
    Lassen Sie Ihre gesundheitliche Situation bei Bedarf ärztlich abklären. Besonders bei stärkeren Beschwerden oder längerer Erkrankung ist eine medizinische Einschätzung wichtig.
  3. Krankenstandsbestätigung organisieren
    Klären Sie, ob eine ärztliche Bestätigung erforderlich ist, und übermitteln Sie diese rechtzeitig an die zuständigen Stellen.
  4. Genesung in den Mittelpunkt stellen
    Nutzen Sie den Krankenstand zur Erholung. Ausreichend Ruhe hilft dem Körper, wieder gesund zu werden und unterstützt eine nachhaltige Rückkehr in den Arbeitsalltag.
  5. Rückkehr rechtzeitig abstimmen
    Wenn sich das Ende des Krankenstands abzeichnet, halten Sie die notwendige Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber aufrecht und klären Sie den Wiedereinstieg.

Fragen und Antworten

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, was ich habe?

Nein, Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber nicht mitteilen, an welcher Krankheit sie leiden oder welche Diagnose gestellt wurde. Wichtig ist nur die Information, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht und wie lange diese voraussichtlich dauert.

Kann ich im Krankenstand gekündigt werden?

Eine Kündigung während eines Krankenstands ist in Österreich grundsätzlich möglich – die Krankheit selbst darf jedoch nicht der eigentliche Kündigungsgrund sein, da eine solche Motivkündigung anfechtbar sein kann. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, frühzeitig die Arbeiterkammer zu kontaktieren.

Darf ich im Krankenstand einkaufen gehen?

Ja, ein Krankenstand bedeutet nicht, dass man die Wohnung nicht verlassen darf. Erlaubt sind alle Aktivitäten, die der Genesung nicht widersprechen, wie ein notwendiger Einkauf oder ein Spaziergang an der frischen Luft.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig krankmelde?

Wer den Arbeitgeber nicht unverzüglich informiert, verletzt möglicherweise seine Meldepflicht, was zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann. Die Krankmeldung sollte daher so früh wie möglich – idealerweise noch vor Arbeitsbeginn – erfolgen.

Bekomme ich im Krankenstand weiterhin mein Gehalt?

Grundsätzlich ja, bei erfüllten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, deren Dauer je nach Beschäftigungsdauer gestaffelt ist. Bei längeren Krankenständen kann anschließend Krankengeld über die Sozialversicherung relevant werden.

Wer ist zuständig, wenn ich als Zeitarbeitnehmer krank werde?

Bei Zeitarbeitnehmern bleibt der Personaldienstleister der Arbeitgeber – bei einem Einsatz über die APS Group ist daher die APS Group die zentrale Ansprechstelle für die Krankmeldung und organisatorische Fragen. Je nach Vereinbarung kann zusätzlich der Einsatzbetrieb informiert werden.

Muss ich während des Krankenstands erreichbar sein?

Nein, Arbeitnehmer müssen während des Krankenstands nicht dauerhaft erreichbar sein oder Arbeitsaufgaben übernehmen. Für notwendige organisatorische Fragen sollte jedoch eine angemessene Erreichbarkeit gewährleistet sein.

Ab wann muss ich eine Krankenstandsbestätigung vorlegen?

Die gesetzliche Grundregel sieht vor, dass die Krankenstandsbestätigung nach drei Arbeitstagen vorzulegen ist, sofern der Arbeitgeber dies verlangt. Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag oder interne Regelungen können jedoch eine kürzere Frist vorsehen – im Zweifel beim Arbeitgeber nachfragen.

Ich bin im Urlaub krank geworden – zählen diese Tage als Urlaub?

Nicht automatisch, dauert der Krankenstand mehr als drei Kalendertage, werden die betroffenen Urlaubstage ab dem vierten Kalendertag nicht als Urlaub gewertet, sofern die Erkrankung unverzüglich gemeldet und ärztlich bestätigt wird. Die ersten drei Krankheitstage zählen in jedem Fall als Urlaub.

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